als seine Vervielfachung durch das Stehen, mit dem Beweis, dass „das Gebet des Sitzenden die Hälfte des Gebetes des Stehenden ausmacht“ (16). Und „das Gebet in der Gemeinschaft übertrifft das Gebet des Mannes alleine um siebenundzwanzig Stufen“ (17). Und dies ist besser, und es ist die Rechtsschule von al-Schāfiʿī.
243 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn er nicht im Sitzen vermag, dann schlafend)
Das heißt liegend. Er nannte ihn schlafend, weil er sich in der Haltung des Schlafenden befindet. Und eine solche Benennung wurde vom Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – überliefert, er sagte: „Das Gebet des Sitzenden macht die Hälfte des Gebetes des Stehenden aus, und das Gebet des Schlafenden macht die Hälfte des Gebetes des Sitzenden aus.“ Al-Buchārī überlieferte es (1) auf diese Weise. Wer also unfähig ist, das Gebet im Sitzen zu verrichten, der betet auf seiner Seite, wobei er mit seinem Gesicht der Gebetsrichtung zugewandt ist. Und dies ist die Aussage von Mālik, al-Schāfiʿī und Ibn al-Mundhir. Und Saʿīd bin al-Musayyab, al-Ḥārith al-ʿUklī, Abū Thawr und Die Anhänger der Meinung sagten: Er betet auf dem Rücken liegend, wobei sein Gesicht und seine Füße zur Gebetsrichtung zeigen; damit seine Andeutung in ihre Richtung erfolgt, denn wenn er auf seiner Seite betet, wäre sein Gesicht bei der Andeutung in eine andere Richtung als die Gebetsrichtung gewandt. Unser Beweis ist,
(16) Siehe S. 567. (17) Ausgeführt von al-Bukhari in: Kapitel über das Gebet in der Marktmoschee, Buch des Gebets; sowie in: Kapitel über den Vorzug des Gemeinschaftsgebets, Buch des Adhan; sowie in: Kapitel über das, was auf Märkten erwähnt wird, Buch der Handelsgeschäfte; sowie in: Kapitel {Wahrlich, die Lesung zur Morgendämmerung wird bezeugt}, Buch der Exegese (Tafsir). Sahih al-Bukhari 1/129, 166, 3/86, 6/108. Muslim in: Kapitel über den Vorzug des Gemeinschaftsgebets und das Warten auf das Gebet, Buch der Moscheen. Sahih Muslim 1/449-451, 459. Abu Dawud in: Kapitel über das Gehen zum Gebet, Buch des Gebets. Sunan Abi Dawud 1/132. Al-Tirmidhi in: Kapitel über den Vorzug der Gemeinschaft, aus den Kapiteln über das Gebet. 'Aridat al-Ahwadhi 2/15. Al-Nasa'i in: Kapitel über den Vorzug des Gemeinschaftsgebets, Buch des Gebets; sowie in: Kapitel über den Vorzug der Gemeinschaft, Buch der Imame. Al-Mujtaba 2/80. Ibn Maja in: Kapitel über den Vorzug des Gebets in Gemeinschaft, Buch der Moscheen. Sunan Ibn Maja 1/259. Al-Darimi in: Kapitel über den Vorzug des Gemeinschaftsgebets, Buch des Gebets. Sunan al-Darimi 1/293. Imam Malik in: Kapitel über den Vorzug des Gemeinschaftsgebets gegenüber dem Einzelgebet, Buch der Gemeinschaft. Al-Muwatta' 1/129. Imam Ahmad in: Musnad 1/376, 382, 437, 452, 2/65, 102, 112, 233, 252, 264, 328, 396, 454, 473, 475, 486, 501, 520, 525, 3/55, 6/49. (1) Siehe S. 567.