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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 432Abschnitt

Übersetzung · DE

Es gibt jedoch Bedenken hinsichtlich der Bestätigung des Tashahhud. Von 'Ata' wurde überliefert: Wenn er möchte, spricht er den Tashahhud und vollzieht den Taslim, und wenn er möchte, unterlässt er dies. Unsere Argumentation für das Takbir ist das Wort von Ibn Buhaina: Als er das Gebet beendet hatte, vollzog er zwei Niederwerfungen; er sprach das Takbir bei jeder Niederwerfung, während er saß, bevor er den Taslim vollzog, und die Menschen vollzogen die Niederwerfungen mit ihm. Dies ist ein authentischer Hadith (9). Des Weiteren das Wort von Abu Huraira: Dann sprach er das Takbir und vollzog eine Niederwerfung wie seine Niederwerfung oder noch länger, dann hob er seinen Kopf und sprach das Takbir (10). Und weil der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) bei jedem Aufrichten und Niederbeugen das Takbir sprach. Was den Taslim betrifft, so hat ihn 'Imran ibn Husain in seinem Hadith erwähnt, den Muslim überlieferte, in dem er sagte: Er vollzog die zwei Niederwerfungen wegen des Versehens und vollzog dann den Taslim (11). Und im Hadith von Ibn Mas'ud: Dann vollzog er zwei Niederwerfungen und vollzog dann den Taslim (12). Was den Tashahhud betrifft, so hat Abu Dawud im Hadith von 'Imran ibn Husain überliefert, dass der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) mit ihnen betete und einen Fehler beging, woraufhin er zwei Niederwerfungen vollzog, dann den Tashahhud sprach und dann den Taslim vollzog. Al-Tirmidhi sagte: Dies ist ein hasan gharib Hadith. Zudem handelt es sich um eine Niederwerfung, für die der Taslim vollzogen wird, daher gehört ein Tashahhud dazu, wie bei der Niederwerfung innerhalb des eigentlichen Gebets. Es ist möglich, dass der Tashahhud nicht verpflichtend ist; denn der Wortlaut der beiden ersten Hadithe deutet darauf hin, dass er den Taslim ohne Tashahhud vollzog, und diese beiden sind authentischer als diese Überlieferung. Auch handelt es sich um eine isolierte Niederwerfung, für die kein Tashahhud verpflichtend ist, wie bei der Niederwerfung während der Koranrezitation (Sajdat al-Tilawa).

Abschnitt: Wenn er die Niederwerfung wegen des Versehens vergisst, bis eine lange Zeit verstrichen ist, wird das Gebet nicht ungültig. Dies sagten auch al-Shafi'i und die Anhänger der Lehrmeinung (Ahl al-Ra'y). Von Ahmad wird überliefert, dass er das Gebet wiederholen muss, wenn er die Moschee verlässt; dies ist auch die Ansicht von al-Hakam, Ibn Shubruma, Malik und Abu Thaur bezüglich der Niederwerfung, die vor dem Taslim liegt. Unsere Argumentation ist, dass sie eine Wiedergutmachung für eine gottesdienstliche Handlung nach deren Vollzug ist, daher wird sie durch deren Unterlassung nicht ungültig, wie bei den Wiedergutmachungen bei der Haddsch-Pilgerfahrt. Zudem ist sie für das Gebet vorgeschrieben, findet aber außerhalb davon statt, weshalb das Gebet durch ihr Unterlassen nicht verdorben wird, ähnlich wie beim Gebetsruf (Adhan).

Abschnitt: Er sagt bei seiner Niederwerfung das, was er bei der Niederwerfung während des eigentlichen Gebets sagt; denn es ist eine Niederwerfung, die im Gebet vorgeschrieben ist, und gleicht daher der Niederwerfung während des eigentlichen Gebets.

Anmerkungen

(9) Wurde auf Seite 420 bereits erwähnt. (10) Wurde auf Seite 404 bereits erwähnt. (11) Wurde auf Seite 405 bereits erwähnt. (12) Wurde auf Seite 429 bereits erwähnt.

