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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 472Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Unsere Gefährten fügten hinzu: der Schlachthof (majzara), der Müllplatz (mazbala), die Hauptstraße (mahajja al-tariq) und das Dach der Kaaba, da dies in den Überlieferungen von Umar und seinem Sohn (16) enthalten ist. Sie sagten: Das Gebet darin ist nicht zulässig. Al-Khiraqi erwähnte sie nicht. Es ist möglich, dass er das Gebet darin für zulässig hielt, was die Ansicht der Mehrheit der Gelehrten ist, aufgrund der allgemeinen Aussage des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm): "Die Erde wurde für mich zu einer Gebetsstätte gemacht", was authentisch und unbestritten ist (17). Hiervon nahm er den Friedhof, das Badehaus und die Kamellagerplätze durch spezifische authentische Überlieferungen aus, sodass alles andere unter der allgemeinen Gültigkeit verbleibt. Die Überlieferung von Umar und seinem Sohn wird von al-Umari (18) und Zaid ibn Jubaira (19) tradiert; über ihre Gedächtnisleistung wurde gesprochen, daher sollte eine authentische Überlieferung nicht wegen ihrer Überlieferungen aufgegeben werden. Dies ist korrekter, und die Mehrheit unserer Gefährten, soweit mir bekannt, handelte gemäß der Überlieferung von Umar und seinem Sohn bezüglich des Verbots des Gebets an den sieben Orten. Die Bedeutung von "mahajja al-tariq" ist der befahrene Weg, den die Fußgänger benutzen. "Qari'at al-tariq" bedeutet jener Ort, an dem die Schritte auftreffen; das Partizip Aktiv (fa'ila) ist hier im Sinne des Partizip Passiv (maf'ula) gebraucht, so wie bei Märkten (aswaq), Tränken (mashari') und den Fernstraßen (jadda) für Reisen. Es ist kein Problem, [auf dem Teil davon zu beten, der sich seitlich befindet und auf dem das Auftreffen der Schritte nicht häufig ist (20). Ebenso ist es kein Problem, auf] (21) Wegen zu beten, die wenig begangen werden, wie etwa die Wege zu kleinen Häuseransammlungen. Der Schlachthof (majzara) ist der Ort, an dem Metzger und ihresgleichen Tiere schlachten, der als solcher bekannt (22) und eigens dafür eingerichtet ist. Der Müllplatz (mazbala) ist der Ort, an dem Müll gesammelt wird. Es gibt keinen Unterschied an diesen Orten zwischen dem, was rein oder unrein ist, noch ob der Weg dort begangen wird oder nicht; ebenso gibt es bei den Kamellagerplätzen keinen Unterschied, ob sich dort Kamele zu dieser (23) Zeit aufhalten oder nicht. Was die

Anmerkungen

(16) Dies wurde bereits auf Seite 470 dargelegt, und die erste Überlieferung stammt von Ibn Umar über seinen Vater Umar. (17) Bereits erwähnt in 1/13. (18) Er ist Abdullah ibn Umar al-Umari. Siehe: Aridat al-Ahwadhi 2/145. (19) In den Manuskripten: "Jubair". Die Korrektur erfolgte gemäß Aridat al-Ahwadhi, a.a.O. Siehe auch seine Biografie in Tahdhib al-Tahdhib 3/400, 401. (20) In (m): "fihi" (darin). (21) In (a) ausgefallen. (22) In (m): "ma'ruf" (bekannt). (23) In (m) ausgefallen.

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