und die Rak'a, die als drei ungültige Rak'at angerechnet werden. Dies ist die Ansicht von Ishaq und Abu Bakr al-Ajurri. Al-Shafi'i sagte: „Ihm werden zwei Rak'at angerechnet“, denn als er aus Versehen zur zweiten aufstand, bevor er die erste vollendete, war sein Handeln darin ungültig. Als er sich dann darin niederwarf, fügte sich deren Niederwerfung zur Niederwerfung der ersten hinzu, sodass eine Rak'a für ihn vervollständigt wurde. Dasselbe gilt für die dritte und die vierte, aus denen er eine [weitere] Rak'a gewinnt (2). Abu Abd Allah hat diese Ansicht von al-Shafi'i wiedergegeben und dann gesagt: „Sie ähnelt am ehesten dem, was diese Leute – also die Anhänger der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y) – sagen.“ Al-Athram sagte: „Da sagte ich zu ihm: Wenn er das tut, ist es nicht korrekt; denn er beabsichtigt (3) mit dieser Niederwerfung [die Anrechnung] für die zweite, nicht für die erste.“ Er [Ahmad] sagte: „Genauso sage ich es auch; er muss für jede Rak'a zwei Niederwerfungen vollziehen.“ Es ist möglich, dass diese von al-Shafi'i überlieferte Ansicht die richtige ist und auch die Schule von Ahmad darstellt, da er sie für gut befunden hat. Er entschuldigte sich jedoch davor, ihr zu folgen, weil er mit der zweiten Niederwerfung [die Anrechnung] für die zweite Rak'a beabsichtigt hatte, was jedoch nicht ausschließt, dass man sie für die erste rechnet, so wie wenn jemand in der ersten Rak'a niederfällt, weil er glaubt, er sei in der zweiten, oder in der zweiten niederfällt, weil er glaubt, er sei in der ersten. Und Allah weiß es am besten. Al-Thawri und die Anhänger der Lehrmeinung sagten: „Er vollzieht sogleich vier Niederwerfungen.“ Al-Hasan ibn Salih sagte bezüglich desjenigen, der von jeder Rak'a beide Niederwerfungen vergaß: „Er vollzieht sogleich acht Niederwerfungen.“ Dies ist fehlerhaft, denn die Reihenfolge im Gebet ist eine Bedingung dafür und fällt durch Vergessen nicht weg, so als ob er die Niederwerfung aus Vergessen vor die Verbeugung (Ruku') vorzöge. Und wenn er es nicht bemerkt, bis er den Taslim vollzogen hat, beginnt er das Gebet neu; denn es bleibt ihm nichts außer einer Rak'a, der eine Niederwerfung fehlt. Wenn er also den Taslim vollzieht, wird auch diese ungültig. Ahmad hat in der Überlieferung von al-Athram explizit die Ungültigkeit in diesem Fall festgestellt, daher beginnt er das Gebet in diesem Fall von vorn.
Abschnitt: Wenn er einen Pfeiler (Rukn) unterlässt und sich dann daran erinnert, aber dessen Ort nicht kennt, baut er die Angelegenheit auf dem schlimmsten Fall auf. So etwa, wenn er eine Niederwerfung unterlässt und nicht weiß, ob sie aus der vierten oder aus einer Rak'a (5) davor stammt. Er ordnet sie derjenigen zu, die davor liegt, denn in diesem Fall ist eine vollständige Rak'a für ihn erforderlich, während sie, wenn er sie der vierten zurechnete, mit einer einzigen Niederwerfung als abgegolten gelten würde.
(2) In (A) und (m): "darunter" (minha). (3) In (A) und (m): "beabsichtigte" (nawa). (4) In (m) ein Zusatz: "die Rak'a". (5) In (m): "die Rak'a, die..."