nämlich das Umwandeln von Gräbern in Gebetsstätten oder das Nachahmen derjenigen, die sie verehren und in ihre Richtung beten. Das Urteil erstreckt sich daher nicht darauf, da dieser Grund andernorts nicht gegeben ist. Der Prophet (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) sagte: "Diejenigen, die vor euch waren, pflegten die Gräber ihrer Propheten und ihrer Rechtschaffenen zu Gebetsstätten zu machen. Wahrlich, macht die Gräber nicht zu Gebetsstätten; ich untersage euch dies." Und er sagte: "Der Fluch Allahs liegt auf den Juden und den Christen, die die Gräber ihrer Propheten zu Gebetsstätten machten." Er warnte vor dem, was sie taten. Beide Überlieferungen sind unbestritten (25). Daher ist das Gebet in Richtung von Gräbern aufgrund des Verbots nicht gültig, während es in Richtung anderer Orte aufgrund der verbleibenden allgemeinen Erlaubnis und der Unzulässigkeit, sie mit dem, wofür ein Verbot vorliegt, per Analogie zu vergleichen, gültig ist. Allah weiß es am besten.
Abschnitt: Wenn jemand auf dem Dach einer Latrine, eines Badehauses, eines Kamellagerplatzes oder Ähnlichem betet, so erwähnte der Qadi, dass dessen Urteil dem Urteil desjenigen gleicht, der in ihnen betet, da die Luft (über einem Ort) dem Grundbesitz folgt und somit das Urteil auf sie Anwendung findet. Deshalb bricht derjenige, der schwört, kein Haus zu betreten, seinen Eid, wenn er dessen Dach betritt. Ebenso war es demjenigen, der sich in der rituellen Zurückgezogenheit (i'tikaf) befindet, erlaubt, auf das Dach der Moschee zu gehen, da dessen Urteil dem der Moschee entspricht. Das Korrekte ist, so Allah will, das Verbot auf das zu begrenzen, was es explizit umfasst, und es nicht auf anderes auszudehnen; denn wenn das Urteil rituell (ta'abbudi) begründet ist, ist ein Analogieschluss dazu unmöglich, und wenn es einen Grund hat, dann nur, weil es ein Ort ist, an dem mit Unreinheit zu rechnen ist (26), was bei deren Dächern nicht vorstellbar ist (27). Was jedoch betrifft, wenn über einem Weg ein überwölbter Durchgang (sabt) (28) gebaut wurde oder ein Vorsprung (29) über ihn hinausragt, so gilt gemäß...
(25) Beide wurden von al-Bukhari verzeichnet im Kapitel: "Wird das Grab der Götzendiener der Vorzeit ausgehoben und an seiner Stelle eine Moschee errichtet?" aus dem Buch des Gebets; sowie im Kapitel: "Was an der Errichtung von Moscheen auf Gräbern verpönt ist"; und im Kapitel: "Was über das Grab des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm), von Abu Bakr und von Umar (möge Allah mit ihnen zufrieden sein) überliefert wurde" aus dem Buch der Begräbnisse; im Kapitel: "Was über die Kinder Israels erwähnt wurde" aus dem Buch der Propheten; im Kapitel: "Die Krankheit des Propheten (Friede und Segen Allahs seien auf ihm) und sein Ableben" aus dem Buch der Feldzüge (Maghazi); sowie im Kapitel: "Kleidung und Mäntel" aus dem Buch der Kleidung. Sahih al-Bukhari 1/116, 2/111, 128, 4/206, 6/13, 7/190. Sowie von Muslim im Kapitel: "Das Verbot, Moscheen auf Gräbern zu errichten, dort Bilder aufzustellen und Gräber zu Gebetsstätten zu machen" aus dem Buch der Moscheen, Sahih Muslim 1/376, 377. Ebenso verzeichnete es an-Nasa'i im Kapitel: "Das Verbot, Gräber zu Gebetsstätten zu machen" aus dem Buch der Moscheen sowie im Kapitel: "Das Errichten von Moscheen auf Gräbern" aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 2/33, 4/78. (26) Fehlt in M. (27) In M: "sthiha" (ihre Dächer). (28) In M: "sabatan". Der Sabat ist eine Überdachung, unter der sich ein Durchgang befindet. (29) In M: "khurujan".
