235 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und er verrichtet das Gebet, wenn er sich in der Moschee befindet und das Gebet verrichtet wird, obwohl er es bereits gebetet hatte (1))
Die Gesamtaussage hierzu ist, dass für denjenigen, der sein Pflichtgebet verrichtet hat und dann das genannte Gebet in der Gemeinschaft erreicht, empfohlen wird, es zu wiederholen, welches Gebet auch immer es sein mag, unter der Bedingung, dass es verrichtet wird, während er sich in der Moschee befindet oder er die Moschee betritt, während sie gerade beten. Dies ist die Ansicht von al-Hasan, al-Shafi'i und Abu Thawr. Wenn jedoch das Morgen- oder Nachmittagsgebet verrichtet wird, während er sich außerhalb der Moschee befindet, ist es für ihn nicht empfohlen, hineinzugehen. Al-Qadi stellte für die Zulässigkeit der Wiederholung in einer Verbotszeit die Bedingung, dass dies zusammen mit dem Imam der Gemeinde geschieht. Al-Khiraqi unterschied nicht zwischen dem Imam der Gemeinde und anderen, noch zwischen jemandem, der in der Gemeinschaft betet oder alleine. Die Worte von Ahmad deuten ebenfalls darauf hin. Al-Athram sagte: Ich fragte Abu 'Abd Allah über jemanden, der in der Gemeinschaft gebetet hat, dann die Moschee betrat, während sie gerade beteten, ob er mit ihnen beten solle? Er sagte: Ja. Er erwähnte den Hadith von Abu Hurayra: „Was diesen betrifft, so hat er Abu al-Qasim (2) ungehorsam gehandelt.“ Es ist nur eine freiwillige Tat (Nafila), daher tritt er nicht ein; falls er jedoch eintritt, so betet er, auch wenn er bereits in der Gemeinschaft gebetet hat. Abu 'Abd Allah wurde gefragt: „Und das Maghrib-Gebet?“ Er sagte: Ja, nur dass er beim Maghrib-Gebet das Gebet gerade macht (d. h. eine weitere Rak'a hinzufügt). Malik sagte: Wenn er alleine gebetet hat, wiederholt er das Maghrib-Gebet, wenn er jedoch in der Gemeinschaft gebetet hat, wiederholt er es nicht, da der Hadith, der auf die Wiederholung hinweist, besagt: „Wir haben in unseren Herbergen gebetet (3).“ Abu Hanifa sagte: Das Morgen-, das Nachmittags- und das Maghrib-Gebet werden nicht wiederholt; [da es eine freiwillige Tat ist, ist ihre Verrichtung zur Verbotszeit nicht zulässig, aufgrund der Allgemeinheit des Hadith hierzu; und das Maghrib-Gebet wird nicht wiederholt] (4), da es kein freiwilliges Gebet mit einer ungeraden Anzahl (Witr) gibt. Von Ibn 'Umar und al-Nakha'i wird überliefert: Alle Gebete werden wiederholt, außer dem Morgen- und dem Maghrib-Gebet. Abu Musa, Abu Mijlaz, Malik, al-Thawri und al-Awza'i sagten: Alle werden wiederholt, außer dem Maghrib-Gebet, damit man kein freiwilliges Gebet mit Witr verrichtet. Al-Hakim sagte: Außer nur dem Morgengebet. Unser Beweis ist das, was Jabir ibn Yazid ibn al-Aswad von seinem Vater überlieferte...
(1) In (M): „er verrichtete es“. (2) Erwähnt auf Seite 62. (3) Dies ist das, was bald darauf folgt. (4) Weggefallen in (M).
٢٣٥ - مسألة؛ قال: (ويُصَلِّى إذا كان في المَسْجِدِ وأُقِيمَتِ الصَّلَاةُ وقَدْ كَانَ صَلَّى (١))
وجُمْلَته أنَّ مَنْ صَلَّى فَرْضَه ثم أدْرَكَ تلك الصَّلَاةَ في جَمَاعَةٍ، اسْتُحِبَّ له إعَادَتُها، أىَّ صَلَاةٍ كانت، بِشَرْطِ أن تُقَامَ وهو في المَسْجدِ، أو يَدْخُلَ المَسْجِدَ وهم يُصَلُّونَ. وهذا قولُ الحسنِ، والشَّافِعِىِّ، وَأبى ثَوْرٍ. فإِنْ أُقِيمَتْ صلاةُ الفَجْرِ أو العَصْرِ وهو خارِجُ المَسْجِدِ، لم يُسْتَحَبَّ له الدُّخُولُ. واشْتَرَطَ القاضي لِجَوَازِ الإِعَادَةِ في وَقْتِ النَّهْىِ، أن يكونَ مع إمامِ الحَىِّ. ولم يُفَرِّق الْخِرَقِىُّ بين إمامِ الحَىِّ وغيرِه، ولا بين المُصَلِّى جَماعَةً وفُرَادَى. وكلامُ أحمدَ يَدُلُّ على ذلك أيضًا. قال الأثْرَمُ: سألت أبا عبدِ اللهِ عن مَن صَلَّى في جَمَاعَةٍ، ثم دخل المَسجدَ وهم يُصَلُّونَ، أيُصَلِّى معهم؟ قال: نعم. وذكر حَدِيثَ أبى هُرَيْرَةَ: أمَّا هذا فقد عَصَى أبا القَاسِمِ (٢). إنَّما هي نافِلَةٌ فلا يَدْخُلُ، فإن دَخَلَ صَلَّى، وإن كان قد صَلَّى في جَمَاعَةٍ، قيل لأبي عبدِ اللهِ: والمَغْرِبُ؟ قال: نعم، إلَّا أنَّه في المَغْرِبِ يَشْفَعُ. وقال مالِكٌ: إنْ كان صَلَّى وَحْدَه أعادَ المَغْرِبَ، وإن كان صَلَّى في جَمَاعَةٍ لم يُعِدْها؛ لأنَّ الحديثَ الدَّالَّ على الإِعادَةِ قال فيه: صَلَّيْنَا في رِحَالِنَا (٣). وقال أبو حنيفةَ: لا تُعادُ الفَجْرُ ولا العَصْرُ ولا المَغْرِبُ؛ [لأنَّها نافِلَةٌ فلا يجوزُ فِعْلُها في وقتِ النَّهْىِ؛ لِعُمومِ الحديثِ فيه، ولا تُعادُ المغربُ] (٤) لأنَّ التَّطَوُّعَ لا يكونُ بِوِتْرٍ. وعن ابن عمرَ، والنَّخَعِىِّ: تُعادُ الصَّلَوَاتُ كُلُّها إلَّا الصُّبْحَ والمَغْرِبَ. وقال أبو موسى، وأبوُ مِجْلَزٍ، ومالِكٌ، والثَّوْرِىُّ، والأوْزَاعِىُّ: تُعادُ كُلُّها إلا المَغْرِبَ، لئَلَّا يتطَوَّعَ بِوِتْرٍ. وقال الحَاكِمُ: إلَّا الصُّبْحَ وَحْدَها. ولَنا، ما رَوَى جابِرُ بنُ يَزِيدَ بنِ
(١) في م: "صلاها".(٢) تقدم في صفحة ٦٢.(٣) هو ما يأتى قريبا.(٤) سقط من م.