… der Sonne, woraufhin er wartete, bis die Sonne untergegangen war, und dann betete. Und von Ka'b – ich nehme an, Ibn Ujra – wurde überliefert, dass er schlief, bis der Rand der Sonne aufging, woraufhin er ihn aufsetzte, und als die Sonne hoch stand, sagte er zu ihm: „Bete jetzt.“ Unsere Beweisführung stützt sich auf die Aussage des Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): „Wer ein Gebet verschläft oder es vergisst, der soll es verrichten, sobald er sich daran erinnert.“ Dies ist konsensual überliefert (2). Und im Hadith von Abu Qatada heißt es: „Die wirkliche Nachlässigkeit im Wachzustand liegt bei demjenigen, der das Gebet nicht verrichtet, bis die Zeit des nächsten kommt. Wer dies tut, der soll es verrichten, wenn er daran denkt.“ [Muslim hat dies überliefert] (3). Die Nachricht über das Verbot ist auf das Nachholen zu den anderen beiden Zeiten und auf das Nachmittagsgebet desselben Tages beschränkt, daher vergleichen wir den strittigen Fall mit dem spezifischen, und ihr Vergleich ist dadurch ebenfalls hinfällig. Der Hadith von Abu Qatada weist auf die Zulässigkeit des Aufschubs hin, nicht auf das Verbot der Verrichtung.
Abschnitt: Sollte die Sonne aufgehen, während er sich im Morgengebet befindet, so vollendet er es. Die Leute der Vernunft (Ashab al-Ra'y) sagten: Es wird ungültig, weil es nun in der Zeit des Verbots liegt. Wir stützen uns auf das, was Abu Huraira vom Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) überlieferte, dass er sagte: „Wenn einer von euch eine Niederwerfung (Rak'a) des Nachmittagsgebets erreicht, bevor die Sonne untergeht, so soll er sein Gebet vervollständigen. Und wenn er eine Niederwerfung des Morgengebets erreicht, bevor die Sonne aufgeht, so soll er sein Gebet vervollständigen.“ Dies ist konsensual überliefert (4). Dies ist ein expliziter Text (Nass) zur Fragestellung, der gegenüber der Allgemeinheit anderer Überlieferungen den Vorrang genießt.
(2) Dies wurde bereits auf Seite 342 erwähnt.
(3) Im Original (M) steht: „konsensual überliefert“. Das in (A) Fixierte ist das, was wir bei al-Bukhari nicht finden konnten. Es wurde jedoch von Muslim herausgegeben im „Kapitel über das Nachholen des versäumten Gebets und die Empfehlung, das Nachholen zu beschleunigen“ aus dem „Buch der Moscheen“ (Sahih Muslim 1/472-474). Ebenso wurde er herausgegeben von Abu Dawud im „Kapitel über denjenigen, der das Gebet verschläft oder es vergisst“ aus dem „Buch des Gebets“ (Sunan Abi Dawud 1/104), von al-Nasa'i im „Kapitel über denjenigen, der das Gebet verschläft“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (al-Mujtaba 1/237) und von Imam Ahmad im „Musnad“ (5/298).
(4) Herausgegeben von al-Bukhari im „Kapitel über denjenigen, der eine Niederwerfung (Rak'a) des Nachmittagsgebets vor Sonnenuntergang erreicht“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (Sahih al-Bukhari 1/146). Und Muslim im „Kapitel über denjenigen, der eine Niederwerfung des Gebets erreicht, hat dieses Gebet erreicht“ aus dem „Buch der Moscheen“ (Sahih Muslim 1/424). Und al-Nasa'i im „Kapitel über denjenigen, der zwei Rak'a des Nachmittagsgebets erreicht“ und „Kapitel über denjenigen, der eine Rak'a des Morgengebets erreicht“ aus dem „Buch der Gebetszeiten“ (1/206, 219). Und Imam Ahmad im „Musnad“ (2/306, 399, 474).
