Unser Argument ist das Wort Allahs des Erhabenen: {Und wo immer ihr seid, wendet eure Gesichter in seine Richtung} (36). Wer innerhalb der Kaaba oder auf ihrem Dach betet, wendet sein Gesicht nicht zu ihrer Richtung hin. Was das freiwillige Gebet (Nafla) betrifft, so basiert es auf Erleichterung und Nachsicht, wie die Tatsache beweist, dass man es sitzend verrichten kann, sowie in eine andere Richtung als die Qibla während einer Reise auf dem Reittier.
Abschnitt: Das freiwillige Gebet ist innerhalb der Kaaba und auf ihrem Dach gültig. Wir kennen hierüber keine Meinungsverschiedenheit, denn der Prophet - Allah segne ihn und gebe ihm Heil - betete im Inneren des Hauses zwei Rak'a (37). Wenn er jedoch gegenüber der Tür oder auf dem Dach betet und sich vor ihm ein Teil des Mauerwerks der Kaaba befindet, der mit ihr verbunden ist, dann ist sein Gebet gültig. Wenn sich vor ihm nichts Körperhaftes befindet, oder wenn vor ihm Ziegel liegen, die aufgestapelt, aber nicht vermauert sind, oder Holz, das nicht mit ihr vernagelt ist, so sagten unsere Gelehrten: Sein Gebet ist nicht gültig, weil er sich nicht zu einem Teil von ihr hinwendet. Wenn das Holz jedoch vernagelt und die Ziegel vermauert sind, ist sein Gebet gültig, da dies zu ihr gehört. Die stärkere Meinung ist, dass es nicht zur Bedingung gemacht wird, dass sich etwas von ihr vor ihm befindet, da das Gebot darin besteht, sich der Stelle und der Luft darüber zuzuwenden, nicht ihren Mauern. Dies wird dadurch belegt, dass selbst wenn die Kaaba einstürzen würde, das Gebet in ihre Richtung gültig wäre. Und wenn jemand auf einem hohen Berg betet, der sich außerhalb ihrer unmittelbaren Ausrichtung befindet, so ist sein Gebet in Richtung ihrer Luft (hawa') gültig; so verhält es sich auch hier.
Abschnitt: Bezüglich des Gebets an einem widerrechtlich angeeigneten Ort (ghasb) gibt es zwei Überlieferungen: Die erste besagt, es ist nicht gültig. Dies ist eine der beiden Meinungen von al-Shafi'i. Die zweite besagt, es ist gültig. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa, Malik und die zweite Meinung von al-Shafi'i, da das Verbot nicht auf das Gebet selbst zurückfällt und somit dessen Gültigkeit nicht verhindert. Dies ist so, als ob jemand betet, während er einen Ertrinkenden sieht, den er retten könnte (38), es aber nicht tut, oder ein Feuer, das er löschen könnte, es aber nicht löscht.
(36) Sure al-Baqara 150. (37) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel "Das Gebet in der Kaaba" aus dem Buch der Riten (Manasik). Sunan Abi Dawud 1/467. Ebenso Imam Ahmad im Musnad 2/46, 6/15. Bezüglich des Gebets im Inneren des Hauses siehe: Was al-Bukhari überlieferte im Kapitel "Das Gebet zwischen den Säulen ohne Gemeinschaft" aus dem Buch des Gebets. Sahih al-Bukhari 1/134. Und Muslim im Kapitel "Die Empfehlung, die Kaaba für Pilger und andere zu betreten und darin zu beten..." aus dem Buch der Pilgerfahrt. Sahih Muslim 2/966. Und al-Nasa'i im Kapitel "Das Maß dessen" aus dem Buch der Gebetsrichtung. al-Mujtaba 2/49. Und Imam Malik im Kapitel "Das Gebet im Haus, das Verkürzen des Gebets und das Vorziehen der Predigt in Arafat" aus dem Buch der Pilgerfahrt. al-Muwatta 1/398. Und Imam Ahmad im Musnad 2/113, 138, 6/13. (38) In M: "yumkinuhu" (es ist ihm möglich).
