dann tue es. Wenn du es nicht tust, dann einmal jeden Freitag. Wenn du es nicht tust, dann einmal jeden Monat. Wenn du es nicht tust, dann einmal im Jahr. Wenn du es nicht tust, dann einmal in deinem Leben.“ Überliefert von Abu Dawud und al-Tirmidhi (64). Ahmad hat den darin überlieferten Hadith nicht für authentisch erklärt und sah es nicht als empfohlen an. Wenn ein Mensch es jedoch verrichtet, so ist dies kein Problem, denn bei freiwilligen Gebeten (Nawafil) und lobenswerten Taten (Fada'il) wird die Authentizität des Hadith nicht vorausgesetzt (65).
Abschnitt: Zum Istikhara-Gebet: Von Jabir ibn 'Abd Allah al-Ansari, er sagte: Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – lehrte uns die Istikhara für alle Angelegenheiten, so wie er uns die Suren des Korans lehrte. Er sagte: „Wenn einer von euch einen Entschluss für eine Angelegenheit fasst, so soll er zwei Rak'at außerhalb der Pflichtgebete verrichten und dann sagen: O Allah, ich erbitte von Dir eine Wahl durch Dein Wissen und erbitte Kraft durch Deine Macht und erbitte von Deiner großen Gunst. Denn Du vermagst es, und ich vermag es nicht. Du weißt, und ich weiß nicht. Und Du bist der Wissende des Verborgenen. O Allah, wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit gut für mich ist, für meine Religion, meine Lebensführung (66) und den Ausgang meiner Angelegenheit – oder er sagte: für das Frühe und das Späte meiner Angelegenheit –, dann bestimme sie mir und erleichtere sie mir, und segne mich darin. Und wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit schlecht für mich ist, für meine Religion, meine Lebensführung und den Ausgang meiner Angelegenheit – oder er sagte: für das Frühe und das Späte meiner Angelegenheit –, dann wende sie von mir ab und wende mich von ihr ab, und bestimme mir das Gute, wo auch immer es ist, und mache mich dann damit zufrieden.“
(64) Herausgegeben von Abu Dawud im Kapitel über das Tasbih-Gebet aus dem Buch über freiwillige Gebete (al-Tatawwu'). Sunan Abi Dawud 1/298. Und von al-Tirmidhi im Kapitel über das, was über das Tasbih-Gebet überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Witr-Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/267. Ebenso herausgegeben von Ibn Majah im Kapitel über das, was über das Tasbih-Gebet überliefert wurde, aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/443. (65) In der Randnotiz von M: „Jedoch haben die Gelehrten (Muhaqqiqun) dafür drei Bedingungen gestellt: 1. Dass er nicht extrem schwach ist; 2. Dass man beim Vollzug nicht von seiner Authentizität überzeugt ist, damit dem Propheten – Allahs Segen und Friede auf ihm – nicht zugeschrieben wird, was er nicht getan hat; 3. Dass es unter einem allgemeinen Prinzip subsumiert werden kann, sodass das ausgeschlossen wird, was neu erfunden wurde und für das es keine Grundlage gibt. Al-Hafiz Ibn Hajar sagte: Das Erste ist einhellig akzeptiert, das Zweite und Dritte wurde von al-'Izz ibn 'Abd al-Salam und Ibn Daqiq al-'Id überliefert. Der bei Ahmad als schwach geltende Hadith ist wie der 'Hasan'-Hadith bei anderen, daher fällt ein extrem schwacher Hadith nicht darunter. Geschrieben von Muhammad Rashid.“ (66) Fehlt in: Original, A. (67) Im Original: "wa-aqdir".
