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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 538Abschnitt

Übersetzung · DE

bei Nacht, und den freiwilligen Gebeten des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –, denn das Korrekte an seinen freiwilligen Gebeten ist, dass sie jeweils zwei Rak'at umfassen. Al-Hasan, Sa'id ibn Jubayr, Malik, al-Schafi'i und Hammad ibn Abi Sulayman vertraten die Ansicht, dass das freiwillige Gebet bei Nacht und bei Tag jeweils zwei Rak'at umfasst (4), aufgrund dessen. Das Korrekte ist, dass es kein Problem darstellt, wenn man tagsüber freiwillig vier Rak'at betet; dies hat Ibn 'Umar getan. Ishaq pflegte zu sagen: "Für das Tagesgebet wähle ich vier Rak'at, doch wenn man zwei Rak'at betet, so ist das auch zulässig." Ähnlich dazu ist die Auffassung von al-Awza'i und den Anhängern der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y), basierend auf dem, was von Abu Ayyub vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – überliefert wurde, dass er sagte: "Vier Rak'at vor dem Mittagsgebet, in denen man nicht den Friedensgruß gibt, öffnen die Tore des Himmels." Überliefert von Abu Dawud (5). Zudem besagt das Verständnis der Aussage des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm –: "Das Nachtgebet erfolgt jeweils zwei Rak'at", dass das Tagesgebet vier Rak'at umfasst. Unser Argument dafür, dass zwei Rak'at das Beste sind, ist das bereits Vorgebrachte. Der Hadith von Abu Ayyub wird von 'Ubayda (6) ibn Mu'attab überliefert, welcher schwach ist. Das Verständnis des (übereinstimmend) anerkannten Hadiths deutet auf die Zulässigkeit der vier Rak'at hin, nicht auf deren Vorzug. Was den Hadith von al-Bariqi betrifft, so ist er der Einzige unter allen Überlieferern, der den Zusatz "des Tages" hinzugefügt hat. Obwohl er von etwa fünfzehn Personen von Ibn 'Umar überliefert wurde, hat dies niemand außer ihm gesagt, und Ibn 'Umar selbst pflegte vier Rak'at zu beten. Dies deutet auf die Schwäche seiner Überlieferung hin, oder darauf, dass damit der Vorzug gemeint ist, bei gleichzeitiger Zulässigkeit des anderen. Und Allah weiß es am besten.

Abschnitt: Einige unserer Gefährten sagten: Es darf in der Nacht nicht mehr als zwei und am Tag nicht mehr als vier Rak'at zusammengefasst werden, und ein freiwilliges Gebet mit nur einer Rak'a oder drei Rak'at ist nicht gültig. Dies ist der offensichtliche Wortlaut von al-Khiraqi. Al-Qadi sagte: Wenn jemand sechs Rak'at in der Nacht oder am Tag betet, so ist das zwar verpönt (Makruh), aber dennoch gültig. Abu al-Khattab sagte: Hinsichtlich der Gültigkeit eines freiwilligen Gebets mit einer Rak'a gibt es zwei Überlieferungen. Eine davon besagt, dass es zulässig ist, basierend auf dem, was Sa'id (7) überlieferte: Er sagte, uns berichtete Jarir von Qabus, von seinem Vater, dass er sagte: 'Umar betrat die Moschee, betete eine Rak'a und ging dann hinaus.

Anmerkungen

(4) Fehlt in: M. (5) In: Kapitel über die vier Rak'at vor und nach dem Mittagsgebet, aus dem Buch über das freiwillige Gebet. Sunan Abi Dawud 1/292. Ebenso herausgegeben von Ibn Madscha, in: Kapitel über die vier Rak'at vor dem Mittagsgebet, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Madscha 1/365, 366. (6) In den Manuskripten "'Ubayd Allah". Dies ist ein Fehler. Siehe: Sunan Abi Dawud und seine Biografie in: Tahdhib al-Tahdhib 7/86. (7) D. h. Ibn Mansur.

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