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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 463

Übersetzung · DE

Speichel vermischt hinuntergeschluckt werden, wird sein Gebet nicht ungültig, da dies nicht vermeidbar ist. Wenn er einen Bissen im Mund behält, ohne ihn hinunterzuschlucken, ist dies missbilligt (Makruh), da es ihn von der Demut (Khushu') im Gebet, dem Gedenken und der Rezitation darin ablenkt, aber es macht das Gebet nicht ungültig, da es eine geringfügige Handlung ist, vergleichbar damit, als hielte er etwas in seiner Hand. Und Gott weiß es am besten.

Arabisch (Quelle)

الرِّيقُ، فابْتَلَعَه، لم تَفْسُدْ صلاتُه؛ لأنَّه لا يُمْكِنُ الاحْتِرَازُ منه. وإن تَرَكَ في فِيهِ لُقْمةً ولم يَبْتَلِعْها، كُرِهَ؛ لأنَّه يَشْغَلُه عن خُشُوعِ الصَّلاةِ والذِّكْرِ والقِرَاءَةِ فيها، ولا يُبْطِلُها؛ لأنَّه عَمَلٌ يَسِيرٌ، فأَشْبَهَ ما لو أمْسَكَ شيئًا في يَدِه. واللهُ أعلمُ.

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