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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 537238 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und das freiwillige Gebet [Tatawwu'] erfolgt in Einheiten von zwei)

Übersetzung · DE

Seine Überlieferungskette enthält Layth [ibn Abi Sulaym] (52), welcher schwach ist, und er ist zudem Mursal, da Abu al-Khalil ihn von Abu Qatada überliefert, ohne diesen jemals gehört zu haben. Zu ihrer Aussage, dass sie auf das Freitagsgebet warten: Wir sagen, wenn man die Zeit des Verbots kennt, darf man nicht beten. Wenn man jedoch zweifelt, darf man beten, bis man es weiß, denn der Grundsatz ist die Erlaubnis, die nicht durch Zweifel aufgehoben wird. Und Allah weiß es am besten.

238 – Rechtsfrage; Er sagte: (Und das freiwillige Gebet ist jeweils zwei Rak'at).

Das heißt, man gibt nach jeweils zwei Rak'at den Friedensgruß (Taslim). Das freiwillige Gebet ist in zwei Arten unterteilt: freiwilliges Gebet bei Nacht und bei Tag. Was das freiwillige Gebet bei Nacht betrifft, so ist es nur als jeweils zwei Rak'at zulässig. Dies ist die Ansicht der meisten Gelehrten, und so äußerten sich auch Abu Yusuf und Muhammad. Abu Hanifa sagte: "Wenn du willst, zwei Rak'at, wenn du willst, vier, wenn du willst, sechs, und wenn du willst, acht." Unser Argument ist die Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Das Nachtgebet ist jeweils zwei Rak'at", was allgemein anerkannt (Muttafaq 'alayh) ist (1). Von 'A'ischa wird berichtet, dass sie sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: "Der Schlüssel zum Gebet ist die rituelle Reinheit (Tahur), und nach jeweils zwei Rak'at erfolgt ein Taslim." Überliefert von al-Athram (2).

239 – Rechtsfrage; Er sagte: (Und wenn man am Tag freiwillig vier Rak'at betet, so ist das kein Problem).

Das Beste für das freiwillige Gebet am Tag ist, dass es jeweils zwei Rak'at sind, basierend auf dem, was 'Ali ibn 'Abd Allah al-Bariqi von Ibn 'Umar vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – überlieferte, dass er sagte: "Das Gebet bei Nacht und Tag (1) erfolgt jeweils zwei Rak'at." Überliefert von Abu Dawud (2) und al-Athram. Zudem ist dies weiter entfernt von (3) dem Fehler (Sahw) und ähnlicher dem Gebet...

Anmerkungen

des Korans, al-Muwatta' 1/219, und von Imam Ahmad im Musnad 4/348, 349, herausgegeben. (52) Fehlt im Original. Siehe seine Biografie in: Tahdhib al-Tahdhib 8/465. (1) Siehe Seite 443. (2) Der Anfang des Hadiths wurde bereits genannt. Seine vollständige Version überlieferte Ibn Madscha mit dem Wortlaut: "Bei jeweils zwei Rak'at erfolgt ein Taslim" von Abu Sa'id al-Khudri, in: Kapitel über das, was über das Gebet bei Nacht und Tag jeweils zwei Rak'at berichtet wurde, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets, Sunan Ibn Madscha 1/419. (1) Fehlt in: M. (2) In: Kapitel über das Tagesgebet, aus dem Buch über das Gebet. Sunan Abi Dawud 1/298. Ebenso überliefert von Ibn Madscha an der vorherigen Stelle. (3) In A und M: "von".

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