jemals unterlassen hat. Ihre Aussage: "Umar hat sich geirrt; der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) hat lediglich verboten, gezielt den Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang abzuwarten." Beide Hadithe wurden von Muslim überliefert (9). Und die Aussage von Ali über den Propheten (Allahs Segen und Friede seien auf ihm): "Es gibt kein Gebet nach dem Nachmittagsgebet, es sei denn, die Sonne steht noch hoch" (10). Unsere Beweise sind die zu Beginn des Kapitels erwähnten Hadithe, die authentisch und eindeutig sind. Abu Basra überlieferte, er sagte: Der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) verrichtete mit uns das Nachmittagsgebet in al-Mukhammas (11) und sagte: "Dieses Gebet wurde denen vor euch angeboten, doch sie vernachlässigten es. Wer es bewahrt, für den gibt es den doppelten Lohn, und es gibt kein Gebet danach, bis der Zeuge (die Sonne) aufgeht." Dies wurde von Muslim überliefert (12). Dies ist spezifisch für den strittigen Punkt. Was den Hadith von A'isha betrifft: Ihr freigelassener Sklave Dhakwan überlieferte von ihr, dass sie ihm berichtete, der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) habe nach dem Nachmittagsgebet gebetet und dies (anderen) untersagt. Überliefert von Abu Dawud (13). Abu Salama berichtete, dass er A'isha nach den zwei Niederwerfungen (Rak'as) fragte, die der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) nach dem Nachmittagsgebet zu verrichten pflegte. Sie antwortete: "Er verrichtete sie vor dem Nachmittagsgebet, doch dann war er durch etwas davon abgehalten oder hatte sie vergessen, sodass er sie nach dem Nachmittagsgebet nachholte. Danach behielt er sie bei, denn wenn er ein Gebet verrichtete, pflegte er es beizubehalten." Von Umm Salama wird berichtet, sie sagte: Ich hörte den Gesandten Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) das Verbot dieser beiden Gebete aussprechen, dann sah ich ihn sie verrichten, und er sagte: "O Tochter des Abu Umayya, eine Gruppe von Abd al-Qays kam mit dem Islam von ihrem Volk zu mir und hielt mich von den zwei Rak'as ab, die...
(9) Der erste [Hadith] befindet sich im Kapitel: "Kenntnis über die zwei Rak'as, die der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Friede seien auf ihm) nach dem Nachmittagsgebet zu verrichten pflegte" im Buch über das Gebet der Reisenden. Sahih Muslim 1/572. Er wurde ebenso von Imam Ahmad in al-Musnad 6/96 überliefert. Der zweite befindet sich im Kapitel: "Man soll beim Gebet nicht gezielt den Sonnenaufgang oder -untergang abwarten" im selben Buch. Sahih Muslim 1/571. (10) Siehe die Ausführungen auf Seite 524. (11) In den Manuskripten steht "al-Mahammis". Das in Sahih Muslim Festgelegte ist "al-Mukhammas". Ebenso hat es al-Nawawi präzisiert und gesagt: "Ein bekannter Ort." Sharh Sahih Muslim 6/113. In Mu'jam al-Buldan 4/444 heißt es: "al-Makhamas ist ein Weg im Gebirge 'Ir nach Mekka." (12) Im Kapitel: "Über die Zeiten, in denen das Gebet verboten ist" im Buch über das Gebet der Reisenden. Sahih Muslim 1/568. Er wurde ebenso von al-Nasa'i im Kapitel: "Über das Hinauszögern des Abendgebets" im Buch der Gebetszeiten überliefert. al-Mujtaba 1/208. Und von Imam Ahmad in al-Musnad 6/397. (13) Siehe die Ausführungen auf Seite 525.
