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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 445

Übersetzung · DE

des Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm), während er im Gebet war, und er erwiderte uns den Gruß. Als wir jedoch vom Najashi zurückkehrten, grüßten wir ihn, doch er erwiderte uns den Gruß nicht. Da sagten wir: O Gesandter Gottes, wir pflegten dich im Gebet zu grüßen (5) und du erwidertest uns den Gruß. Er sagte: "Wahrlich, im Gebet gibt es Beschäftigung." (Einstimmig überliefert) (6). Abu Dawud überlieferte diese beiden (7), und sein Wortlaut im Hadith von Ibn Mas'ud lautet: Als der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) das Gebet beendet hatte, sagte er: "Wahrlich, Gott lässt von Seiner Angelegenheit entstehen, was Er will, und Gott hat (neu) angeordnet, dass ihr nicht im Gebet sprechen sollt."

Was das andere Sprechen betrifft, so wird es in fünf Kategorien unterteilt: Die erste ist, dass man spricht, während man unwissend über das Verbot des Sprechens im Gebet ist. Der Qadi sagte im "Al-Jami'": Ich kenne dazu keinen expliziten Text von Ahmad. Es ist möglich, dass sein Gebet nicht ungültig wird; denn das Sprechen war im Gebet erlaubt, wie der Hadith von Ibn Mas'ud und Zayd ibn Arqam beweist. Die Wirksamkeit einer Aufhebung (Naskh) steht für jemanden, der sie nicht kennt, nicht fest, wie die Tatsache beweist, dass für die Bewohner von Quba die Bestimmung zur Aufhebung der Gebetsrichtung (Qibla) vor ihrer Kenntnis davon nicht rechtswirksam war, sodass sie an ihrem Gebet festhielten. Dies ist anders als beim Vergesslichen, denn für diesen steht die Bestimmung bereits fest. Und es ist anders als beim Essen während des Fastens, während man über das Verbot unwissend ist, denn dies war (ursprünglich) nicht erlaubt. Auf die Richtigkeit dieser Auffassung deutet der Hadith von Mu'awiya ibn al-Hakam al-Sulami hin. Er sagte: "Während ich mit dem Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) betete, nieste ein Mann aus der Gruppe, und ich sagte: 'Möge Gott sich deiner erbarmen' (Yarhamuk Allah). Da bewarfen mich die Leute mit ihren Blicken, und ich sagte: 'Wehe meiner Mutter, was ist mit euch, dass ihr mich so anschaut?' Da begannen sie, mit ihren Händen auf ihre Oberschenkel zu schlagen. Als ich sah, dass sie mich zum Schweigen bringen wollten, schwieg ich jedoch. Als der Gesandte Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) gebetet hatte – mögen mein Vater und meine Mutter für ihn geopfert sein –, habe ich weder vor noch nach ihm einen besseren Lehrer als ihn gesehen. Bei Gott, er schalt mich nicht (8), schlug mich nicht und beschimpfte mich nicht,"

Anmerkungen

= al-Shaybani, (Tafsir Surat al-Baqara) aus den Kapiteln der Exegese. 'Aridat al-Ahwadhi 2/195, 196, 11/107. Und al-Nasa'i in: Kapitel über das Sprechen im Gebet, aus dem Buch über das Versehen. al-Mujtaba 3/16. (5) In (A) und (M) ausgelassen. (6) Bereits auf Seite 88 erwähnt. (7) Im Original: "wa-rawahunna". Das Pronomen bezieht sich auf den Hadith von Ibn Mas'ud mit seinen zwei zuvor und nachfolgend erwähnten Überlieferungen. Siehe: Sunan Abi Dawud 1/211, 212. Und al-Nasa'i im vorherigen Kapitel. al-Mujtaba 3/16, 17. Und al-Bukhari in: Kapitel über die Worte Gottes: {An jedem Tag ist Er in einer Angelegenheit}, {Es kommt keine neue Ermahnung zu ihnen von ihrem Herrn} und Seine Worte: {Vielleicht lässt Gott danach eine Angelegenheit entstehen}, aus dem Buch über den Monotheismus (Tawhid). Sahih al-Bukhari 9/187. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 1/377, 435, 463. (8) In (A) und (M): "Qaharani" (er hat mich unterdrückt/hart angegangen). Was im Original steht, ist bestätigt, und der Hadith wurde bereits auf Seite 236 erwähnt.

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