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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 598Abschnitt

Übersetzung · DE

paarweise, und man bricht das Witr nicht. Dies wurde von Abu Bakr al-Siddiq, 'Ammar, Sa'd ibn Abi Waqqas, 'A'idh ibn 'Amr, Ibn 'Abbas, Abu Huraira und 'A'ischa überliefert. 'Alqama hielt es nicht für geboten, das Witr zu brechen. Dies vertraten auch Tawus und Abu Mijlaz. Ebenso sagten dies al-Nakha'i, Malik, al-Awza'i und Abu Thawr. Als man Ahmad fragte: "Hältst du das Brechen des Witr für nicht geboten?", antwortete er: "Nein." Dann fügte er hinzu: "Wenn ein Mann dies jedoch praktiziert, so hoffe ich, dass es in Ordnung ist, da es von einer Gruppe praktiziert wurde." Es wurde von 'Ali, Usama, Abu Huraira, 'Umar, 'Uthman, Sa'd, Ibn 'Umar, Ibn 'Abbas und Ibn Mas'ud überliefert, und dies ist auch die Meinung von Ishaq. Die Bedeutung ist, dass man, wenn man zum Tahajjud aufsteht, eine Rak'a betet, welche das erste Witr ausgleicht (um es gerade zu machen), dann paarweise betet und schließlich am Ende des Tahajjud das Witr verrichtet. Möglicherweise stützten sie sich dabei auf die Aussage des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm): "Macht den Abschluss eurer Gebete in der Nacht zu einem Witr" (61). Unser Beweis ist das, was Qais ibn Talq überlieferte. Er sagte: "Talq ibn 'Ali besuchte uns an einem Tag im Ramadan, verbrachte den Abend bei uns, brach sein Fasten und betete dann in jener Nacht mit uns. Er verrichtete das Witr mit uns (62), ging dann zu seiner Moschee (63) und betete mit seinen Gefährten. Als nur noch das Witr übrig war, schickte er einen Mann vor und sagte: 'Bete das Witr mit deinen Gefährten, denn ich habe den Gesandten Gottes (Friede und Segen seien auf ihm) sagen hören: Es gibt kein zweimaliges Witr in einer Nacht.'" Dies wurde von Abu Dawud und al-Tirmidhi überliefert (64), wobei Letzterer sagte: "Ein guter (hasan) Hadith." Es wurde von Abu Bakr al-Siddiq (möge Gott mit ihm zufrieden sein) überliefert, dass er sagte: "Was mich betrifft, so lege ich mich auf mein Lager. Wenn ich erwache, bete ich ein Schaf'-Gebet bis zum Morgen." Dies wurde von al-Athram überliefert. Sa'id ibn al-Musayyib pflegte dies ebenfalls zu tun.

Abschnitt: Wer mit dem Imam betet und wünscht, ihm beim Witr zu folgen, aber zugleich das Witr am Ende der Nacht verrichten möchte, der darf, wenn der Imam den Taslim vollzieht, nicht mit ihm abschließen, sondern steht auf und betet eine weitere Rak'a, um sein Gebet mit dem Imam auszugleichen.

Anmerkungen

(60) In M: "Und es wurde überliefert" (wa-murwan). (61) Dies wurde bereits auf Seite 596 erwähnt. (62) In M ausgefallen. (63) In M: "die Moschee" (al-masjid). (64) Überliefert von Abu Dawud im Kapitel "Über das Brechen des Witr" aus dem Buch des Witr (Sunan Abi Dawud 1/332), von al-Tirmidhi im Kapitel "Was darüber überliefert wurde, dass es kein zweimaliges Witr in einer Nacht gibt" aus den Kapiteln des Witr (Aridat al-Ahwadhi 2/254) sowie von al-Nasa'i im Kapitel "Das Verbot des Propheten (Friede und Segen seien auf ihm), zwei Witr in einer Nacht zu beten" aus dem Buch des Nachtgebets (Al-Mujtaba 3/188).

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