Gottes – Allahs Segen und Friede auf ihm – zu treffen, und wenn die Sonne ihren Zenit überschritt, standen sie auf und beteten vier Rak'at. Dies wurde von al-Hasan, Tawus, al-Awza'i, Sa'id ibn 'Abd al-'Aziz, asch-Schafi'i und Ishaq für den Freitag als erlaubt (Rukhsa) erachtet, aufgrund dessen, was Abu Sa'id überlieferte, dass der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – das Gebet zur Mittagszeit verbot, außer am Freitag (47). Von Abu Qatada wird Ähnliches berichtet, überliefert von Abu Dawud (48). Zudem warten die Menschen zu dieser Zeit auf das Freitagsgebet, und es obliegt ihnen nicht, die freiwilligen Gebete zu unterbrechen. Malik sagte: "Ich empfinde es als verpönt (Makruh), wenn ich weiß, dass es genau die Mittagszeit ist. Wenn ich mich jedoch an einem Ort befinde, an dem ich dies nicht weiß und nicht nachschauen kann, so halte ich es für zulässig." 'Ata' erlaubte es an diesem Tag im Winter, jedoch nicht im Sommer, weil die starke Hitze vom Hauch der Hölle herrührt und dies die Zeit ist, in der die Hölle geschürt wird. Unser Argument ist die Allgemeinheit der Hadithe, die das Gebet untersagen. Als Ahmad die Erlaubnis zum Gebet zur Mittagszeit am Freitag erwähnt wurde, sagte er: "Dazu gibt es den Hadith des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – aus drei Überlieferungswegen: der Hadith von 'Amr ibn 'Abasa (49), der Hadith von 'Uqba ibn 'Amir (50) und der Hadith von as-Sunabihi." Al-Athram überlieferte (51) von 'Abd Allah as-Sunabihi, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: "Die Sonne geht auf, und mit ihr ist das Horn des Satans. Wenn sie steigt, trennt er sich von ihr, dann, wenn sie den Zenit erreicht, nähert er sich ihr, wenn sie den Zenit überschreitet, trennt er sich von ihr, und wenn sie dem Untergang nahe ist, nähert er sich ihr, und wenn sie untergeht, trennt er sich von ihr." Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – verbot das Gebet zu diesen Zeiten. Da es sich um eine Zeit des Verbots handelt, sind der Freitag und andere Tage darin gleichgestellt, wie bei allen übrigen Zeiten. Ihr Hadith ist schwach, da in seiner Überlieferungskette Layth [ibn Abi Sulaym] vorkommt, welcher schwach ist, und er ist zudem Mursal, da Abu al-Khalil ihn von Abu Qatada überliefert, ohne diesen jemals gehört zu haben. Zu ihrer Aussage, dass sie auf das Freitagsgebet warten: Wir sagen, wenn man die Verbotszeit kennt, darf man nicht beten. Wenn man jedoch zweifelt, darf man beten, bis man es weiß, denn der Grundsatz ist die Erlaubnis, die nicht durch Zweifel aufgehoben wird. Und Allah weiß es am besten.
238 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und das freiwillige Gebet ist jeweils zwei Rak'at). Das heißt, man gibt nach jeweils zwei Rak'at den Friedensgruß (Taslim). Das freiwillige Gebet ist in zwei Arten unterteilt: freiwilliges Gebet bei Nacht und bei Tag. Was das freiwillige Gebet bei Nacht betrifft, so ist es nur als jeweils zwei Rak'at zulässig. Dies ist die Ansicht der meisten Gelehrten, und so äußerten sich auch Abu Yusuf und Muhammad. Abu Hanifa sagte: "Wenn du willst, zwei Rak'at, wenn du willst, vier, wenn du willst, sechs, und wenn du willst, acht." Unser Argument ist die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Das Nachtgebet ist jeweils zwei Rak'at", was allgemein anerkannt (Muttafaq 'alayh) ist (1). Von 'A'ischa wird berichtet, dass sie sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: "Der Schlüssel zum Gebet ist die rituelle Reinheit (Tahur), und nach jeweils zwei Rak'at erfolgt ein Taslim." Überliefert von al-Athram (2).
239 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn man am Tag freiwillig vier Rak'at betet, so ist das kein Problem). Das Beste für das freiwillige Gebet am Tag ist, dass es jeweils zwei Rak'at sind, basierend auf dem, was 'Ali ibn 'Abd Allah al-Bariqi von Ibn 'Umar vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – überlieferte, dass er sagte: "Das Gebet bei Nacht und Tag (1) erfolgt jeweils zwei Rak'at." Überliefert von Abu Dawud (2) und al-Athram. Zudem ist dies weiter vom Fehler (Sahw) entfernt und ähnlicher dem Gebet...
