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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 596Abschnitt

Übersetzung · DE

Das Witr liegt zwischen den beiden Gebeten. Von Ali, möge Gott mit ihm zufrieden sein, wurde Ähnliches überliefert, gestützt auf den Hadith von Abu Basra. Das Korrekte ist, dass seine Zeit bis zum Anbruch des Morgengrauens reicht, aufgrund des Hadith von Mu'adh und des anderen Hadith sowie der Aussage des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Wenn einer von euch das Morgengebet befürchtet, so bete er eine Rak'a, damit das, was er bereits gebetet hat, ein Witr wird." (51). Er sagte zudem: "Macht den Abschluss eurer Gebete in der Nacht zu einem Witr", was übereinstimmend überliefert wurde (52). Er sagte auch: "Verrichtet das Witr, bevor der Morgen anbricht." Er sagte ferner: "Das Witr ist eine Rak'a am Ende der Nacht", und: "Wer fürchtet, am Ende der Nacht nicht aufzustehen, der soll das Witr am Anfang verrichten." Diese wurden von Muslim überliefert (53).

Abschnitt: Am besten ist es, das Witr am Ende der Nacht zu verrichten, aufgrund der Aussage des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Wer fürchtet, am Ende der Nacht nicht aufzustehen, der verrichte das Witr am Anfang, und wer hofft, am Ende aufzustehen, der verrichte das Witr am Ende der Nacht; denn das Gebet am Ende der Nacht wird bezeugt, und dies ist vorzüglicher." (54). Dies ist eindeutig. Und er sagte

Anmerkungen

(51) Die Quellenangabe wurde bereits auf Seite 443 aufgeführt. Siehe auch das Vorangegangene auf Seite 578. (52) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel "Man solle den Abschluss seines Gebets zum Witr machen" aus dem Buch des Witr. Sahih al-Bukhari 2/31. Ebenso Muslim im Kapitel "Das Nachtgebet ist jeweils zwei Rak'a" aus dem Buch der Reisendengebete. Sahih Muslim 1/518. Und Imam Ahmad im Musnad 2/30, 39, 102, 119, 135, 143. (53) Den ersten Hadith überlieferte Muslim im Kapitel "Das Nachtgebet ist jeweils zwei Rak'a" aus dem Buch der Reisendengebete. Sahih Muslim 1/519. Er wurde ebenso von al-Tirmidhi im Kapitel "Was über das Gebet kurz vor dem Morgen zum Witr überliefert wurde" aus den Kapiteln des Witr (Aridat al-Ahwadhi 2/253), von al-Nasa'i im Kapitel "Der Befehl vor dem Morgen" aus dem Buch des Nachtgebets (Al-Mujtaba 1/189), von Ibn Majah im Kapitel "Wer das Witr verschlief oder vergaß" aus dem Buch der Gebetsverrichtung (Sunan Ibn Majah 1/375), von al-Darimi im Kapitel "Was über die Zeit des Witr überliefert wurde" aus dem Buch des Gebets (Sunan al-Darimi 1/372) sowie von Imam Ahmad im Musnad 2/150, 3/13, 35, 37, 71 überliefert. Den zweiten überlieferte Muslim im vorgenannten Kapitel (Sahih Muslim 1/518). Er wurde auch von Abu Dawud im Kapitel "Wie viele Rak'a hat das Witr" aus dem Buch des Witr (Sunan Abi Dawud 1/328), von al-Nasa'i im Kapitel "Wie viele Rak'a hat das Witr" aus dem Buch des Nachtgebets (Al-Mujtaba 3/191) sowie von Imam Ahmad im Musnad 2/33, 34, 51, 83, 100, 154 überliefert. Den dritten überlieferte Muslim im Kapitel "Wer fürchtet, am Ende der Nacht nicht aufzustehen" aus dem Buch der Reisendengebete (Sahih Muslim 1/520). Er wurde ebenso von al-Tirmidhi im Kapitel "Was über die Ablehnung des Schlafes vor dem Witr überliefert wurde" aus den Kapiteln des Witr (Aridat al-Ahwadhi 2/243), von Ibn Majah im Kapitel "Was über das Witr am Ende der Nacht überliefert wurde" aus dem Buch der Gebetsverrichtung (Sunan Ibn Majah 1/375) sowie von Imam Ahmad im Musnad 3/300, 315, 337, 348, 389 überliefert. (54) Dies ist der Hadith, der bereits zuvor erwähnt wurde. Ebenso der nachfolgende Hadith wurde bereits erwähnt.

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