al-Schāfiʿī und Isḥāq. Al-Thawrī, Abū Ḥanīfa und Muḥammad ibn al-Ḥasan verboten es (2); aufgrund dessen, was Ibn ʿUmar überlieferte, dass Bilāl vor dem Anbruch der Morgendämmerung den Gebetsruf rief, woraufhin der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - ihm befahl, zurückzukehren und zu rufen: "Wahrlich, der Diener hat geschlafen, wahrlich, der Diener hat geschlafen." Und von Bilāl, dass der Gesandte Gottes - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - zu ihm sagte: "Rufe nicht den Gebetsruf, bis dir die Morgendämmerung so deutlich wird", und er streckte seine Hände in die Breite. Abū Dāwūd überlieferte beide (3). Und eine Gruppe der Leute des Hadith sagte: Wenn er zwei Gebetsrufer hat (4), von denen der eine vor dem Anbruch der Morgendämmerung den Gebetsruf ruft und der andere danach, so ist das kein Problem; denn der Gebetsruf (Azan) vor der Morgendämmerung lässt den Zweck der Mitteilung der Zeit entgehen, weshalb er nicht erlaubt ist, wie bei den restlichen Gebeten, es sei denn, er hat zwei Gebetsrufer, durch deren einen die Mitteilung der Zeit erreicht wird, so wie es beim Propheten (5) - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - der Fall war. Unser Beweis ist die Aussage des Propheten - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -: "Wahrlich, Bilāl ruft den Gebetsruf in der Nacht, so esst und trinkt, bis Ibn Umm Maktūm den Gebetsruf ruft." Darauf hat man sich geeinigt (6). Und dies deutet auf die Dauerhaftigkeit dessen von ihm hin, und der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm - billigte es ihm zu und verbot es ihm nicht, womit dessen Erlaubtheit feststeht. Und Ziyād ibn al-Ḥārith al-Ṣudāʾī überlieferte, er sagte: Als der erste Gebetsruf (Azan) des Morgengebets war, befahl mir der Prophet - Friede und Segen Gottes seien auf ihm -, und ich rief den Gebetsruf. Dann begann ich zu sagen: Soll ich den Zweiten Ruf (Iqama) rufen, oh Gesandter Gottes? Da begann er in Richtung [Osten zu schauen und zu sagen] (7): "Nein." Bis die Morgendämmerung anbrach, stieg er hinab, trat hinaus, dann
Anmerkungen
- (2) In M: „und davon“, was ein Fehler ist.
- (3) In: Kapitel über den Gebetsruf (Azan) vor dem Eintritt der Zeit, aus dem Buch des Gebets (Sunan Abī Dāwūd 1/126, 127).
- (4) In den Manuskripten: „ein Gebetsrufer (muʾadhdhin)“, und der Kontext erfordert das, was wir festgehalten haben.
- (5) In M: „der Prophet“.
- (6) Überliefert von al-Buchārī in: Kapitel über den Gebetsruf (Azan) des Blinden, wenn er jemanden hat, der ihn informiert, und Kapitel über den Gebetsruf (Azan) vor dem Morgengebet, aus dem Buch des Gebetsrufs (Azan), und in: Kapitel über die Aussage des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Der Gebetsruf (Azan) von Bilāl soll euch nicht von eurer Mahlzeit vor der Morgendämmerung (Suḥūr) abhalten“, aus dem Buch des Fastens, und in: Kapitel über die Zeugenaussage des Blinden ... etc., aus dem Buch der Zeugenaussagen, und in: Kapitel darüber, was über die Zulässigkeit des Berichts einer einzelnen wahrhaftigen Person beim Gebetsruf (Azan) und beim Gebet ... etc. überliefert wurde, aus dem Buch der Einzelberichte (Āḥād) (Ṣaḥīḥ al-Buchārī 1/160, 161, 3/37, 225, 9/107, 108). Und von Muslim in: Kapitel über die Darlegung, dass der Eintritt in das Fasten mit dem Anbruch der Morgendämmerung erfolgt ... etc., aus dem Buch des Fastens (Ṣaḥīḥ Muslim 1/768, 769). Ebenso überliefert von al-Tirmidhī in: Kapitel darüber, was über den Gebetsruf (Azan) in der Nacht überliefert wurde, aus den Kapiteln des Gebets (ʿĀriḍat al-Aḥwadhī 2/4, 5). Und von al-Nasāʾī in: Kapitel über zwei Gebetsrufer für eine einzige Moschee, und Kapitel darüber, ob sie gemeinsam oder einzeln rufen (al-Mudschtabā 2/9, 10). Und von al-Dārimī in: Kapitel über die Zeit des Gebetsrufs (Azan) für das Morgengebet, aus dem Buch des Gebets (Sunan al-Dārimī 1/269, 270). Und von Imām Mālik in: Kapitel über das Maß der Mahlzeit vor der Morgendämmerung (Suḥūr) ab dem Ruf, aus dem Buch des Rufs (al-Muwaṭṭaʾ 1/74). Und von Imām Aḥmad in: al-Musnad 2/9, 57, 62, 64, 73, 79, 107, 123, 6/44, 54, 185, 186, 433.
- (7) In M: „den Osten, und er sagt“.