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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 539Abschnitt

Übersetzung · DE

Ein Mann folgte ihm und sagte: "O Führer der Gläubigen, du hast nur eine Rak'a gebetet." Er erwiderte: "Es ist ein freiwilliges Gebet; wer will, fügt hinzu, und wer will, lässt aus." Unser Argument dagegen ist, dass dies dem Wort des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – widerspricht: "Das Nachtgebet erfolgt jeweils zwei Rak'at." Zudem ist die Scharia nicht mit etwas Derartigem gekommen, und religiöse Urteile (Ahkam) werden nur vom Gesetzgeber (Scharia-Gesetzgeber) empfangen, entweder durch dessen Text (Nass) oder durch die Bedeutung seines Textes, und nichts davon liegt hier vor.

Abschnitt: Die freiwilligen Gebete (Tatawwu'at) sind in zwei Kategorien unterteilt: Die erste ist das, für das das Gemeinschaftsgebet empfohlen (Sunna) ist; dies sind das Sonnenfinsternisgebet (Kusuf), das Gebet um Regen (Istisqa') und die Tarawih-Gebete; wir werden diese, so Allah will, an ihren entsprechenden Stellen erwähnen. Die zweite Kategorie ist das, was individuell verrichtet wird; diese sind ebenfalls zweierlei: eine spezifische Sunna und ein allgemeines freiwilliges Gebet (Nafila). Was das spezifische betrifft, so unterteilt es sich in verschiedene Arten; dazu gehören die regelmäßigen Sunna-Gebete (Rawatib), die mit den Pflichtgebeten verbunden sind, und diese umfassen zehn Rak'at: zwei Rak'at vor dem Mittagsgebet (Zuhr) und zwei danach, zwei nach dem Abendgebet (Maghrib), zwei nach dem Nachtgebet ('Isha') und zwei vor dem Morgengebet (Fajr). Abu al-Khattab sagte: "Und vier Rak'at vor dem Nachmittagsgebet ('Asr), aufgrund dessen, was Ibn 'Umar überlieferte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: 'Allah erbarme sich eines Menschen, der vier Rak'at vor dem Nachmittagsgebet betet.' Überliefert von Abu Dawud (8)." Al-Schafi'i sagte: "Vor dem Mittagsgebet sind es vier Rak'at, aufgrund dessen, was 'Abd Allah ibn Shaqiq überlieferte: Ich fragte 'A'ischa über das Gebet des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm –? Sie sagte: 'Er pflegte in seinem Haus vier Rak'at vor dem Mittagsgebet zu beten, dann ging er hinaus und betete mit den Leuten, dann kehrte er zurück und betete zwei Rak'at. Er betete mit den Leuten das Abendgebet, dann kehrte er zurück und betete zwei Rak'at. Dann betete er mit den Leuten das Nachtgebet, trat in mein Haus ein und betete zwei Rak'at.' Überliefert von Muslim (9)." Unser Argument ist das, was Ibn 'Umar überlieferte: Er sagte: "Ich habe mir vom Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – zehn Rak'at gemerkt: zwei Rak'at vor dem Mittagsgebet und zwei danach, zwei Rak'at nach dem Abendgebet in seinem Haus, zwei Rak'at nach dem Nachtgebet in seinem Haus und zwei Rak'at vor dem Morgengebet. Es war eine Zeit, in der man den Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – nicht störte. Hafsa erzählte mir, dass er..."

Anmerkungen

(8) In: Kapitel über das Gebet vor dem Nachmittagsgebet, aus dem Buch über das freiwillige Gebet. Sunan Abi Dawud 1/292. Ebenso herausgegeben von al-Tirmidhi, in: Kapitel darüber, was bezüglich der vier Rak'at vor dem Nachmittagsgebet überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/223. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/117. (9) In: Kapitel über die Zulässigkeit des freiwilligen Gebets im Stehen und Sitzen... usw., aus dem Buch über das Gebet des Reisenden. Sahih Muslim 1/504. Ebenso herausgegeben von Imam Ahmad, in: al-Musnad 6/30.

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