(47) Siehe: Kapitel zur Erläuterung, dass dies auf bestimmte Tage beschränkt ist und nicht auf andere, aus dem Buch über das Gebet. As-Sunan al-Kubra von al-Bayhaqi 2/116. (48) In: Kapitel über das Gebet am Freitag vor dem Zenit, aus dem Buch über das Gebet. Sunan Abi Dawud 1/249, mit dem Wortlaut: "Er verabscheute das Gebet zur Mittagszeit". (49) Siehe Seite 514. (50) Siehe Seite 514. (51) Er wurde auch von an-Nasa'i in: Kapitel über die Zeiten, zu denen das Gebet verboten wurde, aus dem Buch über die Zeitbestimmungen, al-Mujtaba 1/221, sowie von Ibn Madscha in: Kapitel über das, was über die Zeiten berichtet wurde, zu denen das Gebet verpönt ist, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets, Sunan Ibn Madscha 1/397, sowie von Imam Malik in: Kapitel über das Verbot des Gebets nach dem Morgengebet und nach dem Nachmittagsgebet, aus dem Buch des Korans, al-Muwatta' 1/219, und von Imam Ahmad im Musnad 4/348, 349, herausgegeben.
اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فإذا زَالَتِ الشَّمْسُ قامُوا فَصَلُّوا أَرْبَعًا. ورَخَّصَ فيه الحَسَنُ، وطَاوُسٌ، والأوْزَاعِىُّ، وسعيدُ بنُ عبدِ العزيزِ، والشَّافِعِىُّ، وإسحاقُ في يوم الجُمُعَةِ؛ لمَا رَوَى أبو سعيدٍ، أنَّ النَّبَىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- نَهَى عن الصَّلاةِ نِصْفَ النَّهَارِ إلَّا يَوْمَ الجُمُعَةِ (٤٧). وعن أبِي قَتَادَةَ مثلُه، رَوَاه أبو دَاوُدَ (٤٨). ولأنَّ النّاسَ يَنْتَظِرون الجُمُعَةِ في هذا الوَقْتِ، ولَيس عليهم قَطْعُ النَّوَافِلِ. وقال مالِكٌ: أكْرَهه إذا عَلِمْتُ انْتِصَاف النَّهَارِ، وإذا كنتُ في مَوْضِعٍ لا أعْلَمُه، ولا أَسْتَطِيعُ أنْ أنْظُرَ، فإنى أرَاه وَاسِعًا. وأبَاحَهُ فيها عَطَاءٌ في الشِّتَاءِ دون الصَّيْفِ؛ لأنَّ شِدَّةَ الحَرِّ مِن فَيْحِ جَهَنَّمَ، وذلك الوَقْتُ حين تُسْجَرُ جَهَنَّمُ. ولنَا، عُمُومُ الأحادِيثِ في النَّهْىِ. وذُكرَ لأحمدَ الرُّخْصَةُ في الصَّلَاةِ نِصْفَ النَّهَارِ يومَ الجُمعَةِ، قال: فيه حَدِيثُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- من ثَلَاثَة وُجُوهٍ: حَدِيثُ عَمْرو بن عَبَسَةَ (٤٩)، وحَدِيثُ عُقْبَةَ بن عامِرٍ (٥٠)، وحَدِيثُ الصُّنَابِحِىِّ، رَوَاهُ الأثْرَمُ (٥١)، عن عَبْدِ اللَّه الصُّنَابِحِىِّ، أنَّ رسولَ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- قال: "إنَّ الشَّمْسَ تَطْلُعُ وَمَعَهَا قَرْنُ الشَّيْطَانِ، فَإذَا ارْتَفَعَتْ فَارَقَهَا، ثُمّ إذَا اسْتَوَتْ قَارَنَهَا، فَإِذَا زَالَتْ فَارَقَهَا، فَإِذَا دَنَتْ لِلْغُرُوبِ قَارَنَها، فَإِذَا غَرُبَتْ فَارَقَهَا". ونَهَى رسولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عليه وسَلَّمَ عن الصَّلَاةِ في تلك السَّاعَاتِ. ولأنَّه وَقْتُ نَهْىٍ، فاسْتَوىَ فيه يَوْمُ الجُمُعَةِ وغيرُه، كسائِرِ الأوْقاتِ، وحَدِيثُهم ضَعِيفٌ، في
(٤٧) انظر: باب ذكر البيان أن هذا مخصوص ببعض الأيام دون بعض، من كتاب الصلاة. السنن الكبرى للبيهقي ٢/ ١١٦.(٤٨) في: باب الصلاة يوم الجمعة قبل الزوال، من كتاب الصلاة. سنن أبي داود ١/ ٢٤٩، ولفظه: "كره الصلاة نصف النهار".(٤٩) تقدم في صفحة ٥١٤.(٥٠) تقدم في صفحة ٥١٤.(٥١) وأخرجه النسائي، في: باب الساعات التي نهى عن الصلاة فيها، من كتاب المواقيت. المجتبى ١/ ٢٢١. وابن ماجه، في: باب ما جاء في الساعات التي تكره فيها الصلاة. من كتاب إقامة الصلاة. سنن ابن ماجه ١/ ٣٩٧. والإمام مالك، في: باب النهى عن الصلاة بعد الصبح وبعد العصر، من كتاب =