Ibrahim sagte bezüglich dessen, was mit Eiterbeulen (Hubun) (17) einhergeht: Man betet und wäscht es nicht ab, wenn man aber genesen ist, wäscht man es. 'Urwa und Muhammad ibn Kunasa (18) sagten Ähnliches. Demnach wird diesbezüglich mehr verziehen als bei einer vergleichbaren Menge an Blut, da nichts als exzessiv (fahisch) gilt, außer was über das Maß des Blutes hinausgeht, und weil es hierfür keinen expliziten Beleg (Nass) gibt. Die Unreinheit (Nadschasa) darin wurde nur deshalb festgestellt, weil es sich von Blut in einen als abstoßend geltenden Zustand verwandelt hat.
Abschnitt: Es gibt keinen Unterschied, ob das Blut gesammelt oder zerstreut ist, sofern es, wenn es zusammengetragen würde, dieses Maß erreicht. Wenn sich die Unreinheit in einer dichten Sache (19) befindet und von beiden Seiten durchgedrungen ist, sodass ihr Äußeres mit ihrem Inneren verbunden ist, so ist es eine einzige Unreinheit. Sind sie jedoch nicht miteinander verbunden, sondern liegt zwischen ihnen etwas, das nicht vom Blut berührt wurde, so sind es zwei Unreinheiten. Wenn sie, sofern sie (20) zusammengezählt würden, ein Maß erreichen, das nicht verziehen wird, so wird ihnen nicht verziehen, so als befänden sie sich auf beiden Seiten des Gewandes.
Abschnitt: Ein wenig Menstruationsblut wird verziehen, aufgrund dessen, was wir vom Hadith der 'A'ischa, Allahs Wohlgefallen auf ihr, erwähnt haben, ebenso wie bei allen anderen Blutarten von reinen Tieren. Was jedoch das Blut von Hunden und Schweinen angeht, so wird von dessen geringer Menge nicht abgesehen, da auch deren reine Feuchtigkeiten (bei anderen Tieren) in keiner Weise verziehen werden, also hat deren Blut dies erst recht nicht verdient; zudem ist es mit dem Körper des Hundes in Berührung gekommen und wird daher nicht verziehen, wie es auch bei Wasser der Fall ist, wenn es ihn berührt. Dasselbe gilt für jedes Blut, das eine Unreinheit berührt, die nicht verziehen wird; deshalb wird von nichts davon abgesehen.
Abschnitt: Das Blut von Tieren, die kein fließendes Blut haben, wie Wanzen (21), Flöhe, Fliegen und dergleichen, dazu gibt es zwei Überlieferungen. Die erste besagt, dass es rein ist. Zu denen, die das Blut von Flöhen als zulässig erachteten, gehören 'Ata', Tawus, al-Hasan, asch-Scha'bi, al-Hakim, Habib ibn Abi Thabit (22), Hammad, asch-Schafi'i und Ishaq; denn wäre es unrein, würde eine geringe Menge Wasser unrein werden, wenn ein solches Tier darin stirbt, da es beim Verweilen im Wasser nicht davor sicher ist, dass Ausscheidungen davon austreten, und weil es kein fließendes Blut ist, Gott aber nur das fließende Blut verboten hat.
(17) Al-Hibn, mit Kasra: Ein Abszess wie ein Furunkel, der am Körper auftritt, eitert und anschwillt. (18) In A und M: "Kinana", was eine Entstellung ist. (Zu ihm wurde bereits) zuvor verwiesen. (19) Im Original: "dafiq" (dicht/gedrängt), hier jedoch als "safiq" (dicht/fest) zu verstehen. (20) Im Original: "aw" (oder). (21) Al-Ba'qa: Ein kleines, flaches, rotes und übelriechendes Insekt, das sich vom menschlichen Blut ernährt. (22) Abu Yahya Habib ibn Abi Thabit, einer der Rechtsgelehrten der Generation der Nachfolger (Tabi'un) in Kufa, verstarb im Jahr 117 n. H. (Tabaqat al-Fuqaha' von asch-Schirazi, 83).
