Dies ist von Muslim überliefert (9). In einer Überlieferung heißt es: „Wenn du es (das Gebet) in der Gemeinschaft erreichst, dann bete und sage nicht: ‚Ich habe bereits gebetet, also bete ich nicht.‘“ Überliefert von al-Nasa'i (11). Diese Hadithe belegen in ihrer Allgemeingültigkeit den strittigen Punkt. Der Hadith von Yazid ibn al-Aswad ist explizit bezüglich der Wiederholung des Morgengebets (Fajr), und das Nachmittagsgebet (Asr) ist diesem gleichgestellt. Die Hadithe in ihrer allgemeinen Fassung weisen auf die Wiederholung hin, unabhängig davon, ob man mit dem Imam des Wohnviertels oder mit jemand anderem betet, und ob man alleine oder in einer Gemeinschaft gebetet hat. Es wurde überliefert, dass Anas sagte: Abu Musa betete mit uns das Morgengebet im Mirbad, dann kamen wir zur Freitagsmoschee, wo das Gebet gerade ausgerufen wurde, und wir beteten mit al-Mughira ibn Shu'ba. Von Sila (12) wird überliefert, dass Hudhayfa das Mittags-, Nachmittags- und Abendgebet wiederholte, obwohl er sie bereits in einer Gemeinschaft gebetet hatte. Beides wurde von al-Athram überliefert.
Abschnitt: Wenn er das Abendgebet (Maghrib) wiederholt, schließt er es mit einer vierten Rak'a ab. Dies hat Ahmad ausdrücklich festgelegt. Dies sagten auch al-Aswad ibn Yazid, al-Zuhri, al-Shafi'i und Ishaq. Qatada überlieferte dies von Sa'id ibn al-Musayyab. Sila überlieferte von Hudhayfa, dass er, als er das Abendgebet wiederholte, sagte: „Ich wollte mich zur dritten Rak'a aufrichten, da wies er mich an zu sitzen.“ Dies lässt die Möglichkeit offen, dass er ihn anwies, es bei zwei Rak'as zu belassen, damit es ein gerades Gebet (Shaf') wird, oder dass er ihn anwies, wie der Imam zu beten. Unsere Ansicht ist, dass dieses Gebet freiwillig (Nafila) ist und ein freiwilliges Gebet nicht mit einer ungeraden Anzahl (Witr) begonnen wird, die nicht das Witr-Gebet selbst ist. Daher ist das Hinzufügen einer Rak'a besser als ihr Weglassen, damit er sich nicht vor der Beendigung des Gebets von seinem Imam trennt.
Abschnitt: Wenn das Gebet ausgerufen wird, während er das Moschee-Gelände verlässt: Wenn dies zu einer Zeit ist, in der das Gebet verboten ist, ist es nicht wünschenswert, dass er eintritt. Ist es jedoch außerhalb einer solchen Zeit, ist es wünschenswert, dass er eintritt und mit ihnen betet (14). Wenn er eintritt und mit ihnen betet, ist dies in Ordnung, aufgrund dessen, was wir vom Bericht über Abu Musa erwähnten. Es ist jedoch nicht explizit wünschenswert, aufgrund dessen, was Mujahid überlieferte. Er sagte: Ich ging mit Ibn Umar aus dem Haus von Abd Allah ibn Khalid ibn Usayd hinaus, bis er den Eingang der Moschee sah, wo die Menschen im Gebet waren. Er blieb stehen, bis die Menschen gebetet hatten, und sagte: „Ich habe bereits zu Hause gebetet.“ (15)
(9) In: Kapitel über die Abscheulichkeit, das Gebet über seine bevorzugte Zeit hinaus zu verzögern, aus dem Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/448. Ebenso ausgeführt von Ibn Maja in: Kapitel darüber, was über den Fall überliefert wurde, wenn sie das Gebet über seine Zeit hinaus verzögern, aus dem Buch der Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/398. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 5/147, 149, 160, 161, 168. (10) In (M): Ergänzung „bereits“ (qad). (11) In: Kapitel über das Gebet mit tyrannischen Imamen, aus dem Buch der Imamatschaft. Al-Mujtaba 2/58, 59. (12) In einer Anmerkung zum Original: „Sila ibn Zufar al-'Absi Abu al-'Ala, aus Kufa. Er überlieferte von Ammar ibn Yasir, Hudhayfa und Ibn Mas'ud. Yahya ibn Ma'in sagte: Sila ibn Zufar ist vertrauenswürdig.“ Siehe: Tahdhib al-Tahdhib 4/437. (13) Im Original: „dass“ (anna).
