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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 576Abschnitt

Übersetzung · DE

Wenn sein Rücken gekrümmt ist und er wie jemand dasteht, der zusammensinkt, so verstärkt er beim Ruku' die Beugung ein wenig und nähert sein Gesicht beim Sudjud der Erde so weit wie möglich an. Wenn er in der Lage ist, sich auf seiner Schläfe niederzuwerfen, so soll er dies nicht tun, da sie nicht zu den Organen der Niederwerfung gehört. Wenn er ein Kissen oder einen hohen Gegenstand vor sich legt oder sich auf einen Hügel oder einen Stein niederwirft, so ist dies zulässig, sofern es ihm nicht möglich ist, sein Gesicht weiter als dies zu beugen. Ibn al-Mundhir überlieferte von Ahmad, dass dieser sagte: "Ich ziehe die Niederwerfung auf einem Kissen (12) vor." Und er sagte: "Es ist mir lieber als das bloße Andeuten (Ima')." Ebenso äußerte sich Ishaq. Asch-Schafi'i und die Anhänger der Lehrmeinung (Ashab al-Ra'y) erlaubten dies ebenfalls. Ibn 'Abbas erteilte hierfür eine Erlaubnis. Umm Salama vollzog die Niederwerfung auf einem Kissen. Ibn Mas'ud hingegen missbilligte die Niederwerfung auf einem Holzstück und sagte: "Er soll lediglich andeuten." Die Begründung für die Zulässigkeit ist, dass er das Maß an Herabbeugung vollzogen hat, zu dem er fähig ist, was ausreicht, genau wie beim Andeuten. Was den Fall betrifft, dass er einen Gegenstand zu seinem Gesicht hebt und sich darauf niederwirft, so sagten einige unserer Gefährten: Es ist nicht ausreichend. Es wurde von Ibn Mas'ud, Ibn 'Umar, Jabir und Anas überliefert, dass sie sagten: "Er deutet an, hebt aber nichts zu seinem Gesicht empor." Dies ist die Ansicht von 'Ata', Malik und ath-Thawri. Al-Athram überlieferte von Ahmad, dass er sagte: "Was auch immer er davon tut, es ist kein Problem; er deutet an oder hebt das Kissen empor und wirft sich darauf nieder." Man fragte ihn: "Den Fächer?" Er antwortete: "Nein, der Fächer nicht." Von Ahmad wird ferner überliefert, dass er sagte: "Das Andeuten ist mir lieber. Wenn er jedoch etwas zu seinem Gesicht hebt und sich darauf niederwirft, so genügt dies." Dies ist die Ansicht von Abu Thawr. Es muss zwingend so sein, dass es ihm nicht möglich ist, sich weiter herabzubeugen als durch diesen Gegenstand. Die Begründung hierfür ist, dass er das Maß an Platzierung (13) seines Kopfes vollzogen hat, zu dem er fähig war, was ausreicht, so als ob er nur angedeutet hätte. Das Argument der Ersteren ist, dass er sich auf etwas niederwarf, das er selbst trägt, was nicht ausreicht, so als ob er sich auf seine Hände niederwerfen würde.

Abschnitt: Wenn er nicht fähig ist, mit seinem Kopf anzudeuten, so deutet er mit seinem Blick an und fasst die Absicht im Herzen. Das Gebet entfällt nicht, solange sein Verstand klar ist. Von Abu Hanifa wurde überliefert, dass das Gebet in diesem Fall entfällt. Der Qadi erwähnte, dass dies die offenkundige Aussage von Ahmad in der Überlieferung von Muhammad ibn Yazid (14) ist, aufgrund dessen, was von Abu Sa'id al-Chudri überliefert wurde, dem in seiner Krankheit bezüglich des Gebets gesagt wurde, worauf er erwiderte: "Es genügt mir; die Taten gehören in die Zeit der Gesundheit." Und auch deshalb, weil das Gebet aus Handlungen besteht, zu denen er völlig unfähig ist, womit es von ihm abfällt, gemäß dem Wort Allahs des Erhabenen: {Allah erlegt keiner Seele etwas auf, außer im Rahmen dessen, wozu sie imstande ist} (15). Wir stützen uns auf das, was wir vom Hadith des 'Imran (16) erwähnt haben, und darauf, dass er ein Muslim ist, der das Erwachsenenalter erreicht hat und bei Verstand ist (17), weshalb ihm das Gebet obliegt, wie demjenigen, der fähig ist, mit dem Kopf anzudeuten, und weil er zum Andeuten fähig ist, was dem Grundsatz am nächsten kommt.

