ganzjährig, außer in der ersten Hälfte des Ramadan; aufgrund dieser Nachricht. Von Ibn 'Umar wird überliefert, dass er das Qunut nur in der letzten Hälfte des Ramadan vollzieht. Von ihm gibt es auch die Überlieferung, dass er in keinem Gebet jemals Qunut vollzieht. Die erste Überlieferung (6) ist die bei den meisten Gelehrten (der Hanbaliten) bevorzugte. Ahmad sagte in der Überlieferung von al-Marwudhi: „Ich pflegte die Auffassung zu vertreten, dass es nur in der Mitte des Monats Ramadan sei, dann vollzog ich das Qunut. Es ist ein Bittgebet und etwas Gutes.“ Der Grund dafür ist das, was von Ubayy überliefert wurde, dass der Gesandte Allahs, Segen und Heil seien auf ihm, den Witr vollzog und dabei vor der Verbeugung (Ruku') das Qunut sprach (7). Und von 'Ali, möge Allah mit ihm zufrieden sein, wird überliefert, dass der Gesandte Allahs, Segen und Heil seien auf ihm, am Ende seines Witr zu sagen pflegte: „O Allah, ich suche Zuflucht bei Deinem Wohlgefallen vor Deinem Zorn, und ich suche Zuflucht bei Deiner Vergebung vor Deiner Bestrafung, und ich suche Zuflucht bei Dir vor Dir. Ich kann Dein Lob nicht in gebührender Weise preisen; Du bist so, wie Du Dich selbst gelobt hast.“ (8) Dies geschah dauerhaft, und das Handeln von Ubayy deutet darauf hin, dass dies seine Meinung war (9). Dass die Gefährten (Sahaba) diesbezüglich unterschiedlicher Meinung waren, ist nicht zu beanstanden. Da es sich um ein Witr-Gebet handelt, ist das Qunut darin gesetzlich verankert, ebenso wie in der letzten Hälfte, und weil es ein Gedenken (Dhikr) ist, das im Witr vorgeschrieben wurde (10), ist es im gesamten Jahr vorgeschrieben (11), wie alle anderen Gedenkformeln auch.
Abschnitt: Und man vollzieht das Qunut nach der Verbeugung. Ahmad hat dies explizit festgelegt. Ähnliches wurde von Abu Bakr as-Siddiq, 'Umar, 'Uthman, 'Ali (12), Abu Qilaba, Abu al-Mutawakkil (13) und Ayyub as-Sachtiyani überliefert. Dies ist auch die Ansicht von asch-Schafi'i. Von Ahmad wurde überliefert, dass er sagte: „Ich vertrete die Ansicht, dass es nach der Verbeugung ist. Wenn man es jedoch davor vollzieht, so ist das kein Problem.“ Ähnliches sagte Ayyub as-Sachtiyani, aufgrund dessen, was Humayd überlieferte: Er sagte, Anas wurde über das Qunut im Morgengebet (Subh) befragt, da sagte er: „Wir pflegten das Qunut vor und nach der Verbeugung zu vollziehen.“ Dies überlieferte Ibn Madscha (15). Malik und Abu Hanifa sagten: Man vollzieht das Qunut vor der Verbeugung. Dies wurde auch von Ubayy, Ibn Mas'ud, Abu Musa, al-Bara', Ibn 'Abbas, Anas, 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, 'Abida, 'Abd ar-Rahman ibn Abi Layla und Humayd at-Tawil überliefert; denn im Hadith von Ubayy heißt es: „Und er vollzog das Qunut vor der Verbeugung.“ Und von Ibn Mas'ud wird überliefert, dass der Prophet, Segen und Heil seien auf ihm, [vor der Verbeugung das Qunut vollzog (16). Wir stützen uns auf das, was Abu Huraira und Anas überlieferten, dass der Prophet, Segen und Heil seien auf ihm,] (17) nach der Verbeugung das Qunut vollzog. Dies überlieferte Muslim (18). Al-Athram sagte: Ich hörte Abu 'Abd Allah (Ahmad ibn Hanbal) dazu befragt werden? Er sagte: „Vollziehe das Qunut nach der Verbeugung.“ Er erwähnte den Hadith von az-Zuhri, über Sa'id und Abu Salama, von Abu Huraira, vom Propheten, Segen und Heil seien auf ihm, sowie von Anas, vom Propheten, Segen und Heil seien auf ihm, und anderen, wonach er nach der Verbeugung das Qunut vollzog. Der Hadith von Ibn Mas'ud wird von Aban ibn Abi 'Ayyasch überliefert, dessen Hadith als verlassen (Matruk) gilt. Und der Hadith von Ubayy wurde ebenfalls kritisiert; es wurde gesagt, dass die Erwähnung des Qunut darin nicht authentisch sei. Und Allah weiß es am besten.
Abschnitt: Es wird empfohlen, im Qunut des Witr das zu sagen, was al-Hasan ibn 'Ali, möge Allah mit beiden zufrieden sein, überlieferte. Er sagte: „Der Gesandte Allahs, Segen und Heil seien auf ihm, lehrte mich Worte, die ich im Witr spreche: O Allah, leite mich unter denen, die Du geleitet hast...“
(6) Im Original: „die andere“. (7) Überliefert von Ibn Madscha, im Kapitel: „Was über das Qunut vor und nach der Verbeugung überliefert wurde“, aus dem Buch über das Verrichten des Gebets. Sunan Ibn Madscha 1/374. (8) Die Herleitung wurde bereits auf 1/259 angeführt. Hinzu kommt: Ebenfalls überliefert von Abu Dawud, im Kapitel: „Über das Qunut im Witr“, aus dem Buch über den Witr. Sunan Abi Dawud 1/329. Und von Imam Ahmad in: al-Musnad 1/96, 118, 150. Die Korrektur in 'Aridat al-Ahwadhi 1/72 sollte lauten: 13/72. (9) In M: „er sah es“. (10) In A und M: „man schreibt vor“. (11) In A und M: „so schreibt man es vor“. (12) Fiel im Original aus. (13) Abu al-Mutawakkil 'Ali ibn Dawud, man sagt auch: ibn Duwad an-Nadschi al-Basri, ein vertrauenswürdiger Tabi'i, gestorben im Jahr 108 n.H. Tahdhib at-Tahdhib 7/318.