بها، وهو اتِّخَاذُ القُبُورِ مَسْجِدًا، أو التَّشَبُّهُ بمنَ يُعَظِّمُها ويُصَلِّي إليها، فلا يَتَعَدَّاها الحُكْمُ؛ لِعَدَمِ وُجُودِ المَعْنَى في غيرِها، وقد قال النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "إنَّ مَنْ كَانَ قَبْلَكُمْ كَانُوا يَتَّخِذُونَ قُبُورَ أَنْبِيَائِهم وصَالحِيهِم مَسَاجِدَ، ألا فَلا تَتَّخِذُ والقُبُورَ مَسَاجِدَ، إنِّي أَنْهَاكُمْ عَنْ ذلِكَ". وقال: "لَعْنَةُ اللهِ على اليَهُودِ والنَّصَارَى، اتَّخَذُوا قُبُورَ أَنْبِيَائِهِم مَسَاجِدَ". يُحَذِّرُ ما صَنَعُوا. مُتَّفَقٌ عليهما (٢٥). فعَلَى هذا لا تَصِحُّ الصَّلاةُ إلى القُبُورِ لِلنَّهْىِ عنها، ويَصِحُّ إلى غيرِها لِبَقائِها في عُمُومِ الإِباحةِ وامْتِناعِ قِيَاسِها على ما وَرَدَ النَّهْىُ فيه، واللهُ أعْلمُ.
فصل: وإن صَلَّى على سَطْحِ الحُشِّ أو الحَمَّامِ أو عَطنِ الإِبِلِ أو غيرِها، فذَكَرَ القاضي أنَّ حُكْمَه حُكْمُ المُصَلِّى فيها؛ لأنَّ الهواءَ تابِعٌ للقَرارِ، فَيَثْبُتُ فيه حُكْمُه، ولذلك لو حَلَفَ لا يَدْخُلُ دَارًا، فَدَخَلَ سَطْحَها، حَنِثَ، ولو خَرَجَ المُعْتَكِفُ إلى سَطْحِ المَسْجِدِ كان له ذلك؛ لأنَّ حُكْمَه حُكْمُ المَسْجِدِ. والصَّحِيحُ، إن شاء اللهُ، قَصْرُ النَّهْىِ على ما تَنَاوَلَه، وأنَّه لا يُعَدَّى إلى غيرِه؛ لأنَّ الحُكْمَ إن كان تَعَبُّدِيًّا فالقِياسُ فيه مُمْتَنِعٌ، وإن عُلِّلَ فإنّما يُعَلَّلُ بِكَوْنِه مَظِنَّةٌ (٢٦) لِلنَّجَاسَةِ، ولا يُتَخَيَّلُ هذا في أسْطُحِها (٢٧). فأمَّا إن بُنِىَ على طَرِيقٍ ساباطٌ (٢٨) أو أُخْرِجَ عليه خُرُوجٌ (٢٩)، فعلى
(٢٥) أخرجهما البخاري، في: باب هل تنبش قبور مشركى الجاهلية ويتخذ مكانها مساجد، من كتاب الصلاة، وفى: باب ما يكره من اتخاذ المساجد على القبور، وباب ما جاء في قبر النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- وأبى بكر وعمر رضى اللَّه عنهما، من كتاب الجنائز، وفى: باب ما ذكر عن بني إسرائيل، من كتاب الأنبياء، وفى: باب مرض النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- ووفاته، من كتاب المغازى، وفى: باب الأكسية والخمائص، من كتاب اللباس. صحيح البخاري ١/ ١١٦، ٢/ ١١١، ١٢٨، ٤/ ٢٠٦، ٦/ ١٣، ٧/ ١٩٠. ومسلم، في: باب النهي عن بناء المساجد على القبور واتخاذ الصور فيها والنهي عن اتخاذ القبور مساجد، من كتاب المساجد، صحيح مسلم ١/ ٣٧٦، ٣٧٧. كما أخرجه النسائي، في: باب النهي عن اتخاذ القبور مساجد، من كتاب المساجد، وفى: باب اتخاذ القبور مساجد، من كتاب الجنائز. المجتبى ٢/ ٣٣، ٤/ ٧٨.(٢٦) سقط من: م.(٢٧) في م: "سطحها".(٢٨) في م: "ساباطا". والساباط: سقيفة تحتها ممر نافذ.(٢٩) في م: "خروجا".