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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 507Abschnitt

Übersetzung · DE

Als er sein Gebet beendete, sagten sie: O Befehlshaber der Gläubigen, es war, als hättest du deine Stimme gesenkt. Er sagte: Was habt ihr gehört? Sie sagten: Wir haben keine Rezitation von dir gehört. Er sagte: Ich habe in meinem Inneren nicht rezitiert; eine Handelskarawane, die ich nach Syrien ausrüstete, hat mich abgelenkt. Dann sagte er: Es gibt kein Gebet ohne Rezitation. Er sagte: Dann rief er zum Gebet (Iqama), wiederholte es, und die Leute wiederholten es auch. Die korrekte Ansicht ist die erste, denn als 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) während des Gebets niedergestochen wurde, nahm er die Hand von 'Abd al-Rahman ibn 'Awf, stellte ihn vor, und dieser vollendete das Gebet mit ihnen. Wäre ihr Gebet ungültig gewesen, hätten sie es von neuem beginnen müssen. Ein Analogieschluss (Qiyas) auf das Unterlassen einer Bedingung ist nicht gültig, da die Bedingung gewichtiger ist, was dadurch bewiesen wird, dass sie bei Vergessenheit nicht erlassen wird, im Gegensatz zum Ungültigmacher.

Abschnitt: Wenn den Imam die rituelle Unreinheit (Hadath) ereilt, so darf er jemanden als Stellvertreter (Istikhlaf) bestimmen, der das Gebet mit ihnen vollendet. Dies wurde von 'Umar, 'Ali, 'Alqama, 'Ata', al-Hasan, al-Nakha'i, al-Thawri, al-Awza'i, al-Shafi'i und den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y) überliefert. Von Ahmad wurde eine weitere Überlieferung berichtet, dass das Gebet der hinter ihm Betenden (Ma'mumun) ungültig wird; denn Ahmad sagte: Ich pflegte die Zulässigkeit der Stellvertretung (Istikhlaf) zu vertreten, dann aber habe ich mich davor gescheut. Abu Bakr sagte: Ihr Gebet wird ungültig, dies ist die einzige Überlieferung, da eine Bedingung für die Gültigkeit des Gebets in Bezug auf den Imam verloren gegangen ist, weshalb das Gebet des Ma'mum ungültig wird, so als ob er die rituelle Unreinheit absichtlich herbeigeführt hätte. Wir entgegnen: Als 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) niedergestochen wurde, nahm er die Hand von 'Abd al-Rahman ibn 'Awf, stellte ihn vor, und dieser vollendete das Gebet mit ihnen. Dies geschah im Beisein der Gefährten und anderer, und niemand hat es beanstandet, weshalb es einen Konsens (Ijma') darstellt. Ahmad hat mit dem Wort von 'Umar und 'Ali argumentiert, und deren Aussage ist bei ihm ein Beweis, von dem man nicht abweichen darf. Ahmads Ausspruch "Ich habe mich davor gescheut" deutet lediglich auf ein Zurückhalten hin, und sein einmaliges Zurückhalten macht nicht das zunichte, worüber ein Konsens besteht. Wenn dies feststeht, so darf der Imam jemanden als Stellvertreter bestimmen, der das Gebet mit ihnen vollendet, so wie 'Umar (Allahs Wohlgefallen auf ihm) es getan hat. Wenn er keinen Stellvertreter bestimmt und die Ma'mumun einen Mann aus ihrer Mitte vorstellten, der es mit ihnen vollendete, so ist dies zulässig. Und wenn sie einzeln beteten, so ist dies ebenfalls zulässig.

Anmerkungen

(9) In A und M: "hat mich abgelenkt". (10) Fällt weg in M. (11) Herausgegeben von al-Bayhaqi, im "Kapitel über jemanden, der die Rezitation vergaß", und "Kapitel über jemanden, der sagt, dass die Rezitation für jemanden entfällt, der sie vergaß, und für denjenigen, der sagt, sie entfalle nicht", aus dem Buch des Gebets. Al-Sunan al-Kubra 2/347, 381, 382.

