Die Aussage des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Wenn er es nicht vermag, dann auf der Seite.“ Er sagte nicht: „Wenn er es nicht vermag, dann auf dem Rücken liegend.“ Dies ist auch deshalb so, weil er sich zur Qibla wendet, wenn er auf der Seite liegt, während er dies nicht tut, wenn er auf dem Rücken liegt; vielmehr wendet er sich dann dem Himmel zu. Aus diesem Grund wird der Verstorbene in seinem Grab auf die Seite gelegt, [in der Absicht, ihn in Richtung] (2) der Qibla auszurichten. Zu ihrer Behauptung, dass sein Gesicht beim Andeuten (des Gebets) nicht in Richtung der Qibla gerichtet sei, sagen wir: Auch beim Gebet des Gesunden ist das Gesicht im Ruku' oder im Sudjud nicht in Richtung der Qibla gerichtet, sondern zum Boden. Daher gilt es bei einem Kranken (3) ebenfalls nicht als Voraussetzung, dass er mit diesen in Richtung der Qibla zeigt. Wenn dies feststeht, so ist es empfehlenswert, auf der rechten Seite zu beten; wenn er jedoch auf der linken Seite betet, ist dies zulässig, denn (4) der Prophet – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – hat keine spezifische Seite festgelegt, und weil er sich auf jeder Seite zur Qibla wenden kann. Wenn er auf dem Rücken betet, obwohl es möglich wäre, auf der Seite zu beten, so ist die offensichtliche Meinung bei Ahmad, dass es gültig ist, da dies eine Art der Ausrichtung darstellt; aus diesem Grund wird auch der Verstorbene beim Tod in dieser Weise ausgerichtet. Die Beweisführung legt jedoch nahe, dass es nicht gültig sei, da er gegen den Befehl des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – in seiner Aussage „dann auf der Seite“ verstoßen hat. Zudem deutet (6) sein Übergang zum Liegen auf dem Rücken, wenn er unfähig ist, auf der Seite zu beten, darauf hin, dass dies nicht zulässig ist, solange das Gebet auf der Seite möglich ist; außerdem hat er die Ausrichtung zur Qibla unterlassen, obwohl er dazu fähig war. Sollte er jedoch unfähig sein, auf der Seite zu beten, so betet er auf dem Rücken liegend, gemäß der Überlieferung und weil die Pflicht entfällt, wenn er unfähig ist, auf der Seite zu beten, ebenso wie beim Stehen und Sitzen.
Abschnitt: Wenn er ein Leiden an den Augen hat und vertrauenswürdige Mediziner sagen: „Wenn du auf dem Rücken liegend betest, ist deine Heilung möglich“, so sagte al-Qadi: Die Analogie der Rechtsschule erlaubt dies. Dies ist die Meinung von Jabir ibn Zayd, al-Thawri und Abu Hanifa. 'Ubayd Allah ibn 'Abd Allah ibn 'Utba und Abu
(2) In den Handschriften A und M: "in der Absicht der Ausrichtung". (3) Im Original: "für den Kranken". (4) In A und M: "denn". (5) In A und M: "und weil". (6) In A und M: "so deutet dies darauf hin".
قَوْلُ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-: "فَإنْ لَمْ يَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبٍ". ولم يَقُلْ: فإنْ لم يَسْتَطِعْ فَمُسْتَلْقِيًا. ولأنَّه يَسْتَقْبِلُ القِبْلَةَ إذا كان على جَنْبِه، ولا يَسْتَقْبِلُها إذا كان على ظَهْرِه، وإنما يَسْتَقْبِلُ السَّمَاءَ، ولذلك يُوضَعُ المَيِّتُ في قَبْرِه على جَنْبِه [قَصْدًا لتوجُّهِه] (٢) إلى القِبْلَةِ. وقَوْلُهم: إن وَجْهَهُ في الإِيمَاءِ يكونُ إلى غَيْرِ القِبْلَةِ. قُلْنا: اسْتِقْبَالُ القِبْلَةِ من الصَّحِيحِ لا يكونُ في حالِ الرُّكُوعِ بوَجْهِه، ولا في حالِ السُّجُودِ، إنَّما يكونُ إلى الأرْضِ، فلا يُعْتَبَرُ في المَرِيضِ (٣) أن يَسْتَقْبِلَ القِبْلَةَ فيهما أيضًا. إذا ثَبَتَ هذا، فالمُسْتَحَبُّ أن يُصَلِّىَ على جَنْبِه الأيْمَنِ، فإنْ صَلَّى على الأيْسَرِ، جازَ؛ فإنَّ (٤) النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لم يُعَيِّنْ جَنْبًا بِعَيْنِه، ولأنَّه يَسْتَقْبِلُ القِبْلَةَ على أيِّ الجَنْبَيْنِ كان. وإنْ صَلَّى على ظَهْرِه، مع إمْكَانِ الصَّلَاةِ على جَنْبِه، فَظَاهِرُ كَلامِ أحمدَ أنَّه يَصِحُّ؛ لأنَّه نَوْعُ اسْتِقْبَالٍ، ولهذا يُوَجَّهُ المَيِّتُ عندَ المَوْتِ كذلك. والدَّلِيلُ يَقْتَضِى أن لا يَصِحَّ؛ لأنَّه خَالَفَ أَمْرَ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- في قوله: "فَعَلَى جَنْبٍ". ولأنَّ (٥) نَقَلَهُ إلى الاسْتِلْقَاءِ عندَ عَجْزِه عن الصَّلَاةِ على جَنْبِه، يَدُلُّ (٦) على أنَّه لا يَجُوزُ ذلك مع إمْكانِ الصَّلَاةِ على جَنْبِه، ولأنَّه تَرَكَ الاسْتِقْبَالَ مع إمْكَانِه، وإن عَجَزَ عن الصَّلَاةِ على جَنْبِه، صَلَّى مُسْتَلْقِيًا؛ للخَبَرِ، ولأنَّه عَجَزَ عن الصَّلَاةِ على جَنْبِه، فَسَقطَ، كالقِيَامِ والقُعُودِ.
فصل: إذا كان بِعَيْنِه مَرَضٌ. فقال ثِقَاتٌ من العُلماءِ بالطِّبِّ: إن صَلَّيْتَ مُسْتَلْقِيًا أمْكَنَ مُدَاوَاتُك. فقال القاضي: قِيَاسُ المذهبِ جوازُ ذلك. وهو قولُ جَابِرِ بن زيدٍ، والثَّوْرِيِّ، وأبي حنيفةَ. وكَرِهَهُ عُبَيْدُ اللهِ بن عبدِ اللهِ بن عُتْبَةَ، وأبو
(٢) في أ، م: "قصد التوجيه".(٣) في الأصل: "للمريض".(٤) في أ، م: "لأن".(٥) في أ، م: "ولأنه".(٦) في أ، م: "فيدل".