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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 475Abschnitt

Übersetzung · DE

nach der Aussage des Qadi: Das Urteil darüber entspricht dem Urteil über den Weg, aufgrund dessen, was er bereits zuvor erwähnt hat. Nach unserer Auffassung: Wenn der überbaute Durchgang (sabt) für ihn erlaubt ist – etwa weil er sich in einer Sackgasse mit Erlaubnis der Anwohner befindet, er ein Anrecht darauf hat, oder der Weg erst nach ihm entstand (30) –, dann spricht nichts dagegen, auf ihm zu beten. Wenn er sich jedoch auf einem öffentlichen Weg befindet, so steht ihm dies nicht zu, und der Betende darin ist wie jemand, der an einem widerrechtlich angeeigneten Ort betet, wie wir noch erläutern werden, so Allah der Erhabene will. Befindet sich der sabt über einem Fluss, auf dem Schiffe verkehren, so ist er in beiden Auffassungen wie der sabt über einem Weg zu beurteilen. Dies stützt (31) unsere Ausführungen (32); denn wäre der Grund, dass er dem Grundbesitz folgt, so wäre das Gebet hier zulässig, da der Grundbesitz selbst nicht vom Gebet ausgeschlossen ist, wie es der Fall wäre, wenn man auf einem Schiff darüber betet, oder wenn das Wasser gefriert und man darauf betet, was gültig ist. Hätte der Grund so gelautet, wie er ihn angab, so wäre das Gebet auch auf dem Teil zulässig, der an die Seite des Weges angrenzt, oder auf den Teilen davon, die nicht betreten werden. Dies gilt, wenn die Oberfläche sich über dem Ort des Verbots erstreckt (33) (34). Wenn hingegen die Moschee zuerst bestand und darunter ein Weg, ein Kamellagerplatz oder andere Orte des Verbots eingerichtet wurden, oder wenn sie außerhalb eines Friedhofs lag und dann ein Friedhof um sie herum entstand, so ist das Gebet darin zweifellos nicht untersagt (35), da sie nicht dem folgt, was nach ihr entstanden ist. Allah weiß es am besten.

Abschnitt: Wenn jemand eine Moschee auf einem Friedhof zwischen den Gräbern errichtet, so ist deren Urteil gleich dem des Friedhofs selbst, da sie dadurch nicht aufhört, sich auf einem Friedhof zu befinden. Qatada überlieferte, dass Anas an einem Friedhof vorbeikam, während sie dort eine Moschee bauten. Da sagte Anas: "Es wurde verpönt, eine Moschee inmitten von Gräbern zu bauen."

Abschnitt: Das Pflichtgebet (Fard) ist innerhalb der Kaaba sowie auf ihrem Dach nicht gültig. Al-Shafi'i und Abu Hanifa hielten dies für zulässig, da sie eine Moschee ist und ein Ort für das freiwillige Gebet (Nafl), womit sie auch ein Ort für das Pflichtgebet sein müsste, wie außerhalb von ihr.

Anmerkungen

(30) In A und M: "hadatha". (31) In M: "mimma yadullu 'ala" (was darauf hinweist, dass). (32) In A: "dhakartuhu" (ich erwähnte es). (33) Im Original: "hadithan". (34) Im Original: "al-nahr". (35) In A: "tamtani'u".

Arabisch (Quelle)

قَوْلِ القَاضِى: حُكْمُه حُكْمُ الطَّرِيقِ، لما ذَكَرَه فيما تَقَدَّمَ. وعلى قَوْلِنا، إن كان السَّابَاطُ مُبَاحًا له، مثل أن يكونَ في دَرْبٍ غيرِ نَافِذٍ بإذْنِ أَهْلِه، أو مُسْتَحِقًّا له، أو حَدَثت (٣٠) الطَّرِيقُ بعدَه، فلا بَأْسَ بالصَّلاةِ عليه، وإن كان على طَرِيقٍ نافِذٍ، فليس ذلك له، فيَكُون المُصَلِّي فيه كالمُصَلِّي في المَوْضِعِ المَغْصُوبِ. على ما سَنَذْكُره إن شاء اللهُ تعالى. وإن كان السَّاباطُ على نَهْرٍ تَجْرِى فيه السُّفُنُ، فهو كالسَّاباطِ على الطَّرِيقِ، في القَوْلَينِ جميعا. وهذا يُؤَيِّدُ (٣١) ما ذَكَرْناه (٣٢)؛ لأنَّه لو كانت العِلَّةُ كَوْنَه تابعًا لِلقَرارِ، لجازَتِ الصَّلاةُ ههنا، لِكَوْنِ القَرَارِ غيرَ مَمْنُوعٍ من الصَّلاةِ فيه، بِدلِيلِ ما لو صَلَّى عليه في سَفِينَةٍ، أو لو جَمَدَ ماؤُه فصَلَّى عليه، صَحَّ، ولأنَّه لو كانت العِلَّةُ ما ذَكَرَه لَصَحَّت الصَّلاةُ على ما حَاذَى مَيْمَنَةَ الطَّرِيقِ ومَيْسَرَتَها، وما لا تَقْرَعُهُ الأَقدَامُ منها، وهذا فيما إذا كان السَّطْحُ جارِيًا (٣٣) على مَوْضِع النَّهْيِ (٣٤)، فإن كان المَسْجِدُ سَابِقًا، وجُعِلَ تَحْتَه طَريقٌ أو عَطَنٌ، أو غيرُهما من مَوَاضِع النَّهْي. أو كان في غيرِ مَقْبَرَةٍ فحَدَثَت المَقْبَرَةُ حَوْلَه، لم تُمْنَع (٣٥) الصَّلاةُ فيه، بغيرِ خِلافٍ، لأنَّه لم يَتْبَعْ ما حَدَثَ بَعْدَه، واللهُ أعلمُ.

فصل: وإن بَنَى مَسْجِدًا في المَقْبَرَةِ بين القُبُورِ، فَحُكْمُه حُكْمُها؛ لأنَّه لا يَخْرُجُ بذلك عن أن يكونَ في المَقْبَرَةِ. وقد رَوَى قَتَادةُ: أن أَنَسًا مَرَّ على مَقْبَرَةٍ، وهم يَبْنُونَ فيها مَسْجِدًا، فقال أنَسٌ: كان يُكْرَهُ أن يُبْنَى مَسْجِدٌ في وَسَطِ القُبُورِ.

فصل: ولا تَصِحُّ الفَرِيضَةُ في الكَعْبَةِ، ولا على ظَهْرِها. وجَوَّزَه الشَّافِعِيُّ وأبو حنيفةَ؛ لأنَّه مَسْجِدٌ، ولأنه مَحَلٌّ لِصَلاةِ النَّفْلِ، فكان مَحَلًّا لِلْفَرْضِ، كخَارِجِها.

Anmerkungen

(٣٠) في أ، م: "حدث".(٣١) في م: "مما يدل على".(٣٢) في أ: "ذكرته".(٣٣) في الأصل: "حادثا".(٣٤) في الأصل: "النهر".(٣٥) في أ: "تمتنع".

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