إبراهيمُ، في الذي يكونُ به الحُبُونُ (١٧): يُصَلِّي، ولا يَغْسِلُه، فإذا بَرَأَ غَسَلَه. وقال عُرْوَةُ، ومُحَمَّدُ بنُ كُناسَةَ (١٨)، مثلَ ذلك. فعلى هذا يُعْفَى منه عن أكثر مما يُعْفَى عن مِثْلِه من الدَّمِ؛ لأنه لا يَفْحُشُ منه إلَّا أكثرُ من الدَّمِ، ولأنَّ هذا لا نَصَّ فيه، وإنما ثَبَتَتِ النَّجَاسَةُ فيه لأنَّه مُسْتَحِيلٌ من الدَّمِ إلى حالٍ مُسْتَقْذَرَةٍ.
فصل: ولا فَرْقَ بين كَوْنِ الدَّمِ مُجْتَمِعًا أو مُتَفَرِّقًا، بحيثُ إذا جُمِعَ بَلَغَ هذا القَدْرَ، ولو كانت النَّجاسةُ في شيءٍ صَفِيقٍ (١٩)، قد نَفَذَتْ من الجَانِبَيْنِ، فاتَّصَلَ ظَاهِرُه بِبَاطِنِه، فهو نَجَاسَةٌ وَاحِدَةٌ. وإن لم يَتَّصِلا، بل كان بَيْنَهُما شيءٌ لم يُصِبْهُ الدَّمُ، فهما نَجاستانِ، إذا بَلَغَا لو (٢٠) جُمِعَا قَدْرًا لا يُعْفَى عنه لم يُعْفَ عنهما، كما لو كانا في جَانِبَيِ الثَّوْبِ.
فصل: ويُعْفَى عن يَسِيرِ دَمِ الحَيْضِ؛ لما ذكرْنا من حَدِيثِ عَائشةَ، رَضِىَ اللهُ عنها، وعن سَائِرِ دِماءِ الحَيَوانَاتِ الطَّاهِرَةِ. فأمَّا دَمُ الكَلْبِ والخِنْزِيرِ فلا يُعْفَى عن يَسِيرِه؛ لأنَّ رُطُوبَاتِه الطَّاهِرَةَ من غيرِه لا يُعْفَى عن شيءٍ منها، فدَمُه أوْلَى، ولأنَّه أصابَ جِسْمَ الكَلْبِ فلم يُعْفَ عنه، كالماءِ إذا أصابَه. وهكذا كُلُّ دَمٍ أصابَ نَجَاسَةً غَيْرَ مَعْفُوٍّ عنها، لم يُعْفَ عن شيءٍ منه لذلك.
فصل: ودَمُ ما لا نَفْسَ له سَائِلَةٌ، كالبَقِّ (٢١)، والبَرَاغِيثِ، والذُّبَابِ، ونَحْوِه، فيه رِوَايتانِ؛ إحْدَاهما، أنَّه طَاهِرٌ. وممن رَخَّصَ في دَمِ البَرَاغِيثِ عَطَاءٌ، وطاوُسٌ، والحسنُ، والشَّعْبِىُّ، والحَاكِمُ، وحَبيبُ بنُ أبى ثابِتٍ (٢٢)، وحَمَّادٌ، والشَّافِعِيُّ، وإسْحَاقُ؛ لأنَّه لوكان نَجِسًا لَنَجُسَ الماءُ اليَسِيرُ إذا مات فيه، فإنَّه إذا مكثَ في الماءِ لا
(١٧) الحِبْن، بالكسر: خراج كالدمل، وما يعترى في الجسد فيقيح ويَرِمُ.(١٨) في أ، م: "كنانة" تحريف. وتقدم.(١٩) في الأصل: "ضيق".(٢٠) في الأصل: "أو".(٢١) البقة: دويبة مفرطحة حمراء منتنة، تغتذى بدم الإنسان.(٢٢) أبو يحيى حبيب بن أبي ثابت، من فقهاء التابعين بالكوفة، توفى سنة سبع عشرة ومائة. طبقات الفقهاء، للشيرازي ٨٣.