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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 45Abschnitt

Übersetzung · DE

bei Dunkelheit verrichtete, dann einmal bei Morgengrauen, und danach kehrte er nicht mehr zum Morgengrauen zurück, bis Gott ihn zu Sich nahm. Dies überlieferte Abu Dawud. (86) Al-Khattabi sagte: Dies ist eine authentische Überlieferungskette (Isnad). (87) Und 'A'isha – möge Gott mit ihr zufrieden sein – sagte: Der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – verrichtete kein Gebet zweimal zu seinem spätesten Zeitpunkt, bis Gott ihn zu Sich nahm. (88) Dies ist ein seltener (Gharib) Hadith, und seine Überlieferungskette ist nicht lückenlos (Muttasil). Was das in ihrem Hadith erwähnte Morgengrauen (Isfar) betrifft, so ist damit das Hinauszögern gemeint, bis das Aufgehen des Morgengrauens deutlich wird und sich mit Gewissheit offenbart, gemäß ihrem Ausdruck: "Die Frau hat ihr Gesicht enthüllt (asfarat)", wenn sie es aufdeckt.

Abschnitt: Man sündigt nicht durch das Vorziehen des Gebets, dessen Hinauszögern empfohlen ist, noch durch das Hinauszögern dessen, dessen Vorziehen empfohlen ist, wenn man es in der Absicht hinauszögert, es zu verrichten, solange die Zeit nicht abläuft oder sie für die Verrichtung des gesamten Gottesdienstes zu eng wird. Denn Gabriel betete mit dem Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – am Anfang der Zeit und am Ende, und der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – betete es am Anfang der Zeit und am Ende, und sie sagten: "Die Zeit liegt zwischen diesen beiden." Und weil die Verpflichtung weit gefasst ist, ist sie wie die Sühneleistung (Kaffara); sie ist weit gefasst zwischen den Individuen verpflichtend. Wenn man es jedoch ohne die Absicht zur Verrichtung hinauszögert, sündigt man durch dieses Hinauszögern, das mit dem Fehlen der Absicht einhergeht. Und wenn man es so weit hinauszögert, dass von der Zeit nicht mehr genug für das gesamte Gebet übrig bleibt, sündigt man ebenfalls, denn die letzte Rak'a (89) ist Teil des Gebets, daher ist es nicht zulässig, sie über die Zeit hinaus zu verzögern, genau wie die erste.

Abschnitt: Wenn jemand das Gebet über den Anfang seiner Zeit hinaus verzögert, mit der Absicht, es zu verrichten, und dann vor der Verrichtung stirbt, so ist er kein Ungehorsamer, denn er tat, was ihm zu tun erlaubt war, und der Tod ist nicht sein Handeln, daher sündigt er nicht dadurch.

Abschnitt: Wer vor der Zeit betet, dessen Gebet ist nicht gültig (90), nach der Aussage der meisten Gelehrten, egal ob er es absichtlich oder irrtümlich tat, sei es das gesamte Gebet oder ein Teil davon. Dies sagten auch al-Zuhri,

Anmerkungen

= 1/5. Und Imam Aḥmad, in: Al-Musnad 6/33, 37, 179, 248, 258, 259.

  • (86) In: Kapitel über die Zeitbestimmungen, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abī Dāwūd 1/94.
  • (87) Maʿālim al-sunan 1/133.
  • (88) Ausgeführt von al-Tirmidhī, in: Kapitel über das, was bezüglich der Vorzüglichkeit der ersten Zeit überliefert wurde, aus den Kapiteln des Gebets. ʿĀriḍat al-aḥwadhī 1/284. Und Imam Aḥmad, in: Al-Musnad 6/92.
  • (89) Fehlt im Original.
  • (90) In M: „genügt“.

