ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 577Abschnitt

Übersetzung · DE

al-Khudri, dass ihm während seiner Krankheit bezüglich des Gebets gesagt wurde, worauf er erwiderte: "Es genügt mir; die Taten gehören in die Zeit der Gesundheit." Und auch deshalb, weil das Gebet aus Handlungen besteht, zu denen er völlig unfähig ist, womit es von ihm abfällt, gemäß dem Wort Allahs des Erhabenen: {Allah erlegt keiner Seele etwas auf, außer im Rahmen dessen, wozu sie imstande ist} (15). Wir stützen uns auf das, was wir vom Hadith des 'Imran (16) erwähnt haben, und darauf, dass er ein Muslim ist, der das Erwachsenenalter erreicht hat und bei Verstand ist (17), weshalb ihm das Gebet obliegt, wie demjenigen, der fähig ist, mit dem Kopf anzudeuten, und weil er zum Andeuten fähig ist, was dem Grundsatz am nächsten kommt.

Abschnitt: Wenn er betet, während er sitzt, und er eine Niederwerfung (Sajda) vollzieht, bei der zweiten jedoch nur andeutet, obwohl die Niederwerfung möglich gewesen wäre, und dies aus Unwissenheit über das Verbot dessen geschah und er in der dritten (18) Einheit ebenso handelte, dann holt er, falls er es vor dem Ende des Gebets (Salam) erfährt, eine Niederwerfung nach, die ihm die zweite Rak'a vervollständigt, und fügt eine (weitere) Rak'a hinzu, so als hätte er die Niederwerfung vergessen. Der Qadi erwähnte, dass ihm die erste Rak'a durch die Niederwerfung der zweiten vervollständigt wird. Dies ist die Lehrmeinung von asch-Schafi'i; dies ist jedoch nicht die Konsequenz unserer Lehrmeinung. Denn sobald er mit dem Rezitieren der zweiten Einheit beginnt, bevor die erste vollendet ist, wird die erste ungültig und die zweite wird zu seiner ersten. Dies wurde bereits im Abschnitt über die Niederwerfung aufgrund von Vergesslichkeit (Sujud as-Sahw) dargelegt.

Abschnitt: Wann immer ein Kranker während des Gebets zu dem fähig wird, wozu er zuvor unfähig war – sei es Stehen, Sitzen, Ruku', Sudjud oder Andeuten –, so geht er dazu über und baut auf dem auf, was er bereits von seinem Gebet vollzogen hat. Ebenso verhält es sich, wenn er dazu fähig war, dann aber während (19) des Gebets unfähig wird: Er vollendet sein Gebet gemäß seinem Zustand, denn das, was vom Gebet bereits vergangen ist, war gültig, weshalb er darauf aufbaut, so als ob sich sein Zustand nicht geändert hätte.

Anmerkungen

= gute Probleme (Masa'il) und besaß Verständnis für die Rechtswissenschaft (Fiqh). Tabaqat al-Hanabila 1/328, 329. (15) Der letzte Vers der Sure al-Baqara. (16) Wurde bereits auf Seite 570 erwähnt. (17) Fehlt im Original. (18) In A und M: "mit der zweiten". (19) Fehlt in A und M.

ZurückBand 2 · Seite 577Weiter
Zurück2·577Weiter