der sagte: Der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, sagte: „Wenn der Rand der Sonne erscheint, so zögert das Gebet hinaus, bis sie ganz hervortritt, und wenn der Rand der Sonne untergeht, so zögert das Gebet hinaus, bis sie ganz untergegangen ist.“ Muslim überlieferte beide (40). Und von ʿUqba bin ʿĀmir, der sagte: Es gab drei Zeiten, in denen der Gesandte Gottes, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, uns verbot, darin zu beten oder darin unsere Toten zu begraben (41): wenn die Sonne aufgehend erscheint, bis sie aufsteigt, und wenn die Sonne zur Mittagszeit im Zenit steht, bis sie sich neigt, und wenn sich die Sonne zum Untergang neigt (42), bis sie untergeht. Und von ʿAmr bin ʿAbasa, der sagte: Ich sagte: O Gesandter Gottes, berichte mir über das Gebet. Er sagte: „Bete das Morgengebet, dann halte dich vom Gebet zurück, bis (43) die Sonne aufgeht, bis sie aufsteigt; denn sie geht auf, wenn sie zwischen den zwei Hörnern eines Teufels aufgeht, und zu dieser Zeit werfen sich die Ungläubigen vor ihr nieder. Dann bete; denn das Gebet wird beigewohnt und bezeugt, bis der Schatten mit dem Speer gleichauf ist. Dann halte dich vom Gebet zurück, denn zu dieser Zeit wird die Hölle angeheizt. Wenn dann der Schatten fällt, so bete, denn das Gebet wird bezeugt und beigewohnt, bis du das Nachmittagsgebet betest. Dann halte dich vom Gebet zurück, bis die Sonne untergeht; denn sie geht zwischen den zwei Hörnern eines Teufels unter, und zu dieser Zeit werfen sich die Ungläubigen vor ihr nieder.“ Muslim überlieferte sie (44).
(Sahih al-Bukhari 1/152. Und Muslim im „Kapitel über die Zeiten, zu denen das Gebet untersagt ist“ aus dem „Buch des Gebets des Reisenden“ (Sahih Muslim 1/566). Und al-Nasa'i im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Morgengebet“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (al-Mujtaba 1/222). Und Ibn Majah im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Morgengebet und nach dem Nachmittagsgebet“ aus dem „Buch der Verrichtung des Gebets“ (Sunan Ibn Majah 1/395). (40) Die Überlieferungskette des Hadith von Abu Huraira wurde bereits zuvor angeführt. Der Hadith von Ibn Umar wurde von Muslim im „Kapitel über die Zeiten, zu denen das Gebet untersagt ist“ aus dem „Buch des Gebets des Reisenden“ (Sahih Muslim 1/568) herausgegeben. Ebenso wurde er von al-Bukhari im „Kapitel über das Gebet nach dem Morgengebet, bis die Sonne hoch steht“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ und im „Kapitel über die Beschaffenheit des Iblis und seiner Heerscharen“ aus dem „Buch der Schöpfungsgeschichte“ (Sahih al-Bukhari 1/152, 4/149) herausgegeben. Ebenso von al-Nasa'i im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Nachmittagsgebet“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (al-Mujtaba 1/224), von Imam Malik im „Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Mittagsgebet und nach dem Nachmittagsgebet“ aus dem „Buch des Qur'an“ (al-Muwatta 1/220) und von Imam Ahmad im „Musnad“ (2/13, 19, 106) herausgegeben. (41) In M: „fiha“ (darin). (42) Tadayyafu, d.h. sie neigt sich zum Untergang. (43) In A, M: „hina“ (als/während). (44) So steht es dort, obwohl es sich um zwei Hadithe handelt, es sei denn, er meinte die vorangegangenen Überlieferungen insgesamt.