Arabisch (Quelle)

فلما قَضَى صَلاتَه قالُوا: يا أمِيرَ المُؤْمِنِينَ كأَنَّك خَفَضْتَ من صَوْتِكَ: قال: ما سَمِعْتُمْ؟ قالوا: ما سَمِعْنا لك قِرَاءةً. قال: فما قَرَأْتُ في نَفْسِى، شَغَلَنِى (٩) عِيرٌ جَهَّزْتُها إلى الشَّامِ. ثم قال: لا صَلاةَ إلا بِقِرَاءةٍ. قال (١٠) ثم أقَامَ، فأعَادَ وأعادَ النَّاسُ (١١). والصَّحِيحُ الأوَّلُ؛ لأنَّ عمرَ، رَضِىَ اللهُ عنه، لمَّا طُعِنَ وهو في الصَّلاةِ، أخَذَ بِيَدِ عَبْدِ الرحمنِ بن عَوْفٍ فقَدَّمَهُ، فأتَمَّ بهم الصَّلاةَ، ولو فَسَدَتْ صَلاتُهُم لَلَزمَهُم اسْتِئْنَافُها، ولا يَصِحُّ القِيَاسُ على تَرْكِ الشَّرُطِ؛ لأنَّ الشَّرْطَ آكَدُ، بِدَلِيلِ أنَّه لا يُعْفَى عنه بالنِّسْيَانِ، بِخِلافِ المُبْطِل.

فصل: إذا سَبَقَ الإِمامَ الحَدَثُ فله أن يَسْتَخْلِفَ من يُتِمُّ بهم الصَّلاةَ، رُوِىَ ذلك عن عمرَ، وعليٍّ، وعَلْقَمَةَ، وعَطَاءٍ، والحسنِ، والنَّخَعِىِّ، والثَّوْرِيِّ، والأوْزَاعِىِّ، والشَّافِعِىِّ، وأصْحابِ الرَّأْىِ. وحُكِىَ عن أحمدَ رِوَايَةٌ أُخْرَى، أنَّ صَلاةَ المَأْمُومِينَ تَبْطُلُ؛ لأنَّ أحمدَ قال: كنتُ أذْهَبُ إلى جَوَازِ الاسْتِخْلافِ، وجَبُنْتُ عنه. وقال أبو بكرٍ: تَبْطُلُ صَلاتُهم، رِوَايةً واحِدَةً؛ لأنَّه فُقِدَ شَرْطُ صِحَّةِ الصَّلاةِ في حَقِّ الإِمَامِ، فبَطَلتْ صَلاةُ المأْمُومِ، كما لو تَعَمَّدَ الحَدَثَ. ولَنا، أنَّ عمرَ، رَضِىَ اللهُ عنه، لما طُعِنَ أخَذَ بِيَدِ عبدِ الرحمنِ بنِ عَوْفٍ فقَدَّمَه، فأتَمَّ بهم الصَّلاةَ، وكان ذلك بِمَحْضرٍ من الصَّحابةِ وغيرِهم ولم يُنْكِرْه مُنْكِرٌ، فكان إجْمَاعًا. وقد احْتَجَّ أحمدُ بقولِ عمرَ وعليٍّ، وقَوْلُهما عندَه حُجَّةٌ، فلا مَعْدِلَ عنه. وقولُ أحمدَ: جَبُنْتُ عنه. إنَّما يدُلُّ على التَّوقُّفِ، وتَوَقُّفُه مَرَّةً لا يُبْطِلُ ما انْعَقَدَ الإِجْماعُ عليه. وإذا ثَبَتَ هذا فإنَّ لِلإِمَامِ أن يَسْتَخْلِفَ مَن يُتِمُّ بهم الصَّلاةَ، كما فَعَلَ عمرُ، رَضِىَ اللهُ عنه. وإن لم يَسْتَخلِفْ فقَدَّمَ المأْمُومُونَ منهم رَجُلًا فأتَمَّ بهم، جَازَ. وإن صَلُّوا وُحْدَانًا جازَ. قال

Anmerkungen

(٩) في أ، م: "شغلتنى".(١٠) سقط من: م.(١١) أخرجه البيهقى، في: باب من سها عن القراءة، وباب من قال تسقط القراءة عن من نسى ومن قال لا تسقط، من كتاب الصلاة. السنن الكبرى ٢/ ٣٤٧، ٣٨١، ٣٨٢.

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