فَافْعَلْ، فإنْ لَمْ تَفْعَلْ فَفِي كُلِّ جُمُعَةٍ مَرَّةً، فإن لَمْ تَفْعَلْ فَفِى كُلِّ شَهْرٍ مَرَّةً، فَإِنْ لَمْ تَفْعَلْ فَفِي كُلِّ سَنَةٍ مَرَّةً، فإنْ لم تَفْعَلْ فَفِى عُمْرِكَ مَرَّةً". رَوَاهُ أبو دَاوُدَ، والتِّرْمِذِيُّ (٦٤). ولم يُثْبِتْ أحمدُ الحَدِيثَ المَرْوِيَّ فيها، ولم يَرَهَا مُسْتَحَبَّةً، وإن فَعَلَها إنْسَانٌ فلا بَأْسَ؛ فإنَّ النَّوافِلَ والفَضَائِلَ لا يُشْتَرَطُ صِحَّةُ الحَدِيثِ فيها (٦٥).
فصل: في صَلَاةِ الاسْتِخَارَةِ: عن جابِرِ بنِ عبدِ اللَّه الأنْصَارِيِّ، قال: كان رسولُ اللهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- يُعَلِّمُنَا الاسْتِخارَةَ في الأُمُورِ كُلِّها، كما يُعَلِّمُنَا السُّورَةَ من القُرْآنِ، يقول: "إذَا هَمَّ أحَدُكُمْ بالأمْرِ، فَلْيَرْكَعْ رَكْعَتَيْنِ مِنْ غيْرِ الْفَرِيضَةِ، ثُمَّ لْيَقُلْ: اللَّهُمَّ إنِّي أَسْتَخِيرُكَ بِعِلْمِكَ، وأسْتَقْدِرُكَ بقُدْرَتِكَ، وأسْأَلُكَ مِنْ فَضْلِكَ العَظِيمِ، فإنَّكَ تَقْدِرُ وَلَا أقْدِرُ، وتَعْلَمُ وَلا أَعْلَمُ، وأنْتَ عَلَّامُ الغُيُوبِ، اللَّهُمَّ إنْ كُنْتَ تَعْلَمُ أنَّ هذَا الأَمْرَ خَيْرٌ لي في دِينى ومَعَاشِي (٦٦) وعَاقِبَةِ أَمْرِي، أو قال: "في عَاجِلِ أمْرِي وآجِلِهِ، فَاقْدُرْهُ لي ويَسِّرْهُ لي، ثُمَّ بَارِكْ لي فيهِ، وإنْ كُنْتَ تَعْلَمُ أنَّ هذَا الأَمْرَ شَرٌّ لي في دِينى ومَعِيشَتِى وعَاقِبَةِ أمْرِى" أو قال: "في عَاجِلِ أمْرِى وَآجِلِه، فَاصْرِفْهُ عَنِّى، وَاصْرِفْنى عَنْهُ، وَاقْدُرْ (٦٧) لِىَ الخَيْرَ حَيْثُ كانَ، ثُمَّ رَضِّنِى بِهِ"
(٦٤) أخرجه أبو داود، في: باب صلاة التسبيح، من كتاب التطوع. سنن أبي داود ١/ ٢٩٨. والترمذي، في: باب ما جاء في صلاة التسبيح، من أبواب الوتر. عارضة الأحوذي ٢/ ٢٦٧. كما أخرجه ابن ماجه، في: باب ما جاء في صلاة التسبيح، من كتاب إقامة الصلاة. سنن ابن ماجه ١/ ٤٤٣.(٦٥) في حاشية م: "ولكن اشترط المحققون له ثلاثة شروط:١ - أن لا يكون شديد الضعف،٢ - وأن لا يعتقد عند العمل به ثبوته؛ لئلا ينسب إلى النبي -صلى اللَّه عليه وسلم- ما لم يفعله،٣ - أن يكون مندرجا تحت أصل عام، فيخرج ما يخترع بحيث لا يكون له أصل. قال الحافظ ابن حجر: والأول متفق عليه، ونقل الثاني والثالث عن العز بن عبد السلام وابن دقيق العيد، والضعيف عند أحمد كالحسن عند غيره، فلا يدخل فيه شديد الضعف. كتبه محمد رشيد".(٦٦) سقط من: الأصل، أ.(٦٧) في الأصل: "وقدر".