رَوَاهُ مُسْلِمٌ (٩). وفي رِوَايَةٍ: "فإن أدْرَكْتَها مَعَهْم فَصَلِّ، ولَا تَقُلْ: إنِّي (١٠) صَلَّيْتُ، فَلَا أُصَلِّى". رَوَاهُ النَّسَائِىُّ (١١). وهذه الأحادِيثُ بِعُمُومِها تَدُلُّ على مَحَلِّ النِّزَاعِ، وحديثُ يَزِيدَ بن الأسْوَدِ صَرِيحٌ في إعادةِ الفَجْرِ، والعَصْرُ مِثْلُها، والأحادِيثُ بإِطْلَاقِها تَدُلُّ على الإِعادةِ، سواءٌ كان مع إمَامِ الحَىِّ أو غيرِه، وسَوَاءٌ صَلَّى وَحْدَه أو في جَماعةٍ. وقد رَوَى أنَسٌ، قال: صَلَّى بنا أبو موسى الغدَاةَ في المِرْبَدِ، فانتهَيْنَا إلى المَسْجِدِ الجامِعِ، فأُقيمَتِ الصَّلاةُ، فَصَلَّيْنا مع المُغِيرَةِ بنِ شُعْبَةَ. وعن صِلَةَ (١٢)، عن (١٣) حُذَيْفَةَ، أنَّه أعادَ الظُّهْرَ والعَصْرَ والمَغْرِبَ، وكان قد صَلَّاهُنَّ في جَمَاعَةٍ. رَوَاهُما الأثْرَمُ.
فصل: إذا أعادَ المَغْرِبَ شَفَعَها بِرَابِعَةٍ. نَصَّ عليه أحمدُ. وبه قال الأسْوَدُ بنُ يَزِيدَ، والزُّهْرِىُّ، والشَّافِعِىُّ، وإسْحَاقُ، ورَوَاه قَتَادَةُ، عن سعيدِ بن المُسَيَّبِ. ورَوَى صِلَةُ، عن حُذَيْفَةَ، أنَّه لمَّا أعَادَ المَغْرِبَ، قال: ذَهَبْتُ أَقُومُ في الثَّالِثَة، فأَجْلَسَنِى. وهذا يَحْتَمِلُ أنَّه أَمَرَه بالاقْتِصَارِ على رَكْعَتَينِ؛ لِتكونَ شَفْعا، ويَحْتَمِلُ أنَّه أَمَرَه بالصَّلاةِ مثلَ صَلاةِ الإِمامِ. ولَنا، أنَّ هذه الصَّلاةَ نافِلَةٌ، ولا يُشْرَعُ التَّنَفُّلُ بِوِتْرٍ غيرِ الوِتْرِ، فكان زِيادَةُ رَكْعَةٍ أوْلَى من نُقْصَانِها؛ لِئَلَّا يُفَارِقَ إمَامَه قَبْلَ إتْمَامِ صَلاتِه.
فصل: إن أُقِيمَتِ الصَّلَاةُ وهو خَارِجٌ من المَسْجِدِ، فإن كان في وَقْتِ نَهْيٍ لم
(٩) في: باب كراهية تأخير الصلاة عن وقتها المختار، من كتاب المساجد. صحيح مسلم ١/ ٤٤٨. كما أخرجه ابن ماجه، في: باب ما جاء فيما إذا أخروا الصلاة عن وقتها، من كتاب إقامة الصلاة. سنن ابن ماجه ١/ ٣٩٨. والإمام أحمد، في: المسند ٥/ ١٤٧، ١٤٩، ١٦٠، ١٦١، ١٦٨.(١٠) في م زيادة: "قد".(١١) في: باب الصلاة مع أئمة الجور، من كتاب الإمامة. المجتبى ٢/ ٥٨، ٥٩.(١٢) في حاشية الأصل: "صلة بن زفر العبسى أبو العلاء، كوفى، روى عن عمار بن ياسر، وحذيفة، وابن مسعود، قال يحيى بن معين: صلة بن زفر ثقة". وانظر: تهذيب التهذيب ٤/ ٤٣٧.(١٣) في الأصل: "أن".