Und das Handeln stützt sich auf beide Überlieferungen.
242 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und der Kranke, wenn das Stehen sein Leiden verschlimmert, soll im Sitzen beten).
Die Gelehrten sind sich einig, dass derjenige, der das Stehen nicht bewältigen kann, im Sitzen beten darf. Der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – sagte zu 'Imran ibn Husayn: „Bete im Stehen, und wenn du es nicht vermagst, dann im Sitzen, und wenn du das nicht vermagst, dann auf der Seite.“ Herausgegeben von al-Bukhari, Abu Dawud und al-Nasa'i (1), und sie fügten hinzu: „Wenn du es nicht vermagst, dann auf dem Rücken liegend, {Allah belastet niemanden über sein Vermögen hinaus} (2).“ Anas überlieferte: „Der Gesandte Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – fiel von einem Pferd, und seine rechte Seite wurde aufgeschürft oder verletzt (3). Wir besuchten ihn, und als die Zeit zum Gebet kam, betete er im Sitzen, und wir beteten hinter ihm ebenfalls sitzend.“ Dies ist übereinstimmend überliefert (Muttafaq 'alaih) (4).
= Kapitel über das freiwillige Gebet im Sitzen aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/388. Und Imam Ahmad im Musnad 6/30, 98, 100, 113, 166, 204, 217, 227, 262, 265. (1) Wir haben dies bei al-Nasa'i nicht gefunden, siehe: Tuhfat al-Ashraf 8/185. Herausgegeben von al-Bukhari im „Kapitel: Wenn er nicht im Sitzen [beim Stehen bleiben] kann, soll er auf der Seite beten“ aus dem Buch über die Gebetsverkürzung, und von Abu Dawud im „Kapitel: Über das Gebet des Sitzenden“ aus dem Gebetsbuch. Sunan Abi Dawud 1/218. Und von al-Tirmidhi im „Kapitel: Was darüber überliefert wurde, dass das Gebet des Sitzenden die Hälfte des Gebets des Stehenden wert ist“ aus den Gebetskapiteln. 'Aridat al-Ahwadhi 2/166. Und von Ibn Majah im „Kapitel: Was über das Gebet des Kranken überliefert wurde“ aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/386. Und von Imam Ahmad im Musnad 4/426. (2) Der letzte Vers der Sure al-Baqarah. (3) Al-Jahsh bedeutet: die Haut abschürfen oder abziehen. (4) Herausgegeben von al-Bukhari im „Kapitel: Beten auf Dächern, Kanzeln und Holz“ aus dem Gebetsbuch, sowie im „Kapitel: Der Imam ist nur dazu da, ihm zu folgen“, „Kapitel: Die Verbindlichkeit des Takbir und die Eröffnung des Gebets“ und „Kapitel: Er verneigt sich mit dem Takbir, wenn er sich prosteriert“ aus dem Buch über den Gebetsruf (Adhan), und im „Kapitel: Das Gebet des Sitzenden“ aus dem Buch über die Gebetsverkürzung. Sahih al-Bukhari 1/106, 177, 187, 203, 2/59. Und von Muslim im „Kapitel: Die Nachfolge des Ma'mum [Folgenden] durch den Imam“ aus dem Gebetsbuch. Sahih Muslim 1/308. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud im „Kapitel: Der Imam betet im Sitzen“ aus dem Gebetsbuch. Sunan Abi Dawud 1/141. Und von al-Tirmidhi im „Kapitel: Was darüber überliefert wurde, wenn der Imam im Sitzen betet, so betet auch sitzend“ aus den Gebetskapiteln. 'Aridat al-Ahwadhi 2/156. Und von al-Nasa'i im „Kapitel: Die Nachfolge durch den Imam, der im Sitzen betet“ aus dem Buch über das Imam-Amt. Al-Mujtaba 2/77. Und von Ibn Majah im „Kapitel: Der Imam ist nur dazu da, ihm zu folgen“ aus dem Buch über die Verrichtung des Gebets. Sunan Ibn Majah 1/392. =