(Friede und Segen seien auf ihm): "Das Witr ist eine Rak'a am Ende der Nacht". Der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) pflegte das Witr am Ende der Nacht zu verrichten (55). 'A'ischa sagte: "Der Gesandte Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) hat zu jeder Zeit der Nacht das Witr verrichtet, und sein Witr erstreckte sich bis zum Zeitpunkt kurz vor der Morgendämmerung (Sahur)" (56). Wer einen Tahajjud (freiwilliges Nachtgebet) verrichtete, legte das Witr nach seinen Tahajjud, da der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) dies so tat. Er sagte: "Macht den Abschluss eurer Gebete in der Nacht zu einem Witr" (57), zusammen mit dem, was wir bereits an Überlieferungen erwähnten. Wenn jemand fürchtet, am Ende der Nacht nicht aufzustehen, ist es wünschenswert, das Witr am Anfang der Nacht zu verrichten, da der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) Abu Huraira, Abu Dharr und Abu al-Darda' empfahl, das Witr vor dem Schlafengehen zu verrichten. Er sagte: "Wer fürchtet, am Ende der Nacht nicht aufzustehen, der verrichte das Witr am Anfang." Diese Hadithe sind allesamt authentisch (sahih) und wurden von Muslim und anderen überliefert. Abu Dawud überlieferte, dass der Prophet (Friede und Segen seien auf ihm) zu Abu Bakr sagte: "Wann verrichtest du das Witr?" Er antwortete: "Ich verrichte das Witr am Anfang der Nacht." Zu Umar sagte er: "Wann verrichtest du das Witr?" Er antwortete: "Am Ende der Nacht." Daraufhin sagte er zu Abu Bakr: "Dieser hat Vorsicht walten lassen" und zu Umar: "Und dieser hat Entschlossenheit gezeigt" (58). Zu welcher Zeit der Nacht auch immer man nach dem 'Isha-Gebet das Witr verrichtet, es genügt einem. Uns ist hierüber kein Dissens bekannt, und die Überlieferungen haben darauf hingewiesen.
Abschnitt: Wer das Witr in der Nacht verrichtet hat und dann für das Tahajjud aufsteht, bei dem ist es wünschenswert (59), dass er jeweils zwei Rak'a betet
(55) Siehe: Musnad al-Imam Ahmad 1/78, 143, 144, 4/119, 5/215, 272, 6/73. (56) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel "Die Zeiten des Witr" aus dem Buch des Witr. Sahih al-Bukhari 2/31. Ebenso von Muslim im Kapitel "Das Nachtgebet..." aus dem Buch der Reisendengebete. Sahih Muslim 1/152. Ferner von Abu Dawud im Kapitel "Über die Zeit des Witr" aus dem Buch des Witr (Sunan Abi Dawud 1/332), von al-Tirmidhi im Kapitel "Was über das Witr am Anfang und Ende der Nacht überliefert wurde" aus den Kapiteln des Witr (Aridat al-Ahwadhi 2/244), von al-Nasa'i im Kapitel "Zeit des Witr" aus dem Buch des Nachtgebets (Al-Mujtaba 3/189), von Ibn Majah im Kapitel "Was über das Witr am Ende der Nacht überliefert wurde" aus dem Buch der Gebetsverrichtung (Sunan Ibn Majah 1/374), von al-Darimi im Kapitel "Was über die Zeit des Witr überliefert wurde" aus dem Buch des Gebets (Sunan al-Darimi 1/372) sowie von Imam Ahmad im Musnad 6/46, 100, 107, 129, 204, 205. (57) Dies wurde bereits vor Kurzem erwähnt. (58) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel "Über das Witr vor dem Schlafen" aus dem Buch des Witr (Sunan Abi Dawud 1/331, 332), von Ibn Majah im Kapitel "Was über das Witr am Anfang der Nacht überliefert wurde" aus dem Buch der Gebetsverrichtung (Sunan Ibn Majah 1/379, 380) sowie von Imam Ahmad im Musnad 3/309, 330. (59) Im Originaltext steht: "ist es wünschenswert" (yustahabbu).