Abschnitt: Es ist nicht erlaubt, die Moschee nach dem Gebetsruf (Azan) außer aus einem Entschuldigungsgrund zu verlassen. Al-Tirmidhī sagte (6): Und danach richtet sich die Praxis der Gefährten des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - und derjenigen nach ihnen, dass niemand die Moschee nach dem Gebetsruf (Azan) verlässt, außer aus einem Entschuldigungsgrund. Abū al-Schaʿthāʾ sagte: Wir saßen mit Abū Huraira in der Moschee, da rief der Gebetsrufer den Gebetsruf, woraufhin ein Mann aus der Moschee aufstand und ging. Abū Huraira folgte ihm mit seinem Blick, bis er die Moschee verließ. Da sagte Abū Huraira: Was diesen betrifft, so hat er sich Abū al-Qāsim - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - widersetzt. Abū Dāwūd und al-Tirmidhī überlieferten es (7), und er sagte: Ein Hadith, der Hasan (Gut) und Sahih (Authentisch) ist. Und von ʿUthmān ibn ʿAffān, möge Gott mit ihm zufrieden sein, der sagte: Der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - sagte: "Wen der Gebetsruf (Azan) in der Moschee erreicht, und er dann hinausgeht, nicht für ein Bedürfnis hinausgeht, und er nicht die Rückkehr beabsichtigt, der ist ein Heuchler." Ibn Mājah überlieferte es (8). Was das Hinausgehen aus einem Entschuldigungsgrund betrifft, so ist es erlaubt; als Beweis dafür, dass Ibn ʿUmar wegen des Tathwīb zur Unzeit hinausging. Und ebenso, wer die Rückkehr beabsichtigt; aufgrund des Hadith von ʿUthmān, möge Gott mit ihm zufrieden sein.
125 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn er für ein anderes als das Morgengebet vor dem Eintritt der Zeit den Gebetsruf ruft, wiederholt er es, wenn die Zeit eintritt.)
Die Rede in dieser Abhandlung erfolgt in zwei Abschnitten: Der erste ist, dass der Gebetsruf (Azan) vor der Zeit für ein anderes als das Morgengebet nicht ausreicht. Und wir kennen hierin keine Meinungsverschiedenheit. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten haben einen Konsens darüber erzielt, dass es zur Sunna gehört, dass für die Gebete nach dem Eintritt ihrer Zeit der Gebetsruf gerufen wird, außer für das Morgengebet. Und weil der Gebetsruf (Azan) zur Mitteilung der Zeit legitimiert wurde, wird er nicht vor der Zeit legitimiert, damit sein Zweck nicht verloren geht. Der zweite Abschnitt ist, dass der Gebetsruf (Azan) für das Morgengebet vor seiner Zeit legitimiert ist. Und dies ist die Aussage von Mālik, al-Awzāʿī,