Arabisch (Quelle)

ثُبُوتِ التَّشَهُّدِ نَظَرٌ. وعن عَطَاءٍ: إن شاءَ تَشَهَّدَ وسَلَّمَ، وإن شَاءَ لم يَفْعَلْ. ولَنا، على التَّكْبِيرِ قَوْلُ ابْنِ بُحَيْنَةَ: فلمَّا قَضَى الصَّلَاةَ سجد سَجْدَتَيْنِ، كَبَّرَ في كلّ سَجْدَةٍ وهو جَالِسٌ قبل أن يُسَلِّمَ وسَجَدَهُما النّاسُ معه. وهو حَدِيثٌ صَحِيحٌ (٩). وقَوْلُ أبِى هُرَيْرَةَ، ثم كَبَّرَ وَسَجَدَ مثل سُجُودِهِ أو أطْوَلَ، ثم رَفَعَ رَأْسَهُ فَكَبَّرَ (١٠). ولأنّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُكَبِّرُ في كلّ رَفْعٍ وخَفْضٍ. وأما التَّسْلِيمُ فقد ذَكَرَه عِمْرَانُ بنُ حُصَيْنٍ، في حَدِيثِه الذي رَوَاهُ مُسْلِمٌ، قال فيه: سَجَدَ سَجْدَتَيِ السَّهْوِ، ثم سَلَّمَ (١١). وفي حَدِيثِ ابْنِ مَسْعُودٍ. ثم سَجَدَ سَجْدَتَيْنِ، ثم سَلَّمَ (١٢). وأما التَّشَهُّدُ فقد رَوَى أبُو دَاوُدَ في حَدِيثِ عِمْرَانَ بن حُصَيْنٍ، أنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- صَلَّى بهم فَسَهَا، فسَجَدَ سَجْدَتَيْنِ، ثم تَشَهَّدَ، ثم سَلَّمَ، قال التِّرْمِذِىُّ: هذا حَدِيثٌ حَسَنٌ غَرِيبٌ. ولأنَّه سُجُودٌ يُسَلَّمُ له، فكان معه تَشَهُّدٌ، كَسُجُودِ صُلْبِ الصَّلَاةِ. ويَحْتَمِلُ أنْ لا يَجِبَ التَّشَهُّدُ؛ لأنَّ ظَاهِرَ الحَدِيثَيْنِ الأَوَّلَيْنِ أنَّه سَلَّمَ من غيرِ تَشَهُّدٍ، وهما أصَحُّ مِن هذه الرِّوَايةِ، ولأنَّه سُجُودٌ مُفرَدٌ، فلم يَجِبْ له تَشَهُّدٌ، كسُجُودِ التِّلاوةِ.

فصل: وإذا نَسِىَ سُجُودَ السَّهْوِ حتى طالَ الفَصْلُ، لم تَبْطُل الصَّلَاةُ. وبذلك قال الشَّافِعِىُّ، وأصْحَابُ الرَّأْىِ. وعن أحمدَ: أنَّه إنْ خَرج من المَسْجِدِ أعَادَ الصَّلاةَ، وهو قَوْلُ الحَكَمِ، وابنِ شُبْرُمَةَ، وقولُ مالِكٍ، وأبِى ثَوْرٍ في السُّجُودِ الذي قبلَ السَّلامِ. ولَنا، أنه جابرٌ لِلْعِبَادَةِ بعدَها، فلم تَبْطُلْ بِتَرْكِه كجُبْرَاناتِ الحَجِّ، ولأنَّه مَشْرُوعٌ لِلصَّلَاةِ، خَارِجٌ منها، فلم تَفْسُدْ بِتَرْكِه، كالأذانِ.

فصل: ويقولُ في سُجُودِهِ ما يقولُ في سُجُودِ صُلْب الصَّلَاةِ؛ لأنَّه سُجُودٌ

Anmerkungen

(٩) تقدم في صفحة ٤٢٠.(١٠) تقدم في صفحة ٤٠٤.(١١) تقدم في صفحة ٤٠٥.(١٢) تقدم في صفحة ٤٢٩.

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