الشَّمْسِ، فانتَظَرَ حتى غابَتِ الشَّمْسُ ثم صَلَّى. وعن كَعْبٍ - أحْسَبُهُ - ابنَ عُجْرَةَ أنَّه نَامَ حتى طَلَعَ قَرْنُ الشَّمْسِ فأجْلَسَه، فلما أنْ تَعَالَتِ الشَّمْسُ قال له: صَلِّ الآنَ. ولَنا، قَوْلُ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "من نَامَ عن صَلَاةٍ أو نَسِيَها، فَلْيُصَلِّها إذا ذَكَرَهَا". مُتَّفَقٌ عليه (٢). وفي حَدِيثِ أبى قَتَادةَ: "إنَّمَا التَّفْرِيطُ فىِ اليَقَظَةِ عَلَى مَنْ لَمْ يُصَلِّ الصَّلَاةَ حتى يَجِىءَ وَقْتُ الأُخْرَى، فَمَنْ فَعَلَ ذلِكَ فَلْيُصلِّها حين يَنْتَبِهُ لَهَا". [رَوَاهَ مُسْلِمٌ] (٣). وخَبَرُ النَّهْىِ مَخْصُوصٌ بالقَضاءِ في الوَقْتَيْنِ الآخَرَيْنِ، وبِعَصْرِ يَوْمِه، فَنَقِيسُ مَحَلَّ النِّزَاعِ على المَخْصُوصِ، وقِيَاسُهم مَنْقُوضٌ بذلك أيضًا، وحَدِيثُ أبى قَتَادةَ يَدُلُّ على جَوَازِ التَّأْخِيرِ، لا على تَحْرِيمِ الفِعْلِ.
فصل: ولو طَلَعَتِ الشَّمْسُ وهو في صَلَاةِ الصُّبْحِ، أتَمَّهَا. وقال أصْحابُ الرَّأْىِ: تَفْسُدُ؛ لأنَّها صَارَتْ في وَقْتِ النَّهْىِ. ولَنا، ما رَوَى أبو هُرَيْرَةَ، عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "إذَا أدْرَكَ أَحَدُكُم سَجْدَةً مِنْ صَلَاةِ العَصْرِ، قَبْلَ أنْ تَغِيبَ الشَّمْسُ، فَلْيُتِمَّ صَلَاتَهُ، وإذَا أدْرَكَ سَجْدَةً مِنْ صَلَاةِ الصُّبْحِ قَبْلَ أنْ تَطْلُعَ الشَّمْسُ، فَلْيُتِمَّ صَلَاتَه". مُتَّفَقٌ عليه (٤). وهذا نَصُّ في المَسْألةِ، يُقَدَّمُ على عُمُومِ غيرِه.
(٢) تقدم في صفحة ٣٤٢.(٣) في الأصل، م: "متفق عليه". والمثبت في: أ.ولم نجده عند البخاري. وأخرجه مسلم، في: باب قضاء الصلاة الفائتة واستحباب تعجيل قضائها، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٤٧٢ - ٤٧٤. كما أخرجه أبو داود، في: باب في من نام عن الصلاة أو نسيها، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ١٠٤. والنسائي، في: باب من نام عن الصلاة، من كتاب المواقيت. المجتبى ١/ ٢٣٧. والإمام أحمد، في: المسند ٥/ ٢٩٨.(٤) أخرجه البخاري، في: باب من أدرك ركعة من العصر قبل الغروب، من كتاب مواقيت الصلاة. صحيح البخاري ١/ ١٤٦. ومسلم، في: باب من أدرك ركعة من الصلاة فقد أدرك تلك الصلاة، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٤٢٤. والنسائي، في: باب من أدرك ركعتين من العصر، وباب من أدرك ركعة من صلاة الصبح، من كتاب المواقيت ١/ ٢٠٦، ٢١٩. والإمام أحمد، في: المسند ٢/ ٣٠٦، ٣٩٩، ٤٧٤.