dass das Gebet seines Partners ungültig geworden ist und dass er selbst zum Alleinbetenden (Fard) wurde. Dies gilt gemäß der Überlieferung, welche die Ungültigkeit des Gebets von Imam und Ma'mum aufgrund der Ungültigkeit des Gebets des jeweils anderen festlegt, da er zum Alleinbetenden wurde. Nach der unterstützten Überlieferung jedoch beabsichtigt jeder der beiden die Einzelbetung (Infirad) und vollendet sein Gebet. Es ist möglich, dass er das Urteil über die Ungültigkeit beider Gebete nur dann fällte, wenn sie das Gebet so vollendeten, wie sie es begonnen hatten, ohne die Absicht zu widerrufen, da der Ma'mum glaubt, er folge einem, der sich in einem Zustand ritueller Unreinheit befindet, und der Imam glaubt, er leite einen, der sich in einem Zustand ritueller Unreinheit befindet. Was die rituelle Waschung (Wudu') betrifft, so beabsichtigte Imam Ahmad (möge Allah ihm barmherzig sein) mit seiner Aussage: „Beide führen die rituelle Waschung durch“, möglicherweise, dass ihr Gebet in Gemeinschaft gültig wird; denn keiner der beiden darf dem anderen folgen oder ihn leiten, während er von dessen ritueller Unreinheit überzeugt ist. Möglicherweise ordnete er dies vorsichtshalber an. Wenn sie hingegen einzeln beten, ist die rituelle Waschung für keinen der beiden verpflichtend, da die Gewissheit der rituellen Reinheit bei jedem von ihnen vorhanden ist und die rituelle Unreinheit lediglich bezweifelt wird; und eine Gewissheit wird nicht durch einen Zweifel aufgehoben.
Abschnitt: Von Ahmad (möge Allah ihm barmherzig sein) wurde bezüglich eines Imams, der eine Gemeinschaft leitete, überliefert: Wenn zwei Männer zu seiner Rechten bezeugen, dass er die rituelle Unreinheit erlangte, und der Imam sowie der Rest der Ma'mums dies leugnen, so muss er das Gebet wiederholen, und sie müssen es ebenfalls wiederholen. Dies liegt daran, dass ihre Aussage ein Beweis ist, der der Verneinung vorgezogen wird, da die Möglichkeit besteht, dass sie es wussten, während es dem Imam und dem Rest der Ma'mums verborgen blieb. Seine Aussage „Sie wiederholen es“ gilt deshalb, weil, sobald einige der Ma'mums von der rituellen Unreinheit ihres Imams erfahren, die Wiederholung für alle gemäß dem Text (Mansus) verpflichtend ist. Es ist möglich, dass sich die Wiederholung nur auf denjenigen beschränkt, der davon erfuhr, und nicht auf die anderen, basierend auf dem, was zuvor dargelegt wurde. Allah weiß es am besten.
(32) In A und M: "al-Musawwara" (die abgebildete). In M: "al-Mansusa" (die textlich festgelegte). (33) In A und M: "war". (34) Fehlt in M. (35) In M: "von".