die Orte betrifft, an denen die Kamele auf ihrer Reise übernachten oder an denen sie zum Füttern oder Tränken abgelegt werden, so wird das Gebet dort nicht verboten. Al-Athram sagte: Ich hörte Abū ʿAbd Allāh, als er nach einem Ort gefragt wurde, an dem sich Kamelkot befindet, ob man dort beten dürfe? Er erlaubte es als Erleichterung und sagte dann: Wenn es nicht zu den Kamelrastplätzen gehört, an denen das Gebet verboten wurde, zu denen die Kamele zurückkehren.
Abschnitt: Es ist verpönt, in Richtung dieser Orte zu beten; wenn er es jedoch tut, ist sein Gebet gültig. Dies wurde von Aḥmad in der Überlieferung von Abū Ṭālib als Textbeleg festgehalten. Er wurde über das Gebet in Richtung des Friedhofs, des Badehauses und der Toilette gefragt. Er sagte: Es geziemt sich nicht, dass sich in der Gebetsrichtung (Qibla) ein Grab, eine Toilette oder ein Badehaus befindet; wenn es jedoch so ist, genügt es ihm. Abū Bakr sagte: Hinsichtlich der Wiederholung ergeben sich zwei Ansichten; die erste ist, dass er es wiederholt, aufgrund des Vorhandenseins des Verbots, und dies sage ich. Die zweite ist: Es ist gültig, da er an keinem der verbotenen Orte gebetet hat. Abū ʿAbd Allāh bin Ḥāmid sagte: Wenn er in Richtung des Friedhofs und der Toilette betet, so ist sein Urteil das Urteil dessen, der in ihnen betet, wenn sich zwischen ihm und ihnen keine Barriere befindet; aufgrund dessen, was Abū Marthad al-Ghanawī überlieferte, dass er den Gesandten Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagen hörte: "Betet nicht zu den Gräbern und setzt euch nicht auf sie." Man ist sich darüber einig (24). Al-Athram sagte: Aḥmad erwähnte den Hadith von Abū Marthad und sagte dann: Seine Überlieferungskette ist gut. Anas sagte: ʿUmar sah mich, während ich in Richtung eines Grabes betete, da begann er mir zu deuten: Das Grab, das Grab. Der Qādī sagte: Und darin liegt ein Hinweis auf seinesgleichen unter den Orten, an denen das Gebet verboten wurde. Das Richtige ist, dass es nicht schlimm ist, in Richtung irgendeines dieser Orte zu beten, außer dem Friedhof; denn seine Aussage, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: "Die Erde wurde als Gebetsstätte gemacht", umfasst den Ort, an dem derjenige betet, der sie in seiner Gebetsrichtung (Qibla) hat, und der Analogieschluss dessen auf das Gebet in Richtung des Friedhofs ist nicht gültig; denn wenn das Verbot eine rituelle Handlung (Taʿabbud) ohne rational erfassbaren Sinn wäre, wäre seine Übertragung und die Anwendung des Analogieschlusses darauf ausgeschlossen, und wenn es aufgrund eines spezifischen Sinnes wäre,
(24) So hat es Ibn Qudama erwähnt, doch al-Bukhari hat es nicht verzeichnet. Siehe: Tuhfat al-Ashraf 8/469. Muslim verzeichnete es im Kapitel über das Verbot des Sitzens auf Gräbern und des Betens auf ihnen aus dem Buch der Begräbnisse. Sahih Muslim 2/668. Ebenso verzeichnete es Abu Dawud im Kapitel über die Verpönung des Sitzens auf Gräbern aus dem Buch der Begräbnisse. Sunan Abi Dawud 1/194. Ferner at-Tirmidhi im Kapitel über die Verpönung des Betretens von Gräbern, des Sitzens auf ihnen und des Betens in ihre Richtung aus den Kapiteln der Begräbnisse. Aridat al-Ahwadhi 4/270. Sowie an-Nasa'i im Kapitel über das Verbot des Betens in Richtung eines Grabes aus dem Buch der Gebetsrichtung. Al-Mujtaba 2/53. Und Imam Ahmad im Musnad 4/135.