Arabisch (Quelle)

بالصُّبْحِ، ثم أَسْفَرَ مَرَّةً، ثم لم يَعُدْ إلى الإِسْفَارِ حتى قَبَضَهُ اللهُ. رواهُ أبو داوُد (٨٦). قال الخَطَّابِىُّ: وهو صحيحُ الإِسْنَادِ (٨٧). وقالت عائشةُ، رَضِىَ اللهُ عنها: مَا صَلَّى النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- صَلَاةً لِوَقْتِها الآخِرِ مَرَّتَيْنِ، حَتَّى قَبَضَهُ اللهُ (٨٨). وهذا حديثٌ غَرِيبٌ، وليس إسْنَادُهُ بِمُتَّصِلٍ. فأمَّا الإِسْفَارُ المذْكُورُ في حديثِهِم، فالمُرَادُ به تَأْخِيرُهَا حتى يَتَبَيَّنَ طلوع الفجرِ، ويَنْكَشِفَ يَقِينًا، من قولِهِم: أسْفَرَت المرأةُ، إذا كشفَتْ وَجْهَها.

فصل: ولا يأْثَمُ بِتَعْجِيلِ الصلاةِ التي يُسْتَحَبُّ تَأْخِيرُهَا، ولا بتأْخِيرِ ما يُسْتَحَبُّ تَعْجِيلُه، إذا أخَّرَهُ عازِمًا على فِعْلِهِ، ما لم يَخْرُج الوَقْتُ، أو يَضِيقُ عن فِعْلِ العِبَادَةِ جَمِيعِها؛ لأنَّ جِبْرِيلَ صلَّاها بالنَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في أَوَّلِ الوقتِ وآخِرِهِ، وصَلَّاهَا النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في أَوَّلِ الوقتِ وآخِرِهِ، وقالا: "الوَقْتُ مَا بَيْنَ هَذَيْنِ" ولِأَن الوُجُوبَ مُوَسَّعٌ فهو كالتَّكْفِيرِ، يجِبُ مُوَسَّعًا بين الأعْيَانِ، فإن أخَّرَ غَيْرَ عَازِمٍ على الفِعْلِ أَثِمَ بذلك التَّأْخِيرِ المُقْتَرِن بالعَزْمِ، وإنْ أَخَّرَهَا بِحَيث لم يَبْقَ من الوقتِ ما يَتَّسِعُ لجميع الصلاةِ أَثِمَ أيضًا؛ لأن الركعةَ الأَخِيرَةَ (٨٩) من جُمْلَةِ الصلاةِ، فلا يجُوزُ تأخِيرُها عن الوقتِ، كالأُولَى.

فصل: وإنْ أخَّرَ الصلاةَ عن أولِ وقتِها بِنيَّةِ فِعْلِهَا، فمات قبل فِعْلِها، لم يكن عاصِيًا؛ لأنه فَعَلَ ما يَجُوزُ له فِعْلُهُ، والمَوْتُ ليس من فِعْلِهِ، فلا يأْثَمُ به.

فصل: ومَنْ صَلَّى قبلَ الوَقْتِ، لم تُجْزِئْهُ (٩٠) صلاتُه، في قولِ أكْثَرِ أهْلِ العِلْمِ، سواءٌ فَعَلَهُ عَمْدًا أو خَطَأً، كُلَّ الصَّلَاةِ أو بَعْضَها. وبه قال الزُّهْرِىُّ،

Anmerkungen

= ١/ ٥. والإِمام أحمد، في: المسند ٦/ ٣٣، ٣٧، ١٧٩، ٢٤٨، ٢٥٨، ٢٥٩.(٨٦) في: باب في المواقيت، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ٩٤.(٨٧) معالم السنن ١/ ١٣٣.(٨٨) أخرجه الترمذي، في: باب ما جاء في الوقت الأول من الفضل من أبواب الصلاة. عارضة الأحوذى ١/ ٢٨٤. والإِمام أحمد، في: المسند ٦/ ٩٢.(٨٩) سقط من: الأصل.(٩٠) في م: "تجز".

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