Dies führte Ahmad als Beweis an, und Abu Bakr al-Najjad überlieferte es mit seiner Überlieferungskette. Und weil das, was das Gebet ursprünglich nicht ungültig macht, es auch dann nicht ungültig macht, wenn es nach einem Anlass geschieht, wie das Tasbih, um den Imam aufmerksam zu machen. Al-Khallal sagte: Alle waren sich bezüglich Abu 'Abd Allah einig, dass er – also der Niesende – seine Stimme nicht beim Lobpreis erhebt, doch wenn er sie erhebt, ist es nicht schlimm; aufgrund des Beweises des Hadith des Ansariten. Und Ahmad sagte bezüglich des Imams, der sagt: "Lā ilāha illā Allāh", woraufhin diejenigen hinter ihm sagen: "Lā ilāha illā Allāh", während sie ihre Stimmen erheben: "Sie sollen es sagen, aber sie sollen es in ihrem Inneren leise tun." Ahmad missbilligte dies nur deshalb nicht, so wie er die Rezitation hinter dem Imam missbilligte, weil es nur wenig ist und das Zuhören nicht behindert, weshalb es wie das "Amin" behandelt wird. Man fragte Ahmad: Was ist, wenn sie dabei ihre Stimmen erheben? Er sagte: "Das missbillige ich." Man fragte: Soll der Imam sie davon abhalten? Er sagte: "Er soll sie nicht davon abhalten." Al-Qadi sagte: Er hielt sie nur deshalb nicht davon ab, weil vom Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) überliefert ist, dass er Derartiges im leisen Gebet laut aussprach, denn er ließ sie den Vers bisweilen hören.
Abschnitt: Man fragte Ahmad (Gott erbarme sich seiner): Wenn jemand rezitiert: {Ist Er denn nicht imstande, die Toten wieder lebendig zu machen?} (46), soll er dann sagen: "Subhāna Rabbiya-l-A'lā" (Preis sei meinem Herrn, dem Höchsten)? Er sagte: Wenn er möchte, soll er es für sich selbst sagen, und er soll es im Pflichtgebet (Maktuba) und anderen nicht laut aussprechen. Es wurde von 'Ali (Gott habe Wohlgefallen an ihm) überliefert, dass er im Gebet rezitierte: {Preis den Namen deines Herrn, des Höchsten}. Daraufhin sagte er: "Subhāna Rabbiya-l-A'lā". Von Ibn 'Abbas wird berichtet, dass er im Gebet rezitierte: {Ist Er denn nicht imstande, die Toten wieder lebendig zu machen?}. Daraufhin sagte er: "Subhānaka, wa balā" (Gepriesen seist Du, und gewiss). Von Musa ibn Abi 'A'isha wird überliefert, er sagte: Ein Mann betete auf seinem Dach, und wenn er rezitierte: {Ist Er denn nicht imstande, die Toten wieder lebendig zu machen?}, sagte er: "Subhānaka, fa balā" (Gepriesen seist Du, denn gewiss). Sie fragten ihn danach, und er sagte: "Ich habe es vom Gesandten Gottes (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) gehört." Überliefert von Abu Dawud (46 m). Und weil es eine Gedenkerinnerung (Dhikr) ist, für die die Scharia gekommen ist, so ist das Tasbih an seiner Stelle zulässig. Die dritte Art ist, dass er den Koran rezitiert und damit beabsichtigt, einen Menschen aufmerksam zu machen, wie wenn er sagt: {Tretet ein in sie in Frieden} (47), und dabei die Erlaubnis zum Eintreten beabsichtigt, oder wenn er zu einem Mann namens Yahya sagt: {O Yahya, nimm das Buch mit Kraft} (48), oder: {O Nuh, du hast uns gestritten...}
(46) Sure al-Qiyama 40. (46 m) In: Kapitel über das Bittgebet im Gebet, aus dem Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/204. (47) Sure al-Hijr 46. (48) Sure Maryam 12.