المَواضِعُ التي تَبِيتُ فيها الإِبِلُ في مَسِيرِها، أو تُنَاخُ فيها لِعَلْفِهَا أو وِرْدِها، فلا يُمْنَعُ الصَّلاةُ فيها. قال الأثْرَمُ: سمعتُ أبا عبدِ اللَّه يُسْأَلُ عن مَوْضِعٍ فيه أَبْعارُ الإِبِلِ يُصَلَّى فيه؟ فَرَخَّصَ فيه، ثم قال: إذا لم يكنْ من مَعَاطِنِ الإِبِلِ، التي نُهِىَ عن الصَّلاةِ فيها، التي تَأْوِى إليها الإِبِلُ.
فصل: ويُكْرَهُ أن يُصَلِّىَ إلى هذه المَوَاضِعِ، فإن فَعَلَ صَحَّتْ صَلاتُه. نَصَّ عليه أحمدُ في رِوَايَةِ أبي طَالِبٍ. وقد سُئِلَ عن الصَّلاةِ إلى المَقْبَرَةِ والحَمَّامِ والحُشِّ؟ قال: لا يَنْبَغِى أن يكونَ في القِبْلَةِ قَبْرٌ، ولا حُشٌّ، ولا حَمَّامٌ، فإن كان، يُجْزِئُه. وقال أبو بكرٍ: يتوَجَّه في الإِعادَةِ قَوْلان؛ أحَدُهما، يُعِيدُ؛ لِمْوضِعِ النَّهْى، وبه أقولُ. والثَّانِى: يَصِحُّ؛ لأنَّه لم يُصَلِّ في شيءٍ من المَوَاضِع المَنْهىِّ عنها. وقال أبو عبدِ اللَّه بِنُ حامِدٍ: إنْ صَلَّى إلى المَقْبَرَةِ والحُشِّ، فحُكْمُه حُكْمُ المُصَلِّى فيهما إذا لم يكن بينه وبَيْنَهما حائِلٌ؛ لما رَوَى أبُو مَرْثَدٍ الغَنَوِيُّ، أنه سَمِعَ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، يقولُ: "لا تُصَلُّوا إلى القُبُورِ، ولا تَجْلِسُوا إلَيْها". مُتَّفَقٌ عليه (٢٤). وقال الأثْرَمُ: ذَكَرَ أحمدُ حديثَ أبي مَرْثَدٍ، ثم قال: إسْنادُه جَيِّدٌ. وقال أنَسٌ: رَآنِى عمرُ، وأنا أُصَلِّى إلى قَبْرٍ، فجَعَلَ يُشِيرُ إلَيَّ: القَبْر، القَبْر. قال القاضي: وفى هذا تَنْبِيهٌ على نَظَائِرِه من المَوَاضِع التي نُهِىَ عن الصَّلاةِ فيها. والصَّحِيحُ أنَّه لا بَأْسَ بالصَّلاةِ إلى شَىءٍ من هذه المَوَاضِع إلّا المَقْبَرَةَ؛ لأنَّ قَوْلَه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "جُعِلَت الأرْضُ مَسْجِدًا" يتَنَاوَلُ المَوْضِعَ الذي يُصَلِّى فيه مَن هي في قِبْلَتهِ، وقِيَاسُ ذلك على الصَّلاةِ إلى المَقْبَرَةِ لا يَصِحُّ؛ لأنَّ النَّهْيَ إنْ كان تَعَبُّدًا غيرَ مَعْقُولِ المَعْنَى امْتَنَعَ تَعْدِيتُهُ ودُخُولُ القِيَاسِ فيه، وإن كان لِمَعْنًى مُخْتَصٍّ
(٢٤) كذا ذكر ابن قدامة، ولم يخرجه البخاري. انظر: تحفة الأشراف ٨/ ٤٦٩. وأخرجه مسلم، في: باب النهي عن الجلوس على القبر والصلاة عليه، من كتاب الجنائز. صحيح مسلم ٢/ ٦٦٨. كما أخرجه أبو داود، في: باب في كراهية القعود على القبر، من كتاب الجنائز. سنن أبي داود ١/ ١٩٤. والترمذي، في: باب ما جاء في كراهية الوطء على القبور والجلوس عليها والصلاة إليها، من أبواب الجنائز. عارضة الأحوذى ٤/ ٢٧٠. والنسائي، في: باب النهي عن الصلاة إلى القبر، من كتاب القبلة. المجتبى ٢/ ٥٣. والإمام أحمد، في: المسند ٤/ ١٣٥.