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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 495228 – Rechtsfrage: Er sagte: (Außer dem Urin eines männlichen Säuglings, der noch keine feste Nahrung zu sich genommen hat; bei diesem genügt es, Wasser darüber zu sprengen)

Übersetzung · DE

Mist, und wir haben die Reinheit seines Urins nachgewiesen, was hier umso mehr gilt; dies trifft ebenso auf seinen Samen zu.

Dritte Kategorie: Das Tier, dessen Fleisch nicht gegessen wird und bei dem man sich davor hüten kann; dies umfasst zwei Arten:

Die erste: Hunde und Schweine; sie sind in all ihren Teilen, ihren Ausscheidungen und dem, was sich von ihnen ablöst, unrein. Die zweite: Alle anderen Raubtiere, Greifvögel, Maultiere und Esel. Von Ahmad – Gott habe Erbarmen mit ihm – gibt es eine Überlieferung, dass sie in all ihren Teilen und Ausscheidungen unrein seien, es sei denn, dass eine geringe Menge ihrer Unreinheit verziehen wird. Von ihm gibt es auch eine Überlieferung, die auf ihre Reinheit hindeutet; ihr Urteil ist dann das Urteil über den Menschen, gemäß dem, was detailliert dargelegt wurde.

Vierte Kategorie: Das, wovor man sich nicht hüten kann; dies umfasst zwei Arten: Die erste: Das, was durch den Tod unrein wird, nämlich die Katze und alles, was ihr in der Beschaffenheit gleichkommt. Sein Urteil ist das Urteil des Menschen: Was wir beim Menschen für unrein erklärt haben, ist auch hier unrein, und was wir beim Menschen für rein erklärt haben, ist auch hier rein, mit Ausnahme seines Samens, denn dieser ist unrein. Da der Samen des Menschen der Beginn der Erschaffung eines Menschen ist, wurde er durch seine Reinheit geehrt, was hier nicht gegeben ist (23). Die zweite Art: Das, was kein fließendes Blut hat; es ist in all seinen Teilen und Ausscheidungen rein.

228 – Rechtsfrage: Er sagte: (Es sei denn, es handelt sich um den Urin eines Knaben, der noch keine feste Nahrung zu sich genommen hat, denn dieser wird mit Wasser besprengt.)

Dies ist eine einschränkende Ausnahme (Istithna' munqati'), da der Sinn der Aussage nicht die Reinheit des Urins des Knaben an sich ist. Vielmehr beabsichtigte er, dass es ausreicht, den Urin eines Knaben, der noch keine feste Nahrung gegessen hat, zu besprengen (an-nad-h). Dies bedeutet, Wasser darüber zu gießen, bis es ihn bedeckt; es bedarf keiner Waschung (ghasl) oder Auspressens (asr). Der Urin eines Mädchens muss jedoch gewaschen werden, selbst wenn es noch keine feste Nahrung gegessen hat. Dies ist die Meinung von Ali – Gott möge mit ihm zufrieden sein. Ebenso vertraten diese Ansicht Ata', al-Hasan, asch-Schafi'i und Ishaq. Al-Qadi sagte: Ich habe eine Äußerung von Abu Ishaq ibn Shaqla gesehen, die auf die Reinheit des Urins des Knaben hindeutet, denn wäre er unrein, müsste man ihn waschen. Ath-Thawri und Abu Hanifa sagten: Der Urin des Knaben wird gewaschen, genau wie

Anmerkungen

(23) In A und M: "ma'lum" (bekannt), eine Entstellung. (1) In M: "rass" (Besprengen). "ar-rash" bezeichnet das leichte Berühren und Abreiben mit den Fingerspitzen.

Arabisch (Quelle)

الرَّوْثَ، وقد دَلَّلْنا على طَهَارَةِ بَوْلهِ، فهذا أوْلَى، وكذلك مَنِيُّه.

القِسْمُ الثَّالِثُ: ما لا يُؤْكَلُ لَحْمُه، ويُمْكنُ التَّحَرُّز منه، وهو نَوْعان:

أحَدُهُما، الكَلْبُ والخِنْزِيرُ، فهما نَجِسانِ بِجَمِيعِ أجْزَائِهما وفَضَلاتِهِما، وما يَنْفصِلُ عنهما. الثَّانِى، ما عَدَاهما من سِبَاعِ البَهَائِمِ وجَوَارِحِ الطَّيْرِ والبَغْلِ والحِمَارِ، فعن أحمدَ، رَحِمَه اللهُ، أنَّها نَجِسَةٌ بِجَمِيعِ أجْزَائِها وفَضَلاتِها، إلَّا أنَّه يُعْفَى عن يَسِيرِ نَجَاسَتِها. وعنه ما يَدُلُّ على طَهَارَتِها. فَحُكْمُها حُكْمُ الآدَمِىِّ، على ما فُصِّلَ.

القِسْمُ الرَّابِعُ: ما لا يُمْكِنُ التَّحَرُّز منه، وهو نَوْعانِ: أحَدُهما، ما يَنْجُسُ بالمَوْتِ، وهو السِّنَّوْرُ وما دُونَه في الخِلْقَةِ، فَحُكْمُه حُكْمُ الآدَمِىِّ، ما حَكَمْنَا بِنَجَاسَتِه من الآدَمِىِّ، فهو منه نَجِسٌ. وما حَكَمْنَا بِطهارَتِه من الآدَمِىِّ، فهو منه طَاهِرٌ، إلَّا مَنِيَّهُ، فإنَّه نَجِسٌ؛ لأَنَّ مَنِىَّ الآدَمِىِّ بَدْءُ خَلْقِ آدَمِىٍّ فَشَرُفَ بِتَطْهِيرِه، وهذا مَعْدُومٌ (٢٣) ههُنا. النَّوْعُ الثَّانِى، ما لا نَفْسَ له سائِلَةٌ، فهو طاهِرٌ بِجَمِيعِ أجْزَائِه وفَضَلاتِه.

٢٢٨ - مسألة؛ قال: (إلَّا بوْلُ الغُلامِ الذي لم يَأْكُل الطَّعَامَ، فإنَّه لَه يُرَشُّ الماءُ عَلَيْهِ)

هذا اسْتِثْنَاءٌ مُنْقَطِعٌ، إذ ليس مَعْنَى الكلامِ طَهَارَةَ بَوْلِ الغُلامِ، إنَّما أرَادَ أنَّ بَوْلَ الغُلامِ الذي لم يَطْعَم الطَّعَامَ يُجْزِئُ فيه الرَّشُّ، وهو أن يَنْضَحَ عليه الماءَ حتَّى يَغْمُرَه، ولا يَحْتَاجُ إلى مَرْشٍ (١) وعَصْرٍ، وبَوْلُ الجَارِيَةِ يُغْسَلُ وإن لم تَطْعَمْ. وهذا قَوْلُ عَلِىٍّ، رَضِىَ اللهُ عنه. وبه قال عَطَاءٌ، والحسنُ، والشَّافِعِىُّ، وإسْحاقُ. وقال القاضي: رأَيْتُ لأبي إسْحاقَ بن شَاقْلا كَلامًا يَدُلُّ على طهارةِ بَوْلِ الغُلامِ؛ لأنَّه لو كان نَجِسًا لوجبَ غَسْلُه. وقال الثَّوْرِىُّ، وأبو حنيفةَ: يُغْسَلُ بَوْلُ الغُلامِ كما يُغْسَلُ

Anmerkungen

(٢٣) في أ، م: "معلوم" تحريف.(١) في م: "رش". والمرش: الخدش والحك بأطراف الأصابع.

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