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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 469

Übersetzung · DE

Dies wurde von Abu Dawud überliefert (3). Dies ist eine spezifische Bestimmung (khass), die der allgemeinen Aussage dessen, was sie überlieferten, vorzuziehen ist. Von Jabir ibn Samurah wird berichtet, dass ein Mann den Gesandten Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) fragte: "Dürfen wir in Schafställen beten?" Er sagte: "Ja." Er fragte: "Dürfen wir an Kamellagerplätzen beten?" Er sagte: "Nein." Überliefert von Muslim (4). Von al-Bara' wurde überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Betet nicht an Kamellagerplätzen, denn sie stammen von den Satane." Überliefert von Abu Dawud (5). Von Usaid ibn Hudair wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) sagte: "Betet in Schafställen und betet nicht an Kamellagerplätzen." Überliefert von Imam Ahmad in seinem "Musnad" (6). Das Verbot impliziert das Verbot (tahrim), und dies ist eine spezifische Anordnung, die der allgemeinen Aussage dessen, was sie überlieferten, vorzuziehen ist. Dieser Hadith wurde auch von Ibn 'Umar, Abu Hurairah und 'Abd Allah ibn Mughaffal berichtet; al-Athram hat diese überliefert (7).

Was nun die Latrine (hush) betrifft, so ergibt sich das Urteil darin durch einen Hinweis (tanbih); denn wenn das Gebet an diesen Orten untersagt ist, weil sie Orte der Unreinheit sind, dann ist die Latrine ein für Unreinheit bestimmter und dazu vorgesehener Ort, sodass ein Verbot dort erst recht angebracht ist. Einige unserer Gefährten sagten: Wenn der Betende das Verbot an diesen Orten kannte, so ist sein Gebet dort nicht gültig; denn er handelt durch sein Gebet dort ungehorsam, und Ungehorsam kann weder ein Akt der Annäherung (qurba) noch ein Akt des Gehorsams sein. Wenn er jedoch keine Kenntnis hatte, ist dann sein Gebet gültig? Hierzu gibt es zwei Überlieferungen. Die erste besagt, es ist nicht gültig; denn er hat an einem Ort gebetet, an dem das Gebet bei Wissen nicht gültig ist, folglich ist es auch bei Unwissenheit nicht gültig, wie das Gebet an einem unreinem Ort.

Anmerkungen

(3) In: Kapitel: Über die Orte, an denen das Gebet nicht gestattet ist, aus dem Buch al-Salah. Sunan Abi Dawud 1/114. Ebenso herausgegeben von al-Tirmidhi, in: Kapitel: Was darüber berichtet wurde, dass die ganze Erde eine Gebetsstätte ist, außer dem Friedhof und dem Badehaus, aus den Kapiteln des Gebets. 'Aridat al-Ahwadhi 2/113, 114. Und Ibn Majah, in: Kapitel: Orte, an denen das Gebet verpönt ist, aus dem Buch al-Masajid. Sunan Ibn Majah 1/246. Und al-Darimi, in: Kapitel: Die ganze Erde ist rein, außer dem Friedhof und dem Badehaus, aus dem Buch al-Salah. Sunan al-Darimi 1/323. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 3/83, 96. (4) In: Kapitel: Die Waschung (Wudu') nach dem Verzehr von Kamelfleisch, aus dem Buch al-Haid. Sahih Muslim 1/275. Ebenso herausgegeben von Imam Ahmad, in: al-Musnad 5/93, 98, 100, 106, 108. (5) In: Kapitel: Die Waschung (Wudu') nach dem Verzehr von Kamelfleisch, aus dem Buch al-Tahara, und in: Kapitel: Das Verbot des Gebets an Kamellagerplätzen, aus dem Buch al-Salah. Sunan Abi Dawud 1/41, 115. (6) al-Musnad 4/352. (7) Diese wurden von Imam Ahmad überliefert, von Abu Hurairah in al-Musnad 2/509, 4/150, und von 'Abd Allah ibn Mughaffal al-Muzani in al-Musnad 4/86, 5/55, 57. Und 'Uqbah ibn 'Amir al-Juhani, al-Musnad 4/150. Der Hadith von Ibn 'Umar wird noch folgen.

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