und al-Husain auf seinem Rücken, während er sich in der Niederwerfung befand (13). Dies ist so, weil die Unreinheit, die im Tier enthalten ist, sich in dessen Magen befindet und somit wie die Unreinheit im Magen des Betenden ist. Wenn er jedoch ein verschlossenes Gefäß trägt, in dem sich eine Unreinheit befindet, ist sein Gebet nicht gültig. Einige Gefährten von al-Shafi'i sagten: Sein Gebet wird nicht ungültig; denn die Unreinheit tritt nicht aus ihm aus, daher ist es wie ein Tier. Dies ist nicht korrekt; denn er trägt eine Unreinheit, die nicht verziehen ist, außerhalb ihres ursprünglichen Aufenthaltsortes (14), und dies ähnelt dem Fall, als würde er sie in seinem Ärmel tragen.
223 - Problem: Er sagte: (Und ebenso, wenn er auf einem Friedhof, in einer Latrine, einem Badehaus oder an den Lagerplätzen von Kamelen betet, muss er es wiederholen.)
Über Ahmad, möge Allah ihm gnädig sein, gibt es unterschiedliche Überlieferungen bezüglich des Gebets an diesen Orten. So wurde überliefert, dass das Gebet an ihnen unter keinen Umständen gültig ist. Zu denjenigen, von denen überliefert wurde, dass sie das Gebet auf einem Friedhof ablehnten, gehören: 'Ali, Ibn 'Abbas, Ibn 'Umar, 'Ata', al-Nakha'i und Ibn al-Mundhir. Zu denjenigen, die die Ansicht vertraten, dass man in Schafställen beten darf, aber nicht an Kamellagerplätzen, gehören: Ibn 'Umar, Jabir ibn Samurah, al-Hasan, Malik, Ishaq und Abu Thawr. Von Ahmad gibt es eine weitere Überlieferung, dass das Gebet an diesen Orten (1) gültig ist, solange sie nicht unrein sind. Dies ist die Lehrmeinung von Malik, Abu Hanifa und al-Shafi'i, aufgrund des Ausspruchs des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Die Erde wurde für mich zur Gebetsstätte und zum Mittel der Reinigung gemacht." In einer anderen Überlieferung: "Wo auch immer dich das Gebet erreicht, dort bete, denn es ist eine Gebetsstätte." In einer weiteren Überlieferung: "Wo immer dich das Gebet erreicht, bete, denn es ist eine Gebetsstätte." Dies ist (von allen) akzeptiert (2). Zudem handelt es sich um einen reinen Ort, daher ist das Gebet dort gültig, wie in der Wüste. Unsere Ansicht stützt sich auf den Ausspruch des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Die gesamte Erde ist eine Gebetsstätte, außer dem Badehaus und dem Friedhof."
(13) Herausgegeben von al-Nasa'i, in: Kapitel: Ist es erlaubt, dass eine Niederwerfung länger ist als die andere?, aus dem Buch al-Tatbiq. al-Mujtaba 2/182. Und al-Baihaqi, in: Kapitel: Das Kind springt auf den Betenden und hängt sich an sein Kleid, also soll er es nicht daran hindern, aus dem Buch al-Salah. al-Sunan al-Kubra 2/263. Und al-Hakim, in: Kapitel: Vorzüge von al-Hasan und al-Husain, aus dem Buch Ma'rifat al-Sahaba. al-Mustadrak 3/165, 166. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/494. (14) Das heißt: außerhalb seines ursprünglichen Ortes, wie etwa dem Magen beim Tier. (1) Fehlt in A, M. (2) All dies wurde bereits im ersten Teil auf 13, 450 erwähnt.