in dem die Kleidung abgelegt wird, dem Heizraum und allem, was hinter der Tür des Badehauses verschlossen wird, da der Name (Badehaus) dies alles umfasst. Was die Kamelrastplätze (Maʿāṭin) betrifft, so sagte Aḥmad: Es sind jene, an denen sich die Kamele aufhalten und zu denen sie zurückkehren. Und es wurde gesagt: Es sind die Orte, an denen sie zum Knien gebracht werden, wenn sie zur Tränke kommen. Das Erste ist treffender, weil er es [als] (11) Gegenstück zum Pferch der Schafe [setzte]. Und der Abort (al-Ḥuschsch): Der Ort, der für den Stuhlgang und das Urinieren genutzt wird. So wird das Gebet in dem, was sich innerhalb seiner Tür befindet, untersagt. Ich kenne keinen Textbeleg (12) für das Verbot des Gebets darin, außer dass das Gedenken Gottes, des Erhabenen, und das Sprechen darin untersagt wurden, sodass das Verbot des Gebets darin umso angemessener ist. Und weil, wenn das Gebet an diesen Orten untersagt ist, da sie Orte sind, an denen Unreinheiten zu vermuten sind, dies hier umso angemessener ist; denn er wurde dafür erbaut. Es ist möglich, dass das Verbot an diesen Orten damit begründet ist, dass sie Orte sind, an denen Unreinheiten zu vermuten sind. Denn der Friedhof wird exhumiert und die Erde kommt zum Vorschein, in der sich der Eiter der Toten, ihr Blut und ihr Fleisch befinden. Und an den Kamelrastplätzen wird uriniert, denn das kniende Kamel ist wie eine Wand, hinter der man sich verbergen und urinieren kann, wie von Ibn ʿUmar überliefert wird, dass er sein Kamel in Richtung der Gebetsrichtung (Qibla) knien ließ und sich dann hinsetzte, um in seine Richtung zu urinieren. Und dies trifft auf kein anderes Tier zu; denn im Zustand seines Liegens (13) verbirgt es nicht, und im Zustand seines Stehens bleibt es nicht ruhig und verbirgt nicht. Und das Badehaus ist ein Ort des Schmutzes und des Urins, weshalb das Gebet darin aus diesem Grund verboten wurde. Und das Urteil ist daran geknüpft, selbst wenn es rituell rein ist; denn das Urteil knüpft an den Ort der Vermutung an, selbst wenn die Weisheit darin verborgen bleibt. Und wann immer es möglich ist, das Urteil zu begründen, ist seine Begründung zwingend erforderlich und angemessener als der Zwang der reinen Anbetung (Taʿabbud) und die Bitterkeit der Willkür. Auf die Richtigkeit dessen deutet die Übertragung des Urteils auf den Abort hin, über den geschwiegen wurde, durch den Hinweis. [Und beim Hinweis ist es unabdingbar] (14), dass die explizite Bedeutung darin vorhanden ist, andernfalls wäre dies kein Hinweis. Demnach ist es möglich, das Urteil auf das zu beschränken, was ein Ort der Vermutung davon ist. So greift das Urteil des Verbots nicht im Umkleideraum des Badehauses und auch nicht auf dessen Dach (15), da die Vermutung dort nicht gegeben ist, und ebenso bei dem, was dem ähnelt. Und Gott weiß es am besten.
الذي يُنْزَعُ فيه الثِّيابُ والأتُونِ وكلِّ ما يُغْلَقُ عليه بابُ الحَمَّامِ؛ لتَناوُلِ الاسْمِ له. وأمَّا المَعَاطِنُ، فقالَ أحمدُ: هي التي تُقِيمُ فيها الإِبِلُ وتَأْوِى إليها. وقيل: هي المَوَاضِعُ التي تُنَاخُ فيها إذا وَرَدتْ. والأوَّلُ أجْوَدُ؛ لأنَّه [جعَلَه في] (١١) مُقَابِلَةِ مُرَاحِ الغَنَمِ. والحُشُّ: المَكَانُ الذي يُتَّخَذُ للغَائِطِ والبَوْلِ. فَيُمْنَعُ من الصَّلاةِ فيما هو دَاخِلُ بَابِه. ولا أعْلَمُ في مَنْعِ الصَّلاةِ فيه نَصًّا (١٢)، إلَّا أنَّه قد مُنِعَ من ذِكْرِ اللهِ تعالى فيه والكلام، فمَنْعُ الصَّلاةِ فيه أوْلَى، ولأنه إذا مُنِعَ الصَّلاةُ في هذه المَوَاضِعِ لِكَوْنها مَظَانَّ لِلنَّجَاسَاتِ، فهذا أوْلَى؛ فإنَّه بُنِىَ لها. ويَحْتَمِلُ أنَّ المَنْعَ في هذه المَوَاضِع مُعَلَّلٌ بأنَّها مَظَانُّ لِلنَّجاساتِ، فإنَّ المَقْبَرَةَ تُنْبَشُ ويَظْهَرُ التُّرَابُ الذي فيه صَدِيدُ المَوْتَى وَدِمَاؤُهم ولُحُومُهم، ومَعَاطِنُ الإِبِلِ يُبَالُ فِيها، فإنَّ البَعِيرَ البَارِكَ كالجِدَارِ يُمْكِنُ أن يَسْتَتِرَ به ويَبُول، كما رُوِىَ عن ابْنِ عمرَ، أنه أنَاخَ بَعِيرَه مُسْتَقْبِلَ القِبْلَة، ثم جَلَسَ يَبُولُ إليه. ولا يتَحَقَّقُ هذا في حَيَوانٍ سِوَاها؛ لأنَّه في حالِ رَبضْهِ (١٣) لا يَسْتُرُ، وفي حالِ قِيَامِه لا يَثْبُتُ ولا يَسْتُرُ. والحَمَّامُ مَوْضِعُ الأوْساخِ والبَوْلِ، فَنُهِى عن الصَّلاةِ فيها لذلك. وتَعَلَّقَ الحُكْمُ بها وإن كانت طَاهِرَةً؛ لأن المَظِنَّةَ يَتَعَلَّقُ الحُكْمُ بها وإن خَفيَت الحِكْمَةُ فيها، ومتَى أمْكَنَ تَعْلِيلُ الحُكْمِ تَعَيَّنَ تَعْلِيلُه، وكان أوْلَى من قَهْرِ التَّعَبُّدِ ومَرَارَةِ التَّحَكُّمِ، ويَدُلّ عَلَى صِحَّةِ هذا تَعْدِيَةُ الحُكْمِ إلى الحُشِّ المَسْكُوت عنه، بالتَّنْبِيهِ [ولا بُدَّ في التَّنْبِيهِ] (١٤) من وُجُودِ مَعْنَى المَنْطُوقِ فيه، وإلَّا لم يَكُنْ ذلك تَنْبِيهًا، فعلى هذا يُمْكِنُ قَصْرُ الحُكْمِ على ما هو مَظِنَّةٌ منها، فلا يَثْبُتُ حُكْمُ المَنْعِ في مَوْضِع المَسْلَخِ من الحَمَّامِ، ولا في سَطْحِه (١٥)، لِعَدَمِ المَظِنَّة فيه، وكذلك ما أشْبَهَهُ. واللهُ أعلمُ.
(١١) في م: "جعلها".(١٢) سقط من: م.(١٣) يقال: ربضت الدواب، وبركت الإِبل.(١٤) سقط من: م.(١٥) فى م: "وسطه".