denn es handelt sich um eine Wiedergutmachung für den Gottesdienst, die außerhalb seiner selbst erfolgt, weshalb das Gebet durch ihr Unterlassen nicht ungültig wird, ähnlich den Sühneleistungen (18) der Haddsch. Dies gilt gleichermaßen, ob ihr Zeitpunkt nach dem Taslim oder [ursprünglich] (19) davor war, er sie jedoch vergaß, sodass sie [nun] nach dem Taslim liegt. Von Ahmad wurde Überliefertes berichtet, das auf die Ungültigkeit des Gebets hindeutet, und es wurde auch überliefert, dass er sich dazu enthielt (Tawaqquf). So berichtete al-Athram von ihm über jemanden, der die Niederwerfung wegen des Versehens vergaß: „Wenn es sich um ein leichtes Versehen handelte, hoffe ich, dass [kein Schaden darin liegt] (20).“ Ich sagte: „Und wenn es sich um etwas handelte, worin sich der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) versehen hat?“ Er sagte: „Hmm“, und gab keine Antwort. Mir wurde von ihm zugetragen, dass er empfiehlt, [das Gebet] zu wiederholen. Wenn dies bereits bei einem [bloßen] Versehen der Fall ist, dann gilt dies erst recht bei vorsätzlichem Handeln.
218 – Problem: Er sagte: „Und wenn er vier Niederwerfungen aus vier Rak'at vergisst und dies während des Tashahhud bemerkt, so vollzieht er eine Niederwerfung, die ihm als eine Rak'a angerechnet wird, vollzieht [daraufhin] drei Rak'at und vollzieht die Niederwerfung wegen des Versehens, gemäß einer der beiden Überlieferungen von Abu Abd Allah, möge Allah ihm gnädig sein. Die andere Überlieferung lautet: Er sagte: ‚Es ist, als würde dieser mit seinem Gebet spielen; er beginnt das Gebet von vorn.‘“
Diese Rechtsfrage gründet auf dem Fall einesjenigen, der einen Pfeiler (Rukn) einer Rak'a unterlässt und dies erst während der darauf folgenden bemerkt. Wir haben bereits erwähnt, dass es ungültig wird, wenn er es nicht bemerkt, bis er mit der Rezitation der folgenden Rak'a begonnen hat. Da er hier vor dem Gedenken an die erste Niederwerfung mit der Rezitation der zweiten Rak'a begann, wurde die erste [Rak'a] ungültig. Und da er vor dem Gedenken an die zweite Niederwerfung mit der Rezitation der dritten Rak'a begann, wurde die zweite [Rak'a] ungültig. Ebenso verhält es sich mit der dritten: Sie wird durch das Beginnen der Rezitation der vierten ungültig. Es blieb also nur die vierte übrig, und er hat in ihr nur eine Niederwerfung vollzogen. Er vollzieht also die zweite [Niederwerfung], sobald er es bemerkt, und eine Rak'a wird ihm vollständig angerechnet, worauf er drei weitere Rak'at vollzieht. Dies ist die Ansicht von Malik und al-Layth, da jede Rak'a durch das Beginnen mit der folgenden ungültig wurde, bevor die erste vollendet war. Es gibt dazu eine weitere Überlieferung von Ahmad, dass sein Gebet ungültig wird und er neu beginnt, da dies dazu führt, dass er mit seinem Gebet spielt, und er dann dazu übergehen muss, eine große Anzahl von Handlungen im Gebet als nichtig zu betrachten, denn zwischen dem Takbir al-Tahrim
(18) In (m) ein Fehler: "Kibranat". (19) In (m) ausgefallen. (20) In (m): "darin". (1) In (m): "wa-in" (und wenn).