Anmerkungen

(12) Al-Mirfaqa: Das Kissen. (13) In A: "Mawdi'" (Ort/Platzierung). (14) Abu Bakr Muhammad ibn Yazid at-Tarsusi al-Mustamli; er reiste zusammen mit dem Imam von Tarsus in den Tagen von al-Ma'mun. Er besaß von ihm =

Arabisch (Quelle)

ظَهْرُه فصارَ كأنه وَاقِعٌ، فمتَى أرَادَ الرُّكُوعَ زادَ في انْحِنَائِه قليلًا، ويُقَرِّبُ وَجْهَه إلى الأرْضِ في السُّجُودِ أكْثَرَ ما يُمْكِنُه. وإن قَدَرَ على السُّجُودِ على صُدْغِهِ لم يَفْعَلْ؛ لأنَّه ليس من أعْضاءِ السُّجُودِ. وإن وَضَعَ بين يَدَيْهِ وِسَادَةً، أو شَيْئًا عالِيًا، أو سَجَدَ على رَبْوَةٍ أو حَجَرٍ، جَازَ، إذا لم يُمْكِنْه تَنْكِيسُ وَجْهِه أكْثَرَ من ذلك. وحَكَى ابنُ المُنْذِرِ، عن أحمدَ، أنَّه قال: أخْتارُ السُّجُودَ على المِرْفَقَةِ (١٢). وقال: هو أحَبُّ إلىَّ من الإِيماءِ. وكذلك قال إسْحاقُ. وجَوَّزَهُ الشَّافِعِىُّ، وأصْحَابُ الرَّأْىِ. ورَخَّصَ فيه ابنُ عَبَّاسٍ. وسَجَدَتْ أُمُّ سَلَمَةَ على المِرْفَقَةِ. وكَرِهَ ابنُ مسعودٍ السُّجُودَ على عُودٍ، وقال: يُومِئُ إيماءً. ووَجْهُ الجَوازِ؛ أنَّه أتَى بما يُمْكِنُه من الانْحِطَاطِ، فأجْزَأَه، كما لو أوْمَأَ، فأمَّا إن رَفَعَ إلى وَجْهِه شَيْئًا فَسَجَدَ عليه، فقال بعضُ أصْحَابِنا: لا يُجْزِئُه. وَرُوِىَ عن ابْنِ مسعودٍ، وابْنِ عمرَ، وجَابِرٍ، وأنَسٍ، أنَّهم قالوا: يُومِئُ، ولا يَرْفَعُ إلى وَجْهِه شَيْئًا. وهو قولُ عَطَاءٍ، ومالِكٍ، والثَّوْرِىِّ. ورَوَى الأثْرَمُ عن أحمدَ، أنه قال: أىَّ ذلك فَعَلَ، فلا بَأْسَ، يُومِئُ، أو يَرْفَعُ المِرْفَقَةَ فَيَسْجُدُ عليها. قِيل له: المِرْوَحَةَ؟ قال: لا. أمَّا المِرْوَحَة فلا. وعن أحمدَ، أنَّه قال: الإِيمَاءُ أحَبُّ إلَىَّ. وإن رَفَعَ إلى وَجْهِه شَيْئًا فَسَجَدَ عليه، أجْزَأَهُ. وهو قولُ أبى ثَوْرٍ. ولا بُدَّ مِن أن يكونَ بحيثُ لا يُمْكِنُه الانْحِطَاطُ أكْثَرَ منه، ووَجْهُ ذلك، أنَّه أتَى بما أمْكَنَه مِن وَضْعِ (١٣) رَأْسِه، فأجْزَأهُ، كما لو أوْمَأ. وَوَجْهُ الأَوَّل أنَّه سَجَدَ على ما هو حَامِلٌ له، فلم يُجْزِهِ، كما لو سَجَدَ على يَدَيْهِ.

فصل: وإن لم يَقْدِرْ على الإِيماءِ بِرَأْسِه، أوْمَأَ بطَرْفِه، ونَوَى بِقَلْبِه، ولا تَسْقُطُ الصَّلَاةُ عنه ما دَامَ عَقْلُه ثَابِتًا. وحُكِىَ عن أبي حنيفةَ أنَّ الصَّلَاةَ تَسْقُطُ عنه. وذَكَرَ القاضي أنَّ هذا ظَاهِرُ كَلَامِ أحمدَ في رِوَايةِ محمدِ بن يَزِيدَ (١٤)؛ لما رُوِىَ عن أبي سعيدٍ

Anmerkungen

(١٢) المرفقة: المخدة.(١٣) في أ: "موضع".(١٤) أبو بكر محمد بن يزيد الطرسوسى المستملى، انحدر مع الإمام من طرسوس أيام المأمون. وعنده عنه =

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