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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 2 · Seite 5Das Buch des Gebets

Übersetzung · DE

Im Namen Gottes, des Gnädigen, des Barmherzigen.

[Buch des Gebets]

Das Gebet (ṣalāh) bedeutet sprachlich das Bittgebet (duʿāʾ). Gott, der Erhabene, sagte: {Und bete für sie; dein Gebet ist ihnen gewiss eine Beruhigung} (1). Das heißt: Sprich Bittgebete für sie. Und der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte: "Wenn einer von euch eingeladen wird, so soll er folgen. Wenn er nicht fastet, soll er essen, und wenn er fastet, soll er beten" (2). Und der Dichter sagte: (3)

Meine Tochter sagt, während ich die Abreise vorbereitet habe: O Herr, bewahre meinen Vater vor Leiden und Schmerz.

Dir gebührt das Gleiche, was du gebetet hast, so schließe deine Augen zum Schlaf, denn für die Seite des Mannes gibt es einen Platz zum Liegen. (4)

Es ist im Rechtssinne ein Ausdruck für die bekannten Handlungen. Wenn also im Gesetz ein Befehl zum Gebet oder ein daran geknüpftes Urteil ergeht, bezieht es sich nach seinem äußeren Anschein auf das rechtlich definierte Gebet. Es ist verpflichtend durch das Buch, die Sunna und den Konsens; was das Buch betrifft, so ist es die Aussage Gottes, des Erhabenen: {Und nichts anderes wurde ihnen befohlen, als Gott zu dienen und Ihm gegenüber aufrichtig in der Religion zu sein, als Anhänger des rechten Glaubens, und das Gebet zu verrichten und die Zakat zu entrichten; und das ist die Religion der Beständigkeit} (5). Was die Sunna betrifft, so ist es das, was Ibn ʿUmar vom Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - überlieferte, dass er sagte: "Der Islam wurde auf fünf (Säulen) gebaut: dem Zeugnis, dass es keinen Gott gibt außer Gott und dass Muḥammad der Gesandte Gottes ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakat, dem Fasten im Ramadan und der Pilgerfahrt zum Hause (Haddsch), wer dazu in der Lage ist." Übereinstimmend überliefert (6).

Anmerkungen

  • (1) Sure 9:103.
  • (2) Überliefert von Muslim, im Kapitel über den Befehl, dem Rufenden zur Einladung Folge zu leisten, aus dem Buch der Ehe. Sahih Muslim 2/1054. Und Abu Dawud, im Kapitel über den Fastenden, der zu einem Festmahl eingeladen wird, aus dem Buch des Fastens. Sunan Abi Dawud 1/573. Und al-Tirmidhi, im Kapitel über das, was bezüglich der Einladung an den Fastenden überliefert wurde, aus den Kapiteln über das Fasten. 'Aridat al-Ahwadhi 1/308. Und Imam Ahmad, im Musnad 2/279, 489, 507.
  • (3) Er ist Abu Basir Maymun ibn Qays al-A'sha al-Kabir, und die beiden Verse befinden sich in seinem Diwan 101.
  • (4) Im Diwan: "So schließe die Augen für einen Tag", und was hier steht, stimmt mit dem überein, was im al-Lisan (s-l-y) 14/465 steht.
  • (5) Sure 98:5.
  • (6) Überliefert von al-Bukhari, im ersten Buch des Glaubens, und im Kapitel über eure Anrufung als euren Glauben, aus dem Buch des Glaubens, und im Kapitel über die Sure =
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