...so-und-so; er pflegte in der Nacht zu beten, dann unterließ er das Nachtgebet.“ Übereinstimmend überliefert (124).
Abschnitt: Freiwillige Gebete (Tatawwu') dürfen gemeinsam (125) oder einzeln verrichtet werden; denn der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – tat beides, wobei der Großteil seiner freiwilligen Gebete einzeln verrichtet wurde. Er betete einmal mit Hudhayfah, einmal mit Ibn 'Abbas, einmal mit Anas, dessen Mutter und dem Waisen, und er betete einmal als Imam für seine Gefährten im Haus von 'Itban, sowie an drei Nächten im Ramadan als ihr Imam. Wir werden die meisten (126) dieser Berichte an ihren jeweiligen Stellen erwähnen, so Allah der Erhabene will, und sie alle sind authentisch (Sahih) und exzellent (Jiyad).
240 – Rechtsfrage; er sagte: „(Es ist erlaubt, freiwillig sitzend zu beten)“
Uns ist keine Meinungsverschiedenheit darüber bekannt, dass das freiwillige Beten im Sitzen erlaubt ist und dass es im Stehen vorzüglicher ist. Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – sagte: „Wer im Stehen betet, der ist vorzüglicher, und wer sitzend betet, der erhält die Hälfte des Lohns des Stehenden.“ Übereinstimmend überliefert (1). In einer Überlieferung bei Muslim heißt es: „Das Gebet eines Mannes im Sitzen ist die Hälfte des Gebets“ (2). Und 'A'ischa sagte: Der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – verstarb erst, nachdem ein Großteil seines Gebets im Sitzen stattfand (3).
= 6/43, 55, 84, 95, 109, 128, 174, 189, 233, 244, 250. (124) Herausgegeben von al-Bukhari in: Kapitel darüber, was man beim Unterlassen des Nachtgebets ablehnt, aus dem Buch über das Nachtgebet (Tahajjud). Sahih al-Bukhari 2/68. Und Muslim in: Kapitel über das Verbot des Fastens für immer, aus dem Buch über das Fasten. Sahih Muslim 2/814. (125) Im Original: „in einer Gemeinschaft“. (126) Aus dem Original weggelassen. (1) So hat der Autor es erwähnt, aber Muslim hat es nicht herausgegeben, siehe: Tuhfat al-Ashraf 8/184. Er hat lediglich das Folgende herausgegeben, was noch kommt. Dieser Hadith wurde von al-Bukhari in: Kapitel über das Gebet des Sitzenden und Kapitel über das Gebet des Sitzenden durch Zeichengeben, aus dem Buch über die Gebetskürzung herausgegeben. Sahih al-Bukhari 2/59. Ebenso von Abu Dawud in: Kapitel über das Gebet des Sitzenden, aus dem Buch über das Gebet. Sunan Abi Dawud 1/218. Und al-Tirmidhi in: Kapitel darüber, was über das Gebet des Sitzenden ... usw. überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/165, 166. Und al-Nasa'i in: Kapitel über die Vorzüglichkeit des Gebets des Stehenden gegenüber dem des Schlafenden, aus dem Buch über das Nachtgebet. Al-Mujtaba 3/183. Und Ibn Majah in: Kapitel über das Gebet des Sitzenden im Vergleich zur Hälfte des Gebets des Stehenden. Sunan Ibn Majah 1/388. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 4/433, 435, 442, 443. (2) Herausgegeben von Muslim in: Kapitel über die Zulässigkeit des freiwilligen Gebets im Stehen und Sitzen, aus dem Buch über das Gebet des Reisenden. Sahih Muslim 1/507. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud in: Kapitel über das Gebet des Sitzenden, aus dem Buch über das Gebet: 1/218. Und Imam Ahmad in: Al-Musnad 2/192, 193, 203. (3) Herausgegeben von Muslim in: Kapitel über die Zulässigkeit des freiwilligen Gebets im Stehen und Sitzen, aus dem Buch über das Gebet des Reisenden. Sahih Muslim =