Kapitel: Über die Zeiten, zu denen das Gebet untersagt ist
Ibn Abbas berichtete: „Vor mir bezeugten Männer, mit denen ich zufrieden war – und derjenige unter ihnen, mit dem ich am zufriedensten war, war Umar (möge Allah mit ihm zufrieden sein) –, dass der Prophet (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Gebet nach dem Morgengebet untersagte, bis die Sonne aufgegangen ist, und nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergegangen ist.“ Abu Sa'id berichtete, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) sagte: „Es gibt kein Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne hoch steht, und kein Gebet nach dem Nachmittagsgebet, bis die Sonne untergeht.“ Beide (Al-Bukhari und Muslim) sind sich über die Überlieferung einig. In einer Fassung heißt es: „nach dem Morgengebet (Fajr) und nach dem Nachmittagsgebet (Asr)“. Dies überlieferte Muslim. Von Abu Huraira wurde eine ähnliche Überlieferung wie die von Umar berichtet, jedoch fügte er hinzu: „...und vor dem Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne aufgeht.“ Und von Ibn Umar (möge Allah mit beiden zufrieden sein),
(36) In M: „taghrub“ (untergeht). (37) Die erste Überlieferung wurde von al-Bukhari im „Kapitel über das Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne hoch steht“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (Sahih al-Bukhari 1/152) und von Muslim im „Kapitel über die Zeiten, zu denen das Gebet untersagt ist“ aus dem „Buch des Gebets des Reisenden“ (Sahih Muslim 1/567) herausgegeben. Ebenso wurde sie von Abu Dawud im „Kapitel über denjenigen, der zwei Rak'as nach dem Nachmittagsgebet gestattet, wenn die Sonne hoch steht“ aus dem „Buch des Gebets“ (Sunan Abi Dawud 1/294), von al-Tirmidhi im „Kapitel über das, was über den Abscheu vor dem Gebet nach dem Nachmittagsgebet und nach dem Morgengebet überliefert wurde“ aus den „Kapiteln über das Gebet“ (Aridat al-Ahwadhi 1/296), von al-Nasa'i im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Morgengebet“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (al-Mujtaba 1/222), von Ibn Majah im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Morgengebet und nach dem Nachmittagsgebet“ aus dem „Buch der Verrichtung des Gebets“ (Sunan Ibn Majah 1/396) und von al-Darimi im „Kapitel über die Stunden, zu denen das Gebet verhasst ist“ aus dem „Buch des Gebets“ (Sunan al-Darimi 1/333) herausgegeben. Die zweite Überlieferung: herausgegeben von al-Bukhari im „Kapitel über das Nicht-Beabsichtigen des Gebets vor Sonnenuntergang“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (Sahih al-Bukhari 1/352) und von Muslim im „Kapitel über die Zeiten, zu denen das Gebet untersagt ist“ aus dem „Buch des Gebets des Reisenden“ (Sahih Muslim 1/567). Ebenso herausgegeben von al-Nasa'i im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Nachmittagsgebet“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (al-Mujtaba 1/223), von Ibn Majah im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Morgengebet und nach dem Nachmittagsgebet“ aus dem „Buch der Verrichtung des Gebets“ (Sunan Ibn Majah 1/395) und von Imam Ahmad im „Musnad“ (3/64). (38) Siehe das vorherige Kapitel (1/567). (39) Herausgegeben von al-Bukhari im „Kapitel über das Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne hoch steht“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ =