Wenn ihn eine Unreinheit trifft und er ihn mit der Erde abreibt, bis die Substanz der Unreinheit beseitigt ist, so gibt es dazu drei Überlieferungen: Eine davon besagt, dass das Abreiben mit der Erde ausreicht und das Gebet darin zulässig ist. Dies ist (29) die Ansicht von al-Awza'i und Ishaq, aufgrund dessen, was Abu Dawud mit seiner Überlieferungskette von Abu Huraira vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überlieferte, dass er sagte: "Wenn einer von euch mit seinen Ledersocken auf Unrat tritt, so ist die Erde deren Reinigung." Und in einem Wortlaut: "Wenn einer von euch mit seinem Schuh auf Unrat tritt, so ist die Erde dessen Reinigung." Von 'A'ischa, Gott habe Wohlgefallen an ihr, ist vom Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – Ähnliches überliefert. Und von Abu Sa'id, er sagte: Der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – sagte: "Wenn einer von euch in die Moschee kommt, so soll er nachschauen; sieht er an seinen Schuhen Schmutz oder Unrat, so soll er ihn abwischen und in ihnen beten." Und von Ibn Mas'ud wird berichtet, dass er sagte: Wir pflegten nach dem Betreten eines Ortes nicht erneut die Gebetswaschung (Wudu') zu vollziehen. Beide überlieferte Abu Dawud (30). Dies liegt daran, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und seine Gefährten in ihren Schuhen zu beten pflegten. Abu Maslama Sa'id ibn Yazid sagte: Ich fragte Anas ibn Malik: Hat der Gesandte Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – in seinen Schuhen gebetet? Er sagte: Ja. Dies ist übereinstimmend überliefert (31). Das Offenkundige ist, dass der Schuh nicht frei von Unreinheiten bleibt, die ihn treffen; würde das Abreiben nicht ausreichen, wäre das Gebet in ihnen nicht gültig. Die zweite Ansicht besagt, dass das Waschen wie bei anderen Unreinheiten obligatorisch ist, da das Abreiben nicht alle Bestandteile der Unreinheit entfernt. Die dritte Ansicht besagt, dass das Waschen nur bei Urin und Exkrementen obligatorisch ist, nicht aber bei anderem, aufgrund der Schwere und Abscheulichkeit ihrer Unreinheit. Die erste Ansicht ist vorzuziehen, da das Befolgen der Überlieferung (Athar) verpflichtend ist. Falls gesagt wird: Die Aussage des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – bezüglich seiner Schuhe, dass sich Schmutz an ihnen befand, deutet darauf hin, dass [es nicht ausreicht] (32), sie abzureiben, und der Schmutz sich nicht von ihnen entfernte.
(29) In M: "wa-huwa". (30) Der Hadith von Abu Huraira und ein ähnlicher von 'A'ischa wurde von Abu Dawud im Kapitel: "Über Unrat, der den Schuh trifft", aus dem Buch der Reinigung, Sunan Abi Dawud 1/92, ausgegeben. Der Hadith von Abu Sa'id wurde von ihm im Kapitel: "Das Gebet im Schuh", aus dem Buch des Gebets, Sunan Abi Dawud 1/151, ausgegeben. (31) Ausgegeben von al-Bukhari, im Kapitel: "Das Gebet in den Schuhen", aus dem Buch des Gebets, und im Kapitel: "Die Schuhe aus Sabtiya-Leder und andere", aus dem Buch der Kleidung, Sahih al-Bukhari 1/108, 4/198. Und von Muslim, im Kapitel: "Die Zulässigkeit des Gebets in zwei Schuhen", aus dem Buch der Moscheen, Sahih Muslim 1/391. Ebenso ausgegeben von at-Tirmidhi, im Kapitel: "Was über das Gebet in den Schuhen berichtet wurde", aus den Kapiteln des Gebets, 'Aridat al-Ahwadhi 2/190. Und von an-Nasa'i, im Kapitel: "Das Gebet in zwei Schuhen", aus dem Buch der Qibla, al-Mudschtaba 2/58. Und von ad-Darimi, im Kapitel: "Das Gebet in zwei Schuhen", aus dem Buch des Gebets, Sunan ad-Darimi 1/320. Und von Imam Ahmad, im Musnad 3/100, 166. (32) In A und M: "annahu lam yudschzi'" (dass es nicht ausreicht).