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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 542Abschnitt

Übersetzung · DE

des Morgengebets {Qulu amanna billahi wa ma unzila ilayna} (der Vers aus der Sure al-Baqara) (18) und in der letzten der beiden {Amanna billahi wash-had bi-anna muslimun} (19). Überliefert von Muslim (20).

Abschnitt: Es ist empfohlen, sich nach den zwei Rak'at des Morgengebets auf die rechte Seite zu legen. Abu Musa, Rafi' ibn Khadij und Anas ibn Malik pflegten dies zu tun, während Ibn Mas'ud es ablehnte, und al-Qasim, Salim sowie Nafi' es nicht taten. Bezüglich Ibn 'Umar gibt es dazu unterschiedliche Überlieferungen (21). Von Ahmad wurde überliefert, dass dies keine Sunna sei, da Ibn Mas'ud es ablehnte. Unser Beweis ist das, was Abu Huraira überlieferte, der sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Wenn einer von euch die zwei Rak'at des Morgengebets verrichtet hat, so soll er sich hinlegen.“ (22) Al-Tirmidhi sagte: „Dies ist ein Hadith Hasan.“ Al-Bazzar überlieferte ihn (23) in seinem Musnad und fügte hinzu: „...auf seine rechte Seite.“ Von 'A'ischa wird berichtet, sie sagte: Wenn der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – die zwei Rak'at des Morgengebets verrichtete, legte er sich auf seine rechte Seite. Übereinstimmend überliefert (24). Dies ist der Wortlaut der Überlieferung bei al-Bukhari, und das Befolgen des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – in seinem Wort und seiner Tat ist vorrangiger als das Befolgen dessen, der ihm widersprach, wer auch immer es sein mag.

Anmerkungen

(18) Vers 136. (19) Sure Al Imran 52. Im Manuskript (M) fehlt das Wort {billahi}. (20) In: Kapitel über die Empfehlung der zwei Rak'at der Morgensunna... usw., aus dem Buch des Gebets des Reisenden. Sahih Muslim 502. (21) D.h. die Übertragung (der Lehrmeinung). (22) Herausgegeben von al-Tirmidhi, in: Kapitel darüber, was bezüglich des Hinlegens nach den zwei Rak'at des Morgengebets überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/212. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über das Hinlegen danach, aus dem Buch über das freiwillige Gebet. Sunan Abi Dawud 1/290. (23) Im Original steht: "al-Burti". Der Hadith wurde von al-Haythami in Majma' al-Zawa'id 2/218 herausgegeben, in: Kapitel über die zwei Rak'at des Morgengebets, aus dem Buch des Gebets, von 'Abd Allah ibn 'Amr, dass der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – wenn er die zwei Rak'at des Morgengebets verrichtete, sich auf seine rechte Seite legte. Er sagte: Überliefert von Ahmad und al-Tabarani im al-Kabir. (24) Herausgegeben von al-Bukhari, in: Kapitel über denjenigen, der auf die Iqama wartet, aus dem Buch des Adhan; sowie in: Kapitel darüber, was bezüglich des Witr überliefert wurde, aus dem Buch des Witr; sowie in: Kapitel über die Länge der Niederwerfung im Nachtgebet und Kapitel über das Hinlegen auf die rechte Seite nach den zwei Rak'at des Morgengebets, aus dem Buch der Nachtgebete; sowie in: Kapitel über das Hinlegen auf die rechte Seite, aus dem Buch der Bittgebete. Sahih al-Bukhari 1/161, 2/31, 61, 62, 69, 70, 8/84. Und Muslim, in: Kapitel über das Nachtgebet... usw., aus dem Buch des Gebets des Reisenden. Sahih Muslim 1/511. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, in: Kapitel über das Nachtgebet, aus dem Buch über das freiwillige Gebet.

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