لأنَّه جَبْرٌ لِلْعِبَادَةِ خَارِجٌ منها، فلم تَبْطُلْ بِتَرْكِه كجُبْراناتِ (١٨) الحَجِّ، وسواءٌ كان مَحَلُّه بعدَ السَّلَامِ أو كان (١٩) قبلَه، فَنَسِيَه، فصارَ بعد السَّلَامِ. وقد نُقِلَ عن أحمدَ ما يَدُلُّ على بُطْلَانِ الصَّلَاةِ، ونُقِلَ عنه التَّوَقُّفُ، فنَقَلَ عنه الأثْرَمُ في مَن نَسِىَ سُجُودَ السَّهْوِ، فقال: إن كان في سَهْوٍ خَفِيفٍ، فأرْجُو أنْ لا يكونَ [به بَأْسٌ] (٢٠). قلتُ: فإن كان فيما سَهَا فيه النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-؟ فقال: هاه. ولم يُجِبْ، فَبَلَغَنِى عنه أنَّه يَسْتَحِبُّ أنْ يُعِيدَ. فإذا كان هذا في السَّهْوِ، ففى العَمْدِ أوْلَى.
٢١٨ - مسألة؛ قال: (وإذا (١) نَسِىَ أَرْبَعَ سَجَداتٍ من أَرْبَعِ رَكَعَاتٍ، وذَكَرَ وهو في التَّشَهُّدِ، سَجَدَ سَجْدةً، تُصِحُّ لَهُ رَكْعَةً، ويَأْتِى بِثلَاثِ رَكَعَاتٍ، ويَسْجدُ لِلسَّهْوِ في إحْدَى الرِّوَايَتَيْنِ عن أبِى عَبْدِ اللَّه، رَحِمَهُ اللهُ، والرِّوَايَةُ الأُخْرَى، قال: كَأَنَّ هذَا يَلْعَبُ، يَبْتَدِىءُ الصَّلَاةَ من أوَّلِهَا)
هذه المَسْأَلَةُ مَبْنِيَّةٌ على مَن تَرَكَ رُكْنًا من رَكْعَةٍ، فلم يَذْكُرْهُ إلَّا في التي بعدَها، وقد ذَكَرْنا أنَّه إذا لم يَذْكُرْهُ حتى شَرَعَ في قِرَاءَةِ التي بَعْدَها، بَطَلَتْ، فلمَّا شَرَعَ في قِرَاءَةِ الثَّانِيَةِ ههنا قبلَ ذِكْرِ سَجْدَة الأُولَى، بَطَلَت الأُولَى، ولما شَرَعَ في قِرَاءَةِ الثَّالِثَةِ قبلَ ذِكْرِ سَجْدَةِ الثَّانِيةِ، بَطَلَت الثَّانِيَةُ، وكذلك الثَّالِثَةُ، تَبْطُلُ بالشُّرُوعِ في قِرَاءَةِ الرَّابِعَةِ، فلم يَبْقَ إلَّا الرَّابِعَةُ، ولم يَسْجُدْ فيها إلَّا سَجْدَةً فيَسْجُدُ الثَّانِيَةَ حينَ ذَكَرَ، وتَتِمُّ له رَكْعَةٌ، ويَأْتِى بِثَلاثِ رَكَعَاتٍ. وهذا قَوْلُ مالِكٍ، واللَّيْثِ؛ لأنَّ كُلَّ رَكْعَةٍ بَطَلَتْ بِشُرُوعِه في الثَّانِيَةِ قبل إتْمَامِ الأُولَى. وفيه رِوَايَةٌ أُخْرَى عن أَحْمَدَ، أنَّ صَلاتَهُ تَبْطُلُ، ويَبْتَدِئها؛ لأنَّ هذا يُؤَدِّى إلى أن يكونَ مُتَلَاعِبًا بصَلاتِه، ثم يَحْتاجُ إلى إلْغاءِ عَمَلٍ كَثِيرٍ في الصَّلاةِ، فإِنَّ بينَ التَّحْرِيمَةِ
(١٨) في م خطأ: "كبرانات".(١٩) سقط من: م.(٢٠) في م: "عليه".(١) في م: "وإن".