Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 119 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn eine menstruierende Frau rein wird, ein Ungläubiger zum Islam konvertiert oder ein Kind vor Sonnenuntergang die Pubertät erreicht, müssen sie das Mittags- [Dhuhr] und das Nachmittagsgebet [Asr] verrichten. Wenn ein Kind die Pubertät erreicht, ein Ungläubiger zum Islam konvertiert oder eine menstruierende Frau vor Anbruch der Morgendämmerung rein wird, müssen sie das Abend- [Maghrib] und das Nachtgebet [Isha] verrichten.) · ShamelaTranslate