ولَنا، قَوْلُ اللهِ تعالى: {وَحَيْثُ مَا كُنْتُمْ فَوَلُّوا وُجُوهَكُمْ شَطْرَهُ} (٣٦). والمُصَلِّى فيها أو على ظَهْرِها غيرُ مُسْتَقْبِلٍ لِجِهَتها، والنَّافِلَةُ مَبْنَاها على التَّخْفِيفِ والمُسامَحَةِ، بدَلِيلِ صَلاتِها قاعِدًا، وإلى غيرِ القِبْلَةِ، في السَّفَرِ على الرَّاحِلَةِ.
فصل: وتَصِحُّ النَّافِلَةُ في الكَعْبَةِ وعلى ظَهْرِها. لا نَعْلَمُ فيه خِلافًا؛ لأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- صَلَّى في البَيْتِ رَكْعَتَيْنِ (٣٧). إلَّا أنَّه إنْ صَلَّى تِلْقَاءَ البابِ أو على ظَهْرِها، وكان بين يَدَيْهِ شيءٌ من بِنَاءِ الكَعْبَةِ مُتَّصِلٌ بها، صَحَّتْ صَلاتُه، فإنْ لم يَكُنْ بين يَدَيْهِ شَىءٌ شَاخِصٌ، أو كان بين يَدَيْه آجُرٌّ مُعَبَّأٌ غيرُ مَبْنِىٍّ، أو خَشَبٌ غيرُ مَسْمُورٍ فيها، فقال أصْحابُنا: لا تَصِحُّ صَلاتُه؛ لأنَّه غيرُ مُسْتَقْبِلٍ لشىءٍ منها. وإن كان الخَشَبُ مَسْمُورًا، والآجُرُّ مَبْنيًّا، صَحَّتْ صَلاتُه؛ لأنَّ ذلكَ تابِعٌ لها. والأوْلَى أنَّه لا يُشْتَرَطُ كَوْنُ شيءٍ منها بين يَدَيْه؛ لأنَّ الوَاجِبَ اسْتِقْبَالُ مَوْضِعِها وهَوَائِها، دُونَ حِيطَانِها، بدليلِ ما لو انْهَدَمتِ الكَعْبَةُ، صَحَّتِ الصَّلاةُ إلى مَوْضِعِها، ولو صَلَّى على جَبَلٍ عالٍ يَخْرُجُ عن مُسَامَتَتِها، صَحَّتْ صَلاتُه إلى هَوَائِها، كذا ههُنا.
فصل: وفى الصَّلاةِ في المَوْضِعِ المَغْصُوبِ رِوَايتانِ: إحْدَاهما، لا تَصِحُّ. وهو أحدُ قَوْلَىِ الشَّافِعِيِّ. والثَّانِيةُ، تَصِحُّ. وهو قَوْلُ أبي حنيفةَ، ومَالِكٍ، والقَوْلُ الثَّانِى، للشَّافِعِيِّ؛ لأنَّ النَّهْىَ لا يَعُودُ إلى الصَّلاةِ، فلم يَمْنَعْ صِحَّتَها، كما لو صَلَّى وهو يَرَى غَرِيقًا، يُمْكِنُ (٣٨) إنْقَاذُه، فلم يُنْقِذْهُ، أو حَرِيقًا يَقْدِرُ على إطْفَائِه، فلم يُطْفِئْه،
(٣٦) سورة البقرة ١٥٠.(٣٧) أخرجه أبو داود، في: باب الصلاة في الكعبة، من كتاب المناسك. سنن أبي داود ١/ ٤٦٧. والإمام أحمد، في: المسند ٢/ ٤٦، ٦/ ١٥. وعن الصلاة في البيت انظر: ما أخرجه البخاري، في: باب الصلاة بين السوارى في غير جماعة، من كتاب الصلاة. صحيح البخاري ١/ ١٣٤. ومسلم، في: باب استحباب دخول الكعبة للحاج وغيره، والصلاة فيها. . . إلخ من كتاب الحج. صحيح مسلم ٢/ ٩٦٦. والنسائي، في: باب مقدار ذلك، من كتاب القبلة. المجتبى ٢/ ٤٩. والإمام مالك، في: باب الصلاة في البيت وقصر الصلاة وتعجيل الخطبة بعرفة، من كتاب الحج. الموطأ ١/ ٣٩٨. والإمام أحمد، في: المسند ٢/ ١١٣، ١٣٨، ٦/ ١٣.(٣٨) في م: "يمكنه".