der Sonne aufwachte, woraufhin er wartete, bis die Sonne untergegangen war, und dann betete. Und von Kaʿb – ich nehme an, Ibn ʿUjra –, dass er schlief, bis das Horn der Sonne aufging, woraufhin er ihn hinsetzte, und als die Sonne hochgestiegen war, sagte er zu ihm: Bete jetzt. Unser Beweis ist die Aussage des Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm: „Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst, der soll es beten, wenn er sich daran erinnert.“ Darauf haben sie sich geeinigt (2). Und im Hadith von Abū Qatāda: „Die Nachlässigkeit liegt nur im Wachzustand bei demjenigen, der das Gebet nicht betet, bis die Zeit des anderen kommt. Wer dies tut, der soll es beten, wenn er darauf aufmerksam wird.“ Muslim überlieferte ihn (3). Und der Bericht über das Verbot ist spezifisch eingeschränkt durch das Nachholen in den beiden anderen Zeiten und durch das Nachmittagsgebet desselben Tages. So wenden wir den Analogieschluss für den Streitpunkt auf das Spezifische an. Und ihr Analogieschluss wird dadurch ebenfalls widerlegt. Und der Hadith von Abū Qatāda deutet auf die Erlaubnis der Verzögerung hin, nicht auf das Verbot der Handlung.
Abschnitt: Und wenn die Sonne aufgeht, während er im Morgengebet ist, vollendet er es. Und Die Anhänger der Meinung sagten: Es wird ungültig; weil es in die Verbotszeit gefallen ist. Unser Beweis ist das, was Abū Huraira vom Propheten, Friede und Segen Gottes seien auf ihm, überlieferte, dass er sagte: „Wenn einer von euch eine Niederwerfung vom Nachmittagsgebet erreicht, bevor die Sonne untergeht, so soll er sein Gebet vollenden, und wenn er eine Niederwerfung vom Morgengebet erreicht, bevor die Sonne aufgeht, so soll er sein Gebet vollenden.“ Darauf haben sie sich geeinigt (4). Und dies ist ein Textbeleg in der Abhandlung, der der Allgemeinheit von anderem vorgezogen wird.
(2) Dies wurde bereits auf Seite 342 erwähnt.
(3) Im Original (M) steht: „konsensual überliefert“. Das in (A) Fixierte ist das, was wir bei al-Bukhari nicht finden konnten. Es wurde jedoch von Muslim herausgegeben im „Kapitel über das Nachholen des versäumten Gebets und die Empfehlung, das Nachholen zu beschleunigen“ aus dem „Buch der Moscheen“ (Sahih Muslim 1/472-474). Ebenso wurde er herausgegeben von Abu Dawud im „Kapitel über denjenigen, der das Gebet verschläft oder es vergisst“ aus dem „Buch des Gebets“ (Sunan Abi Dawud 1/104), von al-Nasa'i im „Kapitel über denjenigen, der das Gebet verschläft“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (al-Mujtaba 1/237) und von Imam Ahmad im „Musnad“ (5/298).
(4) Herausgegeben von al-Bukhari im „Kapitel über denjenigen, der eine Niederwerfung (Rak'a) des Nachmittagsgebets vor Sonnenuntergang erreicht“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (Sahih al-Bukhari 1/146). Und Muslim im „Kapitel über denjenigen, der eine Niederwerfung des Gebets erreicht, hat dieses Gebet erreicht“ aus dem „Buch der Moscheen“ (Sahih Muslim 1/424). Und al-Nasa'i im „Kapitel über denjenigen, der zwei Rak'a des Nachmittagsgebets erreicht“ und „Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Morgengebets erreicht“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (1/206, 219). Und Imam Ahmad im „Musnad“ (2/306, 399, 474).
الشَّمْسِ، فانتَظَرَ حتى غابَتِ الشَّمْسُ ثم صَلَّى. وعن كَعْبٍ - أحْسَبُهُ - ابنَ عُجْرَةَ أنَّه نَامَ حتى طَلَعَ قَرْنُ الشَّمْسِ فأجْلَسَه، فلما أنْ تَعَالَتِ الشَّمْسُ قال له: صَلِّ الآنَ. ولَنا، قَوْلُ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "من نَامَ عن صَلَاةٍ أو نَسِيَها، فَلْيُصَلِّها إذا ذَكَرَهَا". مُتَّفَقٌ عليه (٢). وفي حَدِيثِ أبى قَتَادةَ: "إنَّمَا التَّفْرِيطُ فىِ اليَقَظَةِ عَلَى مَنْ لَمْ يُصَلِّ الصَّلَاةَ حتى يَجِىءَ وَقْتُ الأُخْرَى، فَمَنْ فَعَلَ ذلِكَ فَلْيُصلِّها حين يَنْتَبِهُ لَهَا". [رَوَاهَ مُسْلِمٌ] (٣). وخَبَرُ النَّهْىِ مَخْصُوصٌ بالقَضاءِ في الوَقْتَيْنِ الآخَرَيْنِ، وبِعَصْرِ يَوْمِه، فَنَقِيسُ مَحَلَّ النِّزَاعِ على المَخْصُوصِ، وقِيَاسُهم مَنْقُوضٌ بذلك أيضًا، وحَدِيثُ أبى قَتَادةَ يَدُلُّ على جَوَازِ التَّأْخِيرِ، لا على تَحْرِيمِ الفِعْلِ.
فصل: ولو طَلَعَتِ الشَّمْسُ وهو في صَلَاةِ الصُّبْحِ، أتَمَّهَا. وقال أصْحابُ الرَّأْىِ: تَفْسُدُ؛ لأنَّها صَارَتْ في وَقْتِ النَّهْىِ. ولَنا، ما رَوَى أبو هُرَيْرَةَ، عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "إذَا أدْرَكَ أَحَدُكُم سَجْدَةً مِنْ صَلَاةِ العَصْرِ، قَبْلَ أنْ تَغِيبَ الشَّمْسُ، فَلْيُتِمَّ صَلَاتَهُ، وإذَا أدْرَكَ سَجْدَةً مِنْ صَلَاةِ الصُّبْحِ قَبْلَ أنْ تَطْلُعَ الشَّمْسُ، فَلْيُتِمَّ صَلَاتَه". مُتَّفَقٌ عليه (٤). وهذا نَصُّ في المَسْألةِ، يُقَدَّمُ على عُمُومِ غيرِه.
(٢) تقدم في صفحة ٣٤٢.(٣) في الأصل، م: "متفق عليه". والمثبت في: أ.ولم نجده عند البخاري. وأخرجه مسلم، في: باب قضاء الصلاة الفائتة واستحباب تعجيل قضائها، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٤٧٢ - ٤٧٤. كما أخرجه أبو داود، في: باب في من نام عن الصلاة أو نسيها، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ١٠٤. والنسائي، في: باب من نام عن الصلاة، من كتاب المواقيت. المجتبى ١/ ٢٣٧. والإمام أحمد، في: المسند ٥/ ٢٩٨.(٤) أخرجه البخاري، في: باب من أدرك ركعة من العصر قبل الغروب، من كتاب مواقيت الصلاة. صحيح البخاري ١/ ١٤٦. ومسلم، في: باب من أدرك ركعة من الصلاة فقد أدرك تلك الصلاة، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٤٢٤. والنسائي، في: باب من أدرك ركعتين من العصر، وباب من أدرك ركعة من صلاة الصبح، من كتاب المواقيت ١/ ٢٠٦، ٢١٩. والإمام أحمد، في: المسند ٢/ ٣٠٦، ٣٩٩، ٤٧٤.