(38). Und er sagte über das Finsternisgebet: "Wenn ihr sie seht (39), dann betet." (40). Dies ist spezifisch für dieses Gebet und hat daher Vorrang vor dem allgemeinen Verbot für alle Gebete. Zudem handelt es sich um ein Gebet, das einen Anlass hat, womit es den Gebeten gleicht, deren Zulässigkeit erwiesen ist. Unser Argument ist, dass das Verbot ein Verbot der Unzulässigkeit (Tahrim) ist und der Befehl ein Befehl zur Empfehlung (Nadub), wobei das Unterlassen des Verbotenen vorzuziehen ist gegenüber der Ausführung des Empfohlenen. Zu ihrem Argument, dass der Befehl spezifisch für das Gebet sei, sagen wir: Aber er ist allgemein in Bezug auf die Zeit, während das Verbot diesbezüglich spezifisch ist, daher hat das Verbot Vorrang. Es ist nicht korrekt, Analogieschlüsse (Qiyas) auf das Nachholen nach dem Nachmittagsgebet zu ziehen, da die rechtliche Bestimmung des Verbots dort milder ist, wie wir bereits darlegten; auch nicht auf das Nachholen des Witr-Gebets nach Anbruch der Morgendämmerung, da dies dessen Zeit ist, wie der Hadith von Abu Basra (41) belegt; und auch nicht auf das Totengebet (Janaza), denn dieses ist...
(38) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel: "Wenn jemand die Moschee betritt, soll er zwei Rak'at beten", aus dem Buch über das Gebet; und im Kapitel: "Was über das freiwillige Gebet in Zweiergruppen (Paaren) überliefert wurde", aus dem Buch über das Nachtgebet (Tahajjud). Sahih al-Bukhari 1/120, 121, 2/70. Ebenso Muslim im Kapitel: "Die Empfehlung der Begrüßung der Moschee mit zwei Rak'at ... usw.", aus dem Buch der Gebete des Reisenden. Sahih Muslim 1/495. Des Weiteren überliefert von at-Tirmidhi im Kapitel: "Was dazu überliefert wurde, wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er zwei Rak'at beten", aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/112. An-Nasa'i im Kapitel: "Der Befehl zum Gebet vor dem Hinsetzen darin", aus dem Buch über die Moscheen. al-Mujtaba 2/42. Ibn Madscha im Kapitel: "Wer die Moschee betritt, soll sich nicht setzen, bis er zwei Rak'at gebetet hat", aus dem Buch über die Einrichtung des Gebets. Sunan Ibn Madscha 1/323. Imam Malik im Kapitel: "Das Warten auf das Gebet und das Gehen dazu", aus dem Buch über das Reisen. al-Muwatta 1/162. Imam Ahmad im al-Musnad 5/295, 296, 303, 305, 311. (39) In M: "Wenn ihr sie beide seht". (40) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel: "Das Gebet bei Sonnenfinsternis", im Kapitel: "Die Sonne verfinstert sich nicht wegen des Todes oder Lebens eines Menschen", aus dem Buch der Finsternisgebete; im Kapitel: "Die Beschaffenheit von Sonne und Mond nach Berechnung", aus dem Buch über den Beginn der Schöpfung; und im Kapitel: "Wer sein Gewand ohne Hochmut nachschleift", aus dem Buch über die Kleidung. Sahih al-Bukhari 2/42, 48, 4/131, 132, 7/182. Muslim im Kapitel: "Das Finsternisgebet" und "Erwähnung des Rufs zum Finsternisgebet", aus dem Buch der Finsternisgebete. Sahih Muslim 2/619, 628, 630. Abu Dawud im Kapitel: "Wer vier Rak'at sagte", aus dem Buch über das Regengebet (Istisqa'). Sunan Abi Dawud 1/271. An-Nasa'i im Kapitel: "Der Befehl zum Gebet bei Sonnenfinsternis", im Kapitel: "Der Befehl zum Gebet bei Mondfinsternis", und im Kapitel: "Der Befehl zum Gebet bei der Finsternis, bis sie vorüber ist", aus dem Buch der Finsternisgebete. al-Mujtaba 3/102-104. Ibn Madscha im Kapitel: "Was zum Finsternisgebet überliefert wurde", aus dem Buch über die Einrichtung des Gebets. Sunan Ibn Madscha 1/400, 401. Ad-Darimi im Kapitel: "Das Gebet bei der Finsternis", aus dem Buch über das Gebet. Sunan ad-Darimi 1/359. Imam Ahmad im al-Musnad 2/109, 118. (41) Siehe Seite 530.