Er sagte: "O Junge, gib mir Wasser zu trinken" oder Ähnliches, so wiederholte er (das Gebet). Zu jenen, die sprachen, nachdem sie den Gruß (Salam) gesprochen und ihr Gebet beendet hatten, gehörten al-Zubayr, seine Söhne 'Abd Allah und 'Urwa, und Ibn 'Abbas hielt dies für richtig. Wir kennen von anderen in ihrer Zeit keinen Widerspruch dazu. Es gibt dazu eine zweite Überlieferung, dass das Gebet in jedem Fall ungültig wird. Er sagte in der Überlieferung von Harb: "Was denjenigen betrifft, der heute spricht [und jemand antwortet ihm] (12), so wiederholt er das Gebet." Diese Überlieferung ist die Wahl von al-Khallal. Er sagte: "Darauf haben sich die Überlieferungen von Abu 'Abd Allah nach seinem Zögern gefestigt." Dies ist die Lehrmeinung der Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y), aufgrund der allgemeinen Nachrichten bezüglich des Verbots des Sprechens. Es gibt eine dritte Überlieferung, dass das Gebet durch das Sprechen in jenem Zustand keinesfalls ungültig wird, egal ob es zum Wesen des Gebets gehört oder nicht, ob man Imam ist oder ein dem Imam Folgender (Ma'mum). Dies ist die Lehrmeinung von Malik und al-Shafi'i; denn dies ist eine Art des Vergessens, weshalb es demjenigen ähnelt, der aus Unwissenheit spricht, und deshalb sprachen der Prophet (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) und seine Gefährten und setzten ihr Gebet fort. Es wird eine vierte Überlieferung (13) dazu abgeleitet, nämlich dass das Gebet nicht ungültig wird, wenn der Sprechende ein Imam ist und zum Wohle des Gebets spricht, während das Gebet ungültig wird, wenn jemand anderes spricht. Die Erörterung der Unterscheidung zwischen beiden folgt später, so Gott der Erhabene will.
Dritte Kategorie: Dass man gezwungenermaßen spricht, was drei Arten umfasst: Die erste ist, dass die Buchstaben ohne seine Absicht aus seinem Mund kommen, wie etwa wenn man gähnt und "Hah" sagt, oder wenn man ausatmet und "Ah" sagt, oder wenn man hustet und beim Husten zwei Buchstaben artikuliert, und Ähnliches, oder wenn man sich beim Lesen irrt und zu einem Wort außerhalb des Korans übergeht, oder wenn man weinen muss und weint, ohne es unterdrücken zu können. In diesem Fall wird das Gebet nicht ungültig. Ahmad hat dies für den Fall festgelegt, dass ein Mann im Gebet ist und weinen muss und dann weint; er sagte: "Wenn er es nicht unterdrücken kann, wird sein Gebet nicht ungültig." Und er sagte: "'Umar pflegte zu weinen, bis man sein Schluchzen hören konnte." Muhanna sagte: "Ich betete neben Ahmad, und er gähnte fünfmal, und ich hörte bei seinem Gähnen: Hah, Hah." Dies liegt daran, dass das Sprechen hier nicht ihm zugeschrieben wird und kein Urteil der Sprechregeln darauf Anwendung findet.
(12) In (M) ausgelassen. (13) "tukhraj" (abgeleitet) ist in (M) ausgelassen.