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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 547

Übersetzung · DE

al-Mughaffal. Er sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Zwischen je zwei Gebetsrufen (Adhan) ist ein Gebet.“ Dies sagte er dreimal, dann (44) sagte er beim dritten Mal: „Für den, der möchte.“ Beide wurden von Muslim überliefert (45). Uqba sagte: Wir pflegten dies zur Zeit des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – zu tun. Und von 'Abd Allah (46) al-Muzani, der sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Betet vor dem Maghrib-Gebet zwei Rak'at.“ Er sagte: Dann sagte er: „Betet vor dem Maghrib-Gebet zwei Rak'at.“ Er sagte: Dann sagte er: „Betet vor dem Maghrib-Gebet zwei Rak'at, für den, der möchte.“ Aus Sorge, die Menschen könnten dies als verpflichtende Sunna betrachten. Einmütig anerkannt (47). Dazu gehören auch die zwei Rak'at nach dem Witr-Gebet. Das Offensichtliche aus den Aussagen von Ahmad ist, dass ihre Verrichtung nicht empfohlen wird, auch wenn es zulässig ist, wenn jemand sie verrichtet. Al-Athram sagte: Ich hörte, wie Abu 'Abd Allah bezüglich der zwei Rak'at nach dem Witr-Gebet befragt wurde. Es wurde zu ihm gesagt: Es wurde vom Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – über verschiedene Wege überliefert, was hältst du davon (48)? Er antwortete: Ich hoffe, dass es für niemanden eine Bedrängnis darstellt, falls jemand sie verrichtet, jedoch sollte er dies im Sitzen tun, wie es im Hadith überliefert wurde. Ich fragte: Verrichtest du sie selbst? Er sagte: Nein, ich tue es nicht. Abu al-Hasan al-Amidi zählte sie zu den festen Sunna-Gebeten (al-Sunan al-ratiba). Das Korrekte ist jedoch, dass sie keine Sunna sind;

Anmerkungen

= Musnad 3/280. (44) Fehlt im Original. (45) Im Kapitel über das Gebet zwischen je zwei Gebetsrufen, aus dem Buch über das Gebet der Reisenden. Sahih Muslim 1/573. Ebenso von al-Bukhari herausgegeben, im Kapitel über das Gebet zwischen je zwei Gebetsrufen für den, der möchte, aus dem Buch über den Adhan. Sahih al-Bukhari 1/161, 162. Und Abu Dawud im Kapitel über das Gebet vor dem Maghrib, aus dem Buch über die freiwilligen Gebete (Tatawwu'). Sunan Abi Dawud 1/295. Und al-Tirmidhi im Kapitel dessen, was über das Gebet vor dem Maghrib berichtet wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 1/300. Und al-Nasa'i im Kapitel über das Gebet zwischen Adhan und Iqama, aus dem Buch über den Adhan. Al-Mujtaba 2/23. Und Ibn Maja im Kapitel dessen, was über die zwei Rak'at vor dem Maghrib berichtet wurde, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Maja 1/368. Und al-Darimi im Kapitel über die zwei Rak'at vor dem Maghrib, aus dem Buch über das Gebet. Sunan al-Darimi 1/336. Und Imam Ahmad im Musnad 4/86. (46) In (m) mit dem Zusatz "ibn". Er ist 'Abd Allah ibn al-Mughaffal al-Muzani. (47) Herausgegeben von al-Bukhari im Kapitel über das Gebet vor dem Maghrib, aus dem Buch über das Nachtgebet (Tahajjud), sowie im Kapitel über das Verbot des Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – des Verbietens, außer was er als erlaubt erkannte, aus dem Buch über das Festhalten an der Sunna (I'tisam). Sahih al-Bukhari 2/74, 389. Es wurde nicht von Muslim herausgegeben, jedoch überlieferte dieser von 'Abd Allah ibn al-Mughaffal al-Muzani einen ähnlichen Hadith, außer dass er beim vierten Mal sagte: "Für den, der möchte". Siehe: Kapitel über das Gebet zwischen je zwei Gebetsrufen, aus dem Buch über das Gebet der Reisenden 1/573. Herausgegeben von Imam Ahmad im Musnad 5/55. (48) In (m): "darin". (49) Fehlt in (m).

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