عندِى قَطُّ. وقَوْلُها: وَهِمَ عُمَرُ، إنما نَهَى رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- أن يَتَحرَّى طُلُوعَ الشَّمْسِ أو غُرُوبَها. رَوَاهُمَا مُسْلِمٌ (٩). وقولُ عَلِىٍّ، عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لا صَلَاةَ بعد العَصْرِ إلَّا والشَّمْس مُرْتَفِعَةٌ" (١٠). ولَنا، الأحادِيثُ المَذْكُورةُ في أوَّل البابِ، وهى صَحِيحَةٌ صَرِيحَةٌ، ورَوَى أبو بَصْرَةَ، قال: صَلَّى بنَا رسولُ اللهِ صَلَّى اللَّه عليه وسَلَّم صَلَاةَ العَصْرِ بالمُخَمَّصِ (١١)، فقال: "إنَّ هذِهِ الصَّلَاةَ عُرِضَتْ عَلَى مَنْ كَانَ قَبْلَكُمْ فَضَيَّعُوهَا، فَمَنْ حَافَظَ عَلَيْهَا كَانَ لَهُ أَجْرُهُ مَرَّتَيْنِ، وَلَا صَلَاةَ بَعْدَهَا حَتَّى يَطْلُعَ الشَّاهِدُ". رَوَاهُ مُسْلِمٌ (١٢). وهذا خاصٌّ في مَحَلِّ النِّزَاعِ. وأمَّا حديثُ عائشةَ؛ فقد رَوَى عنها ذَكْوَانُ مَوْلاها، أنَّها حَدَّثَتْه، أنَّ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- كان يُصَلِّى بعد العَصْرَ ويَنْهَى عنها. رَوَاهُ أبو دَاوُدَ (١٣). ورَوَى أبو سَلَمَةَ، أنَّه سألَ عائشةَ عن السَّجْدَتَيْنِ اللَّتَيْنِ كان رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يُصَلِّيهِما بعدَ العَصْرِ، فقالتْ: كان يُصَلِّيهما قبلَ العَصْرِ، ثم إنَّه شُغِلَ عنهما، أو نَسِيَهُما، فصَلَّاهُما بعدَ العَصْرِ، ثم أثْبَتَهُما وكان إذا صَلَّى صلاةً أثْبَتَها. وعن أُمِّ سَلَمَةَ، قالتْ: سَمِعْتُ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يَنْهَى عنهما، ثم رَأَيْتُه يُصَلِّيهِما، وقال: "يَا بِنْتَ أبى أُمَيَّةَ، إنَّهُ أتَانِى نَاسٌ مِنْ عَبْدِ الْقَيْسِ بالإِسْلَامِ من قَوْمِهِمْ، فشَغَلُونِى عَنِ الرَّكْعَتَيْنِ اللَّتَيْنِ
(٩) الأول، في: باب معرفة الركعتين اللتين كان يصليهما رسول اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- بعد العصر، من كتاب صلاة المسافرين. صحيح مسلم ١/ ٥٧٢. كما أخرجه الإمام أحمد، في: المسند ٦/ ٩٦. والثانى، في: باب لا تتحروا بصلاتكم طلوع الشمس ولا غروبها، من الكتاب نفسه. صحيح مسلم ١/ ٥٧١.(١٠) تقدم في صفحة ٥٢٤.(١١) في النسخ: "المحمص". والمثبت في صحيح مسلم. وكذا ضبطه النووي بالعبارة، وقال: موضع معروف. شرح صحيح مسلم ٦/ ١١٣. وفي معجم البلدان ٤/ ٤٤٤. المَخْمِص، طريق في جبل عير إلى مكة.(١٢) في: باب الأوقات التي نهى عن الصلاة فيها، من كتاب صلاة المسافرين. صحيح مسلم ١/ ٥٦٨. كما أخرجه النسائي، في: باب تأخير المغرب، من كتاب المواقيت. المجتبى ١/ ٢٠٨. والإمام أحمد، في: المسند ٦/ ٣٩٧.(١٣) تقدم في